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Hinweis- und Informationspflicht

nach VerpackV (Verpackungsverordnung)
Mature business man showing thumbs up sign to his coworker © Yuri Arcurs #14209695

Hinweis zur Verpackungsverordnung (VerpackV) über die Rücknahme und Entsorgung mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen.

Nach § 6 VerpackV n.F. muss sich ein Hersteller oder Vertreiber, der erstmals mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringt, zur Gewährleistung einer flächendeckenden Entsorgung dieser Verpackungen an einem sog. dualen System beteiligen. Verkaufsverpackungen dürfen an private Endverbraucher nur abgegeben werden, wenn sich die Hersteller und Vertreiber mit diesen Verpackungen an einem dualen System beteiligen. Sie werden über die Rücknahme und Entsorgung mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen auf dieser Seite genauestens hingewiesen.

1. Hinweis nach VerpackV (Verpackungsverordnung)

Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. als Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, ist verpflichtet, die Verpackungen an einem dualen System zu beteiligen. Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. ist gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu gewährleisten. Die Verantwortung zur Umsetzung der Verordnung hinsichtlich Verkaufsverpackungen trägt der Erstinverkehrbringer Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. Die Verpackungsverordnung sieht zu diesem Zweck vor, dass nahezu alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren sind. Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. hat als Vertreiber von Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen und Umverpackungen die Verpackungsverordnung zu beachten.

VerpackV Symbole

Die Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. erfüllt die gesetzlichen Bestimmungen sowie Vorschriften und ist Lizenznehmer beim dualen System der DSD GmbH mit der Registrierungsnummer 5554686. Die Daten werden vom Erstinverkehrbringer Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. direkt in die Datenbank der zuständigen IHK überspielt und formal geprüft. Eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigten Buchprüfer oder unabhängigen Sachverständigen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

2. Prüfung gemäß gesetzlicher Bestimmungen

Die Durchführung erfolgt von: Dipl.-Kfm. Steuerberater Kanzlei T. Linnemann
Andreasstr. 6
D-33378 Rheda-Wiedenbrück, Deutschland
Zur weiteren Klärung der Verpackungsverordnung nach VerpackV setzen Sie sich bitte mit Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. in Verbindung unter: Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K.
Stephansweg 4
D-59229 Ahlen, Deutschland
Telefon: + 49 (0) 2382 7756013
FAX: + 49 (0) 2382 7041374
E-Mail:

3. Entsorgung über das duale System

Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. ist Lizenznehmer des dualen Systems, somit ist es nicht mehr nötig, die von Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. nach dem 01.01.2009 in den Verkehr gebrachten Verpackungen an Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. zurück zu senden. Sie können diese Verpackungen über das duale System entsorgen, wie z.B. über öffentliche Rücknahmestellen wie Altpapier- und Altglascontainer oder den „Gelben Sack“ und/oder die „Gelbe/Blaue Tonne“. Alle Verpackungen die Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. vor dem 01.01.2009 in den Verkehr gebracht hat und mit keinem Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (dem „grünen Punkt“) gekennzeichnet sind, können Sie auf Kosten der Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. an Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. übersenden.

Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. ist gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen der Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem Grünen Punkt der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

4. Kontaktaufnahme mit dem Erstinverkehrbringer

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Verpackungen der Produkte bitte mit Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. in Verbindung: Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K.
Stephansweg 4
D-59229 Ahlen, Deutschland
Telefon: + 49 (0) 2382 7756013
FAX: + 49 (0) 2382 7041374
E-Mail:
Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. nennt Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. zu schicken: Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K.
Stephansweg 4
D-59229 Ahlen, Deutschland
Die Verpackungen werden von Firma Interchey® Softworks IT-Dienstleistungen Markus Roth e.K. wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.

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Veröffentlicht durch Interchey® Communiqué

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