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Die Reifenmaße finden Sie in Ihrem KFZ-Schein. Beim Klicken auf das Bild vergrössert sich der Ausschnitt.
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Alter Fahrzeugschein

Neuer Zulassungsschein

Zulassungsschein I (ersetzt den Fahrzeugschein) - Keine ergänzenden Eintragungen!
Schlüssel-Nr.
HSN-Nr. (Herstellerschlüssel-Nr.)
TSN-Nr. (Typschlüssel-Nr.)
2.1
2.2
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp
Höchstgeschwindigkeit
2
D.1
T
Achslasten
Vorne
Hinten
Reifengrößen
7.1
7.2
15.1 und 15.2
Bemerkungen:
Weitere Reifendimensionen finden Sie in der EG-Übereinstimmungserklärung (COC) unter der Ziff. 50


Alter Fahrzeugschein

Erlaubte Reifenmaße
Die gesetzlich vorgeschriebenen Reifenmaße finden Sie in Ihrem KFZ-Schein (Abb. 1) unter den Ziffern 20-23 im rot umrandeten Bereich.

Besitzer der neuen Zulassungsbescheinigung
Teil I (o. Abb.) finden die Reifenmaße unter den Ziffern 15.1 bis 15.3 und / oder in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung unter der Ziffer 50.


Reifenmaße
Die Reifenmaße setzen sich aus drei Bereichen zusammen: Reifendimensionen, Traglast und Geschwindigkeitsindex. Für die Suche sind dabei die Reifendimensionen und der Geschwindigkeitsindex wichtig.


In der ersten Zeile der Abb. 2 finden Sie die Reifendimension: 175/65R13 80S. Sie setzt sich aus vier Komponenten zusammen:
  1. Reifennennbreite in mm (z.B. 175)
  2. Verhältnis Höhe : Breite in Prozent (z.B. 65)
  3. Bauart (z.B. R für Radial)
  4. Zoll (z.B. 13)
Darüber hinaus wird der Geschwindigkeitsindex mit einer Buchstabenfolge dargestellt. Im Beispiel ist dies ein "S". Er besagt, bis zu welcher Höchstgeschwindigkeit ein Reifen geeignet ist. Eine genaue Aufschlüsselung der Geschwindigkeitsindizes finden Sie in Tabelle 1.

Hinweis: Der Speedindex kann "höherwertige" (Reifenzulassung für eine höhere Geschwindigkeit) sein als in den Fahrzeugpapieren eingetragen und bei Winter- und Ganzjahresreifen aucg darunter liegen, Aber nur dann. Sie müssen dann nur im Cockpit Ihres Fahrzeuges einen entsprechenden Aufkleber mit der Geschwindigkeitsbegrenzung anbringen.

Die Traglast, in diesem Beispiel ist dies die "80", ist die Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Die montierten Reifen müssen mindestens der in den Fahrzeugpapieren angegebenen Traglast entsprechen. Höhere Werte sind zulässig.

Zusatzangabe "Reinforced": Bezeichnung an Reifen mit besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen, etc.). Ausschlaggebend ist aber auch hier die entsprechende Höhe der Traglast.

Zusätzlich erlaubte Reifengrößen können im Feld für Bemerkungen (Nr. 33) aufgeführt sein. Abbildung 3 zeigt, dass bei diesem Fahrzeug zusätzlich zu der Breite 175 mm, auch Breiten mit 185 und 195 mm zugelassen sind.