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Wir wissen, was wir verkaufen - und wir testen, was wir verkaufen
Die Firma Auto & Zweirad TRINKNER GmbH wurde im Jahr 1970 in 74369 Löchgau gegründet und ist nun bereits seit mehr als 40 Jahren ihr zuverlässiger Honda-
Vertragshändler. Der Gründer der Firma, Hans Trinkner, wurde 1968 bekannt, als er auf ZÜNDAPP die Geländeeuropameisterschaft gewann.
Ebenso sein Sohn Achim Trinkner, der sehr erfolgreich über Jahre hinweg in der Internationalen Deutschen Meisterschaft (IDM)
sowie kräftig in der Europameisterschaft (EM) mitgemischt hat. Viele unserer Freunde und Kunden schätzen daher unser Fachwissen und unsere Beratung.
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge zwischen den Kunden und der Firma Zweirad Trinkner GmbH -Zweirad-Treff-
Erligheimerstr. 7+20, 74369 Löchgau.

§ 2 Anwendbares Recht

  1. Für alle zwischen dem Kunden und dem Verkäufer geschlossenen Verträgen ist das deutsche Recht maßgeblich.
  2. Abweichend von Absatz 1 gilt das CISG für Verträge zwischen einer Partei, die ihre Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat
    der EU hat oder wenn die Regeln des internationalen Privatrechts zur Anwendung des Rechts eines Vertragsstaates führt und es sich nicht
    um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

§ 3 Leistungsort

Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers. Werden Waren versendet, so liegt eine Schickschuld vor.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle verkauften Gegenstände bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers
  2. Werden Kaufgegenstände, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, von dritter Seite gepfändet,
    so muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen.

§ 5 Vertragsschluss

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer innerhalb von vier Wochen die Bestellung schriftlich bestätigt
oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist an seine Angebote längstens vier Wochen gebunden.

§ 6 Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

§ 7 Zahlung

  1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Zusendung
    einer Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig
  2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist
    oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann geltend machen,
    wenn es auf Grund dieses Kaufvertrages entstanden ist.

§ 8 Ansprüche bei Verzug des Käufers

Unbeschadet weiterer Ansprüche des Verkäufers hat der Käufer eine offene Forderung während des laufenden Verzugs
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen. Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten,
dass der Verkäufer kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Nichtabnahme durch den Käufer

Verweigert der Käufer auch nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist von vier Wochen die Abnahme der Ware, oder erklärt er vorher ausdrücklich,
nicht abnehmen zu wollen, so hat er an den Verkäufer Schadensersatz in Höhe von 15% des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen.
Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der Verkäufer kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Verkäufer bleibt ebenso der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 10 Haftungsausschluss

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen,
es sei den, es handelt sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 11 Ausschlussfrist für Mängelanzeige

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Tage nach Erhalt der Ware der Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
Andernfalls sind alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 3 77 HGB.

§ 12 Sachmängel

  1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen.
  2. Abweichend hiervon verjähren die Gewährleistungsansprüche in einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
    ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
    oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei einem anderen,
    vom Hersteller bzw. Importeur anerkannten Betrieb geltend machen.
  4. Vom Verkäufer ausgewechselte Teile gehen mit dem Ausbau in deren/dessen Eigentum über.

§ 13 Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand bei einem Streitwert bis € 5.000,
    dass Amtsgericht Besigheim, darüber hinaus das Landgericht Stuttgart.
  2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
    oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
    nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers, gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

§ 14 Fernabsatz

Kommt ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, so gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

1a. Vertragsschluss

Die Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach einem Auftrag des Käufers durch die Annahme des Verkäufers, zustande.
Der Auftrag des Käufers erfolgt durch Zusendung einer schriftlichen Bestellung per Post, Fax oder E-Mail.
Die Auftragsannahme erfolgt durch Zusendung einer detaillierten Auftragsbestätigung. Diese erfolgt per E-Mail, wenn auch der Kunde
auf diesem Wege seinen Auftrag erteilt hat oder seine E-Mail Adresse hinterlassen hat.

1b. Vertragsschluss über eBay

Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen.
Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende
Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt:  

"... Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.

Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots. Das Gebot erlischt,
wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer
und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande,
wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware ohne Mängel zu übergeben.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen ... ".

2. Identität des Vertragspartners

Der Vertrag kommt mit Auto & Zweirad Trinkner GmbH zustande, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

Auto & Zweirad Trinkner GmbH, Erligheimerstr. 7 + 20 , 74369 Löchgau, Fax: (0049)-(0)7143-88302-22, Registergericht Heilbronn HRB 439-Bes
      Geschäftsführer: Achim Trinkner und Karl - Otto Trinkner,  Id.-Nr.: DE 144 999 065 
      Bei etwaigen Beanstandungen haben Sie folgende Möglichkeiten, unser Service-Center zu kontaktieren:

per E-Mail an:   christian.herrmann@trinkner.de
schriftlich an:    Auto & Zweirad Trinkner GmbH, z.H. Herr Herrmann, Erligheimerstr. 7, 74369 Löchgau
per Fax an:       (0049)-(0)7143-88302-22       

 

3. Rückgaberecht für Verbraucher

Der Käufer hat das Recht, die Ware durch Rücksendung zurückzugeben und er erhält hierfür folgende Rückgabebelehrung:

  • Rückgaberecht:

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung in Textform. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Auto & Zweirad Trinkner GmbH, Erligheimerstr. 7 , 74369 Löchgau

  • Rückgabefolgen:

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

 

Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er wegen der Rückgabefolgen keine Handlungen an der Ware vornehmen darf, die nur vom Hersteller oder von autorisierten Personen vorgenommen werden dürfen oder dass wegen der möglichen Rückgewähr von Leistungen bei Verschlechterung oder Untergang Wertersatz verlangt werden kann, es sei denn, eventuelle Änderungen sind ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen (siehe obige Rückgabebelehrung). 

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich.
Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen ersetzt.

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