Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1. Die M.I.B. Music Ingbert Gams (im folgenden M.I.B.) erbringt ihre Dienste, Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers/Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von M.I.B. schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
1. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der M.I.B..
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Bei Warenbestellung hat der Kunde 30 % des Auftragswertes sofort als Anzahlung zu leisten.
§ 3. Fernabsatzverträge
Für Fernabsatzverträge gilt zusätzlich folgende Besonderheit:
Fernabsatzverträge i.S.d. § 312 b BGB sind Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (E-Mails, im Internet,etc.) zwischen Verkäufer und privatem Endkunden abgeschlossen werden.
Dem Käufer wird für diese Verträge folgende Widerrufsbelehrung erteilt:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
M.I.B. Music Ingbert Gams Friedrich-Ebert-Str.199-220 58566 Kierspe email: ingbert@mib-music.de
Das Widerrufsrecht gilt nicht bei
a) Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden
b) Lieferung von Software, sofern die Datenträger/Verpackung entsiegelt worden ist
c) Lieferung von Druckerzeugnis wie Noten, Büchern und Zeitschriften
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Ver-schlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Diese Widerrufsbelehrung entspricht dem Urteil des EuGH vom 15.04.2010 AZ C-511/08
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 4 Preise
1. M.I.B. ist an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
2. Nach Ablauf der Frist ist M.I.B. berechtigt, nach vorheriger Mitteilung die am Tage der Auslieferung gültigen Preise zu berechnen. Dies gilt insbesondere bei langfristigen Abrufverträgen und Terminsverlängerungen durch den Käufer.
3. Sämtliche Preise laut Angebot verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn, es handelt sich um Kommisionsware oder aus Verkäufen im Kundenauftrag.
4. Versandkosten trägt der Käufer. Der Versand erfolgt per Postpaket oder Iloxx/GLS, sofern der Käufer nicht eine andere Versandart wünscht. Verpackungskosten werden dann berechnet, wenn der Käufer eine Spezialverpackung fordert.
5. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig und mit € 60.-- pauschal zu vergüten. Im Falle anschließender Auftragserteilung wird der für den Kostenvoranschlag entrichtete Betrag angerechnet.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine bedürfen in jedem Fall schriftlicher Bestätigung.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die für M.I.B. ohne Einfluß sind, insbesondere von Unterlieferanten verursacht werden, hat M.I.B. nicht zu vertreten - auch wenn sie ansonsten schriftlich bestätigt wurden.
3. M.I.B. ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, wenn ihr die Leistung innerhalb von 2 Wochen nach vereinbarter Leistungszeit durchNichtleistung einer Fremdfirma nicht möglich ist. M.I.B. verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn eine Leistungsverzögerung seitens eines Vorlieferanten oder einer Fremdfirma mitgeteilt wird.
Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer zur Lieferung binnen einer Frist von mindestens 10 Tagen auffordern. Mit dem Fristablauf der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
4. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muß er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 2 eine angemessene Nachlieferungsfrist setzen.
5. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer kein privater Endverbraucher, für den die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs gelten, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
6. Wird ein verbindlich festgelegter Liefertermin überschritten, kommt der Verkäufer mit Überschreiten des Termins in Verzug.
Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den vorgenannten Regelungen.
7. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum Termin oder innerhalb der Frist zu liefern, verlängern die Termine und Fristen um die Dauer des Hindernisses.
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich nach Kenntnis von Lieferschwierigkeiten auf diese hinzuweisen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, gerechnet ab der ursprünglichen Lieferfrist, können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
8. In jedem Falle ist M.I.B. zu Teilleistungen berechtigt; es sei denn, der Besteller weist nach, daß die Teilleistung für ihn ohne Interesse ist.
§ 6 Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen; im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, beträgt dieser 30 % des Kaufpreises.
Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
§ 7 Gefahrübergang
Bei Versendung an gewerbliche Käufer geht die Gefahr auf den Selbigen über, sobald die Sendung an die transportausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von M.I.B. unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den gewerblichen Käufer über. In den übrigen Fällen geht die Gefahr bei Übergabe auf den Käufer über. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Gewährleistung
1. M.I.B. leistet auf gelieferte Waren eine Gewährleistung von 1 Jahr bei Neuwaren gegenüber Unternehmern sowie 2 Jahren gegenüber privaten Verbrauchern gem § 474 BGB. Bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, gegenüber privaten Verbrauchern auf ein Jahr beschränkt.
Bei Verkäufen von Kommisionsware, insbesondere bei Verkäufen im Kundenauftrag ist die Gewährleistung ausgeschlossen, zumal ein Vertragsverhältnis nur zwischen den beiden Kunden von M.I.B. geschlossen wird.
2. Der Käufer hat M.I.B. etwaige Mängel der Lieferung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitzuteilen. Auf das Kaufmännische Rügerecht gemäß §§ 377, 378 HGB wird ausdrücklich hingewiesen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind M.I.B. unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3. Zeigt sich während der Gewährleistungsfrist ein Mangel, ist M.I.B. zur Nacherfüllung gem § 437 BGB berechtigt. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch hinsichtlich desselben Mangels als fehlgeschlagen. M.I.B. trägt bei festgestellten Mängeln die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
4. Nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch gelten die gesetzlichen Regelungen.
5. M.I.B. kann die Nachbesserung ablehnen, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und wird in diesem Fall den Vertrag rückabwickeln.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von M.I.B..
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von M.I.B. hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist M.I.B. berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht ein Teilzahlungsgeschäft gem. § 501 BGB vorliegt, kein Rücktritt vom Vertrage.
§ 10 Zahlungen, Fälligkeiten
1. Soweit nicht anderes vereinbart, sind die Rechnungen von M.I.B. sofort ohne Abzug zahlbar. M.I.B. ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist M.I.B. berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn M.I.B. über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
2. Wenn M.I.B. Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, ist M.I.B. berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen auch wenn sie ansonsten Schecks oder Wechsel angenommen hat. M.I.B. ist weiterhin berechtigt, für diesen Fall Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 11 Zahlungsverzug
1. Zahlungsverzug tritt gem. § 286 BGB 30 Tage nach Rechnungsstellung und Empfang der Leistung ein.
2. Bei Zahlungsverzug ist M.I.B. berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 % (bei Geschäftskunden) b.z.w. 5 % (bei privaten Endverbrauchern) über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank gem § 288 BGB zu berechnen, es sei denn, daß M.I.B. eine höhere Zinslast nachweist.
3. M.I.B. behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor.
§ 12 Abtretung
1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen M.I.B. stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
2. Die Abtretung von Erfüllungsansprüchen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Bestätigung von M.I.B.. § 354 a HGB beibt unberührt.
3. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen eine Forderung von M.I.B. aufrechnen.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur bei unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
§ 13 Schadenersatz/Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen M.I.B. als auch deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur soweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangtwird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden beschränkt.
§ 14 Schlußbestimmungen
1. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2. Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich Hagen.
4. Soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB ist, gilt in allen Fällen - ungeachtet des Wertes für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten - die Zuständigkeit des Amtsgericht Hagen als vereinbart.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Impressum:
MIB-MUSIC Ingbert Gams
Rechtsform: Einzelfirma
Friedrich-Ebert-Str 199-220
58566 Kierspe
www.mib-music.de
USt. ID DE 154837368
Steuernummer: 321/5077/0079
Bankverbindung:
Volksbank Kierspe
BLZ 458 614 34
Konto 400 409 200 oder
Konto 400 409 201 |