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| Information zur Batterieverordnung
- Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Der Kunde kann Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Mit Ausnahme von Starterbatterien ist die Abgabe an kommunalen Sammelstellen kostenlos. Batterien, die der Kunde vom Verkäufer erhalten hat, können nach Gebrauch ausreichend frankiert per Post an den Verkäufer zurückgesandt werden. Der Versand von gebrauchten Starterbatterien ist dabei lt. Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
- Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
- Der Kunde hat die Möglichkeit diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren und den Bedienungsanleitungen des Herstellers nachzulesen.
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