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Widerruf

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

King of Wheels GmbH & Co. KG
Geschäftsführer Dr. Tom I. Ritter
Untere Wiesen 6
76437 Rastatt

E-Mail: info@king-of-wheels.de
Fax: 07222 405 6610

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.



Ende der Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftbedingungen von King of Wheels GmbH & Co. KG

I. Geltung

1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur noch „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen durch KING OF WHEELS GMBH & CO. KG, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf und die Lieferung von Fahrzeugteilen, Fahrzeugen und den Einbau von Fahrzeugteilen, die Modifizierung und/oder Reparatur von Fahrzeugen. Abweichende Bedingungen des Käufers oder Bestellers (nachfolgend nur noch „Kunde“ genannt), die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Unternehmer im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB). Verbraucher im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§ 13 BGB).

3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur für den Vertrag, für den sie ausdrücklich vereinbart wurden, sondern auch für Folgeverträge und unabhängig vom ersten Vertrag geschlossene Verträge.

II. Angebot und Autragserteilung

1. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten oder in dem zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Preise, Angaben und technischen Daten sind unverbindlich und freibleibend. Die darin enthaltenen Angaben können sich ändern. Sie sind nicht Bestandteil eines Angebotes und werden nicht zum Vertragsinhalt. Informationen zum Verbrauch und zu Emissionswerten sind Durchschnittsangaben zu Vergleichszwecken und beziehen sich nicht auf ein spezielles Fahrzeug. Sie sind ebenfalls nicht Bestandteil eines Angebotes und werden nicht zum Vertragsinhalt.

2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums-, Schutz-, Urheber- und sonstigen Rechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Anfragen des Kunden, mündlich oder schriftlich, über unser shop-system im Internet, über Telefon oder Fax stellen kein Angebot dar, sondern eine Auforderung an uns, ein Angebot zu unterbreiten. Auf derartige Anfragen erstellen wir ein schriftliches Angebot, aus dem sich Umfang und Inhalt der Leistung ausschließlich ergibt. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung des unterzeichneten Angebotes an uns annehmen. In diesem Fall erstellen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung, die unserem Angebot entspricht.

Bei Änderungen gegenüber unserem Angebot, erstellen wir ebenfalls eine Auftragbestätigung, die ein neues Angebot darstellt. In diesem Fall ergibt sich Inhalt und Umfang der von uns geschuldeten Leistung ausschließlich aus der Auftragbestätigung. Der Vertrag kommt in diesem Fall dadurch zustande, dass der Kunde die Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen unterzeichnet an uns zurücksendet. Eine erneute Auftragsbestätigung erfolgt dann nicht mehr.

4. Bei Fahrzeugen behalten wir uns bis zur Annahme des Angebotes einen Zwischenverkauf vor.

III. Widerrufsrecht

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

King of Wheels GmbH & Co. KG
Geschäftsführer Dr. Tom I. Ritter
Untere Wiesen 6
76437 Rastatt

E-Mail: info@king-of-wheels.de
Fax: 07222 405 6610

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.



Ende der Widerrufsbelehrung

IV. Lieferung und Abnahme

1.) Soweit Lieferung vereinbart ist, erfolgt diese ab unserem Geschäftssitz in Rastatt an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist der Zeitpunkt des Verlassens der Sache bei uns oder die Mitteilung der Abholung (Bereitstellungsanzeige).

2.) Liefertermine, Lieferfristen oder Abholungstermine sind unverbindlich, es sei denn sie wurden ausdrücklich als „verbindlich“ vereinbart.

3.) Bei Fernabsatzgeschäften im Sinne von Ziffer III (Vertragsschluss per e-mail, telefonisch, per Telefax oder andere Fernkommunikationsmittel) erfolgt eine Lieferung frühestens 2 Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart oder wir liefern von uns aus früher. Ist bei der Lieferung von Ware keine verbindliche Lieferfrist vereinbart, liefern wir nach Möglichkeit innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

4.) Wir sind berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.

5.) Ist Abholung vereinbart ist der Kunde verpflichtet, die Sache innerhalb von acht Werktagen ab dem verbindlich mitgeteilten Abholungstermin oder wenn ein solcher nicht vereinbart wurde, ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

6.) Für den Fall, dass unsere Leistungserbringung die Abklärung technischer Fragen voraussetzt oder Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners erforderlich sind, beginnt die Liefer- oder Abholungsfrist erst nach vollständiger Erbringung der Mitwirkungshandlungen. Ein Liefer- oder Abholungstermin verlängert sich entsprechend. Dasselbe gilt, wenn der Kunde ein Fahrzeug, an dem von uns Leistungen erbracht werden sollen, nicht zu dem vereinbarten Anliefertermin bei uns anliefert.

7.) Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern Verbrauchen, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

V. Lieferverzug

1.) Bei Überschreitung eines Liefer- oder Abholungstermins von mehr als 4 Wochen ist der Kunde berechtigt, uns aufzufordern, die Leistung binnen 4 Wochen zu erbringen. Mit dem Zugang der Aufforderung tritt Verzug ein. Wird ein verbindlich zugesagter Liefer- oder Abholungstermin oder eine verbindlich zugesagte Liefer- oder Fertigstellungsfrist überschritten, tritt Verzug bereits mit dem Überschreiten der Frist oder des Termins ein.

2.) Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 5% des vereinbarten Kaufpreises. Hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit im Rahmen eines pauschalierten Schadensersatzes auf 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ergänzend gilt Ziffer IX unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von Ziffer I Absatz 2, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4.) Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern oder zu erbringen, verändern sich die in Ziffer 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten oder wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Verlängert sich die Liefer- oder Fertigstellungszeit oder wird der Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

VI. Zahlungsbedingungen

1.) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Wurde Vorauszahlung oder eine Anzahlung vereinbart, so ist diese bei Vertragsschluss zu leisten.

2.) Sämtliche Zahlungen erfolgen in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen, ab Rastatt. Verpackungs-, Versand- und Frachtkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich berechnet. Der Versand an Privatkunden erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse.

3.) Gegen Ansprüche von uns kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.) Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Werden infolge des Zahlungsverzuges zusätzliche Kosten, Bankspesen usw. nachgewiesen, so können diese an den Kunden weiterberechnet werden.

VII. Gefahrenübergang und Abnahme

1.) Der Gefahrenübergang erfolgt grundsätzlich an unserem Geschäftssitz. Die Kosten einer Versendung trägt der Kunde.

2.) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von Ziffer I Abs. 2 ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht gem. § 447 Abs.1 BGB auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur bzw. einer geeigneten Transportperson übergeben haben. Dies gilt auch für Sendungen innerhalb unseres Erfüllungsortes. Erfolgt eine Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen, geht die Gefahr beim Verladen auf den Kunden über.

3.) Verweigert der Kunde die Annahme einer ihm zugesandten Ware, so sind wir zur nochmaligen Übersendung nicht mehr verpflichtet. Wir sind in diesem Fall berechtigt, dem Kunden eine Frist von 2 Wochen zur Abholung der Ware an unserem Erfüllungsort zu setzen und den Rücktritt vom Vertrag anzudrohen. Holt der Kunde die Ware innerhalb der gesetzten Frist am Erfüllungsort nicht ab, sind wir berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz zu verlangen.

4.) Ist Abholung vereinbart und wird die Ware nicht fristgerecht abgeholt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Frist von 2 Wochen zur Abholung der Ware an unserem Erfüllungsort zu setzen und den Rücktritt vom Vertrag anzudrohen. Holt der Kunde die Ware innerhalb der gesetzten Frist am Erfüllungsort nicht ab, sind wir berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz zu verlangen.

5.) Der uns gemäß Ziffer 3 und Ziffer 4 zustehende Schadensersatz beträgt bei Fahrzeugen 15% und bei Teilen und sonstigen Leistungen 20% vom Brutto-Rechnungsbetrag, ohne dass der Verkäufer die Höhe des entstandenen Schadens nachweisen muss. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren oder keinen Schaden nachweist.

6.) Darüber hinaus sind wir berechtigt, pauschale Lagerungs- oder Unterstellungskosten für die Zeit der Verzögerung in Höhe von 0,5% des vereinbarten Kaufpreises pro angefangenen Monat, maximal jedoch 2% des vereinbarten Kaufpreises geltend zu machen. Bei Fahrzeugen berechnen wir Unterstellungskosten in Höhe von 3 € pro begonnenem Tag. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde geringere Kosten oder einen geringeren oder keinen Schaden nachweist.

VIII. Gewährleistung

1.) Soweit unsere Leistung einen Mangel aufweist, der bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Die hierzu notwendigen , wie Lohn-, Material-, Transport- und Wegekosten tragen wir nur, soweit diese Aufwendungen sich nicht dadurch , dass ein Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des Kunden verbracht wurde, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

2.) Schlägt die Nacherfüllung oder Nachbesserung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen oder – soweit die Pflichtverletzung erheblich ist - vom Vertrag zurückzutreten. Uns stehen zwei Nachbesserungsversuche zu. Der Kunde hat uns eine ausreichende und angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen, die nicht unter 20 Werktagen für jeden Fall der Nachbesserung liegen darf.

3.) Informationen und Angaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil eines Angebotes oder eine Beschaffenheitsvereinbarung, sondern dienen allein zu Vergleichszwecken zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen. Angaben in Prospekten stellen ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Garantien werden im Übrigen nicht abgegeben, es sei denn diese wurden ausdrücklich als solche vereinbart.

4.) Der Ölverbrauch bei leistungsgesteigerten Motoren darf die vom Fahrzeughersteller angegebenen Werte übersteigen. Von uns angegebene Leistungsdaten können je nach Toleranz des Serienmotors nach oben oder unten abweichen. Wir gewährleisten lediglich den von uns angegebenen Leistungszuwachs mit einer Toleranz von 5%, nicht jedoch Endwerte.

5.) Für Modifizierungen, Reparaturen oder Leistungen an gebrauchten Fahrzeugen bezieht sich unsere Gewährleistung nur auf die Teile, die Gegenstand des Austausches oder der Modifizierung bzw. Bearbeitung waren und nur auf die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des fehlerhaften Teils. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren ohne Motoröl, lassen die Gewährleistung erlöschen.

6.) Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer Werkstatt oder bei von uns genannten, autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile werden uns zur Begutachtung zugesandt und gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit schriftlichem Einverständnis von uns auch in einem anderen anerkannten Kfz-Fachbetrieb durchgeführt werden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die mangelhafte Sache ist uns oder einem von uns benannten autorisierten Partner vorab zur Prüfung zu übersenden oder zu übergeben.

7.) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von Ziffer I Absatz 2, gelten folgende Regelungen.
a) Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der genanten Frist, stehen dem Kunden diesbezüglich keine Mängelrechte zu.
b) Die Gewährleistungsfristen betragen, beginnend mit dem Tag der Auslieferung/Abnahme:
aa) für neue Sachen (z.B. Fahrzeugteile, Motoren, Fahrzeuge, gleich ob leistungsgesteigert oder nicht): 24 Monate
bb) für gebrauchte Sachen (z.B. Fahrzeugteile, Motoren bzw. Fahrzeuge, gleich ob leistungsgesteigert oder nicht): 12 Monate
cc) für Modifikationen, Reparaturen, Einbau von Fahrzeugteilen und andere Werkleistungen: 24 Monate

8.) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von Ziffer I Absatz 2, gelten folgende Regelungen:
a) Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist, dass der Kunde seiner ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nachgekommen ist. Mängel sind insoweit innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes am Bestimmungsort oder falls diese nicht bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbar war innerhalb von 8 Werktagen ab deren Entdeckung schriftlich zu rügen.
b) Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist ferner, dass der Kunde nicht im Zahlungsverzug ist.
c) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Gewährleistung für gebrauchte Sachen, insbesondere Motoren und Fahrzeuge, unabhängig davon, ob leistungsgesteigert oder nicht, ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
d) Die Gewährleistungsfristen betragen, beginnend mit dem Tag der Auslieferung/Abnahme:
aa) für neue Sachen (z.B. Fahrzeugteile, Motoren, Fahrzeuge, gleich ob leistungsgesteigert oder nicht): 12 Monate
bb) für Modifikationen, Reparaturen, Einbau von Fahrzeugteilen und andere Werkleistungen: 12 Monate

9.) Sämtliche Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn Mängel auftreten, die dadurch verursacht sind, dass
a) die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden,
b) die Vorschriften der Betriebsanleitung missachtet werden,
c) das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird,
d) das Fahrzeug in nicht genehmigter Weise technisch verändert wird.

IX. Haftung

1.) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadens- oder Aufwendungsersatzersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2.) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3.) Für Verzugsschäden und Schadensersatzansprüchen statt der Leistung gilt ergänzend Ziffer V Abs. 2 und Abs. 3.

4.) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.) Soweit nicht vorstehend oder innerhalb unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

6.) Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden.

7.) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der vorbezeichneten Personen.

X. Eigentumsvorbehalt

1.) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns verkauften Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2.) Im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes, sowie im Falle der Rückholung der Ware machen wir Rückholungs- und Verwertungskosten in pauschaler Höhe von 10% des vereinbarten Kaufpreises geltend, soweit wir nicht höhere Kosten nachweisen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer oder keiner Kosten vorbehalten.

3.) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so werten wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung derart, dass die Sache des Kunden als Hauptsache angesehen ist, überträgt der Kunde uns anteilmäßig das Eigentum. Der Kunde verwahrt das so entstehende Allein- oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

4.) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von Ziffer I Absatz 2, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
a. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden in unserem Eigentum.
b. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits hier alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Sind wir zur selbstständigen Einziehung der Forderung berechtigt, gibt uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt und teilt alle zum Einzug erforderlichen Angaben, einschließlich der dazugehörenden Unterlagen mit. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf des Liefergegenstandes auf Kredit zu sichern.
c. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesen zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren freien Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, einschließlich eines etwa bestehenden Anspruches auf Schadenersatz statt der Leistung – abzüglich der Rückholungs- und Verwertungskosten – anzurechnen. Der Verwertungserlös bestimmt sich nach dem gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme.

5.) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6.) Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, die uns aus dieser Klage entstehenden berechtigten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

7.) Soweit das jeweilige Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht zulässt, sind wir berechtigt, alle Rechte auszuüben, die wir uns am Liefergegenstand anderweitig vorbehalten können. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei sämtlichen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Sicherungsrechtes am Liefergegenstand treffen wollen.

8.) Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheid oder anderweitige dem Nachweis des Eigentums dienende Dokumente bleiben während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Besitz

XI. Pfandrecht

Bei allen von uns erbrachten Leistungen steht uns wegen sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den vom Kunden übergebenen Gegenständen, insbesondere an Fahrzeugen und Dokumenten, zu. Dies gilt für andere, vom Kunden an uns übergebene bzw. in den Besitz des Verkäufers gelangte Gegenstände.

XII. Altteile bei Arbeiten am Fahrzeug und Motor

Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde verpflichtet, die von uns bei Veränderungen an Fahrzeug und/oder Motor getauschten Original- und Altteile innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Fertigstellung an unserem Geschäftssitz oder dem des autorisierten Vertragspartners zu übernehmen. Werden die getauschten Original- bzw. Altteile nicht innerhalb dieser Zeit vom Kunden übernommen, werden wir Eigentümer dieser Teile. Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

XI. Technische Abnahme, Eintragung von Änderungen in Fahrzeugpapiere

Soweit schriftlich nichts anderweitiges vereinbart wurde, obliegt die technische Abnahme von Fahrzeugen oder Modifizierungen, sowie die Eintragung der Änderungen oder Modifizierungen in den Fahrzeugpapieren dem Kunden. Wir übernehmen hierfür keine Haftung. Die für die Zulassung in Deutschland vorgesehenen Fahrzeugteile besitzen die erforderliche Betriebserlaubnis.

XIV. Schlussbestimmungen

1.) Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, oder verfügt der Kunde im Inland über keinen allgemeinen Gerichtsstand oder hat er nach Vertragsabschluss seinen Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung ein Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist unser Geschäftsitz in D-71229 Rastatt Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.

2.) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in D-71229 Rastatt.

3.) Die Vertragssprache ist deutsch. Für die Auslegung dieses Vertrages kommt es ausschließlich auf die deutsche Fassung an.

4.) Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

5.) Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Übrigen nicht.

XV. Anwendbares Recht

Für alle abgeschlossenen Verträge, einschließlich der Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Über einkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

XVI. Lieferung ins Ausland

Die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Lieferungen ins Ausland.

Datenschutzerklärung

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Auskunft und Fragen
Falls Sie Fragen zu dieser Datenschutzerklärung haben, z.B. zur Einsicht oder Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten, wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse:

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King of Wheels GmbH & Co. KG
Untere Wiesen 6
76437 Rastatt

Verantwortlich für den Inhalt
Markus Luthmann
Tel.: +49 (0)7222 405 660
Fax: +49 (0)7222 405 6610

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