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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§
1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge zwischen den Kunden und
der Firma Zweirad Trinkner GmbH -Zweirad-Treff-
Erligheimerstr. 7+20, 74369 Löchgau.
§
2 Anwendbares Recht
- Für alle zwischen dem Kunden und dem Verkäufer
geschlossenen Verträgen ist das deutsche Recht maßgeblich.
- Abweichend
von Absatz 1 gilt das CISG für Verträge zwischen einer Partei, die
ihre Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat
der EU hat oder wenn die Regeln des internationalen Privatrechts zur
Anwendung des Rechts eines Vertragsstaates führt und es sich nicht
um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
§
3 Leistungsort
Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Werden Waren versendet, so liegt eine Schickschuld vor.
§
4 Eigentumsvorbehalt
- Alle verkauften Gegenstände bleiben bis
zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers
- Werden
Kaufgegenstände, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, von dritter
Seite gepfändet,
so muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen.
§
5 Vertragsschluss
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der
Verkäufer innerhalb von vier Wochen die Bestellung schriftlich bestätigt
oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist an seine Angebote längstens
vier Wochen gebunden.
§
6 Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
§
7 Zahlung
- Der Kaufpreis und Preise für
Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung
oder Zusendung
einer Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig
- Gegen
Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen,
wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist
oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Käufer nur dann geltend machen,
wenn es auf Grund dieses Kaufvertrages entstanden ist.
§
8 Ansprüche bei Verzug des Käufers
Unbeschadet weiterer Ansprüche des Verkäufers
hat der Käufer eine offene Forderung während des laufenden Verzugs
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen. Dem Käufer
bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten,
dass der Verkäufer kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§
9 Nichtabnahme durch den Käufer
Verweigert der Käufer auch nach Ablauf einer
ihm gesetzten Nachfrist von vier Wochen die Abnahme der Ware, oder erklärt
er vorher ausdrücklich,
nicht abnehmen zu wollen, so hat er an den Verkäufer Schadensersatz in
Höhe von 15% des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen.
Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der Verkäufer
kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Verkäufer bleibt ebenso der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
§
10 Haftungsausschluss
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die
auf Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder
eines Erfüllungsgehilfen beruhen,
es sei den, es handelt sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
§
11 Ausschlussfrist für Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens
jedoch zehn Tage nach Erhalt der Ware der Verkäufer schriftlich
anzuzeigen.
Andernfalls sind alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen
Verkehr gilt ergänzend § 3 77 HGB.
§
12 Sachmängel
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen
zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen.
- Abweichend hiervon verjähren die Gewährleistungsansprüche
in einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts,
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer
ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der
Käufer beim Verkäufer oder bei einem anderen,
vom Hersteller bzw. Importeur anerkannten Betrieb geltend machen.
- Vom
Verkäufer ausgewechselte Teile gehen mit dem Ausbau in deren/dessen
Eigentum über.
§
13 Gerichtsstand
- Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand bei einem
Streitwert bis € 5.000,
dass Amtsgericht Besigheim, darüber hinaus das Landgericht
Stuttgart.
- Der
gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung
nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers,
gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
§
14 Fernabsatz
Kommt
ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, so gelten ergänzend
die nachfolgenden Bestimmungen:
1a.
Vertragsschluss
Die Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag
kommt erst nach einem Auftrag des Käufers durch die Annahme des Verkäufers,
zustande.
Der Auftrag des Käufers erfolgt durch Zusendung einer schriftlichen
Bestellung per Post, Fax oder E-Mail.
Die Auftragsannahme erfolgt durch Zusendung einer detaillierten
Auftragsbestätigung. Diese erfolgt per E-Mail, wenn auch der Kunde
auf diesem Wege seinen Auftrag erteilt hat oder seine E-Mail Adresse
hinterlassen hat.
1b.
Vertragsschluss über eBay
Über den eBay-Marktplatz werden
rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder
Dienstleistungen geschlossen.
Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende
Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt
auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer
zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt:
"... Wer als Verkäufer einen Artikel bei
eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines
Vertrages über diesen Artikel ab.
Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein
Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des
Angebots. Das Gebot erlischt,
wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot
abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer
und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten
kommt ein Vertrag zustande,
wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt
und den Vorgang anschließend bestätigt.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den
Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware
ohne Mängel zu übergeben.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis
zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen ... ".
2.
Identität des Vertragspartners
Der Vertrag
kommt mit Auto & Zweirad Trinkner GmbH zustande, soweit nicht
ausdrücklich anders angegeben.
Auto &
Zweirad Trinkner GmbH, Erligheimerstr. 7 + 20 , 74369 Löchgau, Fax:
(0049)-(0)7143-88302-22, Registergericht Heilbronn HRB 439-Bes
Geschäftsführer: Achim Trinkner und Karl - Otto
Trinkner, Id.-Nr.: DE 144 999 065
Bei etwaigen Beanstandungen haben Sie
folgende Möglichkeiten, unser Service-Center zu kontaktieren:
per E-Mail an:
christian.herrmann@trinkner.de
schriftlich an:
Auto & Zweirad Trinkner GmbH, z.H. Herr Herrmann, Erligheimerstr. 7,
74369 Löchgau
per Fax an:
(0049)-(0)7143-88302-22
3.
Rückgaberecht für Verbraucher
Der Käufer
hat das Recht, die Ware durch Rücksendung zurückzugeben und er erhält
hierfür folgende Rückgabebelehrung:
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von
Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung
in Textform. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. sperrigen Gütern)
können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform,
also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Auto & Zweirad Trinkner GmbH,
Erligheimerstr. 7 , 74369 Löchgau
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer
Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt
nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung
- wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie
die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Der Käufer wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass er wegen der Rückgabefolgen keine Handlungen an der
Ware vornehmen darf, die nur vom Hersteller oder von autorisierten
Personen vorgenommen werden dürfen oder dass wegen der möglichen Rückgewähr
von Leistungen bei Verschlechterung oder Untergang Wertersatz verlangt
werden kann, es sei denn, eventuelle Änderungen sind ausschließlich
auf die Prüfung der Ware zurückzuführen (siehe obige Rückgabebelehrung).
§
15 Salvatorische Klausel
Sollten
eine oder mehrere dieser Regelungen unwirksam sein, so zieht dies
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich.
Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägigen gesetzlichen
Regelungen ersetzt.
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