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| Hinweis zur Batterieverordnung
Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Starterbatterien gemäß § 7 BattV gesetzlich verpflichtet. Starterbatterien können dem Verkäufer an seiner Verkaufsstelle (gebrauchte Säurebatterien auf Grund der Gefahrengutverordnung nicht im Versand) unentgeltlich zurück gegeben werden. Endverbraucher haben beim Kauf einer neuen Starterbatterie ohne Rückgabe einer gebrauchten ein Pfand von Euro 7,50 zu hinterlegen, welches bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie erstattet wird. Der Pfand ist in unserem angebotenen Kaufpreis enthalten. Starterbatterien enthalten Blei und dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Hierzu sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne mit dem Zusatz Pb (Blei) versehen. |
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