Garantieverlängerung / 5
Jahresgarantie
1. Allgemeine Informationen Der
KüchenTreff Wittichenau, Inhaber Steffen Kobalz, gewährt Ihnen bei
ausgewählten Artikeln eine 5 Jährige Garantie. Unabhängig von dieser
Garantie stehen Ihnen Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher uneingeschränkt
zu. Ihre Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB, dass heißt die Rechte auf
Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz, werden durch die
Garantie nicht eingeschränkt.
2. Garantie Berechtigter Ansprüche aus der
Garantie stehen Ihnen als Endverbraucher (§ 13 BGB) des Gerätes zu.
3. Dauer der
Garantie Die vom KüchenTreff Wittichenau gewährte Garantie hat eine Dauer von 5 Jahren, beginnend ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an den Endverbraucher.
4. Umfang
der Garantie Die Garantie umfasst
Mängel und Schäden, die auf Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler,
Materialfehler oder Ausführungsfehler beruhen. In diesem Fall übernimmt der
KüchenTreff Wittichenau die zur Widerherstellung erforderlichen Materialkosten,
Arbeitskosten und Fahrtkosten, die entstehen, um das Gerät in seinen
ursprünglichen Betriebszustand zu versetzten. Es werden jedoch nur die
branchenüblichen Verrechnungssätze, Ersatzteilkosen und Kilometergelder
entschädigt. Es gelten die vom jeweiligen Herstellerkundendienst berechneten
Sätze als vereinbart. Die Garantie greift nur dann ein, wenn tatsächlich ein
Mangel oder Schaden durch Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler,
Materialfehler oder Ausführungsfehler entstanden ist. Werden vom Hersteller
Mängel erkannt, sind Kosten die durch eine Rückführaktion entstehen, nicht
Gegenstand der Garantie. Sofern ein Mangel nicht beseitigt werden kann bzw.
die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Gerätes, erfolgt die
Entschädigung zum Zeitwert.
5. Ausschluss Die Garantie erstreckt sich nicht
auf Verschleißteile, leicht zerbrechliche Teile, wie Glas (mit Ausnahme von
Glaskeramikkochfeldern), Kunststoff bzw. Teile aus Gummi oder Glühlampen und
Schäden und Mängel die ihre Ursache in einer fehlerhaften Bedienung haben. Etwas
anderes gilt nur dann, wenn die Ursache auf Konstruktionsfehler,
Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler beruht. Die
Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf Personenschäden und Folgeschäden
sowie auf außerhalb des Gerätes entstandene Schäden. Die Garantie besteht
nicht für Geräte, die in einem gastronomisch oder überwiegend
gastronomisch ausgerichteten Unternehmen (§ 14 BGB), einer
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich- rechtlichen
Sondervermögens sowie Behörden oder Organisationen eingesetzt werden. Die
Garantie besteht nicht für Geräte, die durch den Endverbraucher gastronomisch
oder überwiegend gastronomisch eingesetzt werden.
6. Erlöschen Der Garantieanspruch
erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen wurden, die
hierzu von Hersteller des Gerätes nicht ermächtigt sind, oder wenn Geräte mit
Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen wurden, die nicht mit dem Hersteller der
Geräte abgestimmt sind. Die Garantie entfällt ebenfalls vollständig, wenn nur
einzelne, in den Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt
sind.
7. Verhältnis
zur Herstellergarantie Gewährt der Hersteller ebenfalls eine
Garantie, so ist die vom Hersteller gewährte Garantie vorrangig zu der vom
KüchenTreff Wittichenau gewährten Garantie in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall
haftet der Hersteller vorrangig.
8. Garantiefall Die Schadensbehebung erfolgt ausschließlich
durch den Hersteller oder einem von der Firma KüchenTreff Wittichenau
autorisierten Kundendienst mit Fachwerkstatt. Der KüchenTreff Wittichenau
organisiert die Abwicklung der Garantiefälle mit dem örtlichen Kundendienst bzw.
der autorisierten Fachwerkstatt. Tritt
ein Mangel oder ein Schaden auf der zu einer Einstandspflicht aus dieser
Garantie führt, so haben Sie der Firma KüchenTreff Wittichenau dieses
unverzüglich anzuzeigen. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet an den
KüchenTreff Wittichenau eine Kopie der Geräterechnung mitsamt einer Kopie der
Garantieerklärung und einer Schadensbeschreibung zu senden. Sie sind
verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung dienen kann. Dieses bedeutet,
dass Sie die Fragen der Firma KüchenTreff Wittichenau wahrheitsgemäß und
vollständig beantworten müssen. Vor
Wiederherstellung oder Instandsetzungen haben Sie Weisungen der Firma
KüchenTreff Wittichenau einzuholen und diese zu befolgen, soweit Ihnen dieses
zumutbar ist. Erfolgt eine
Reparaturfreigabe durch die Firma KüchenTreff Wittichenau so wird sich der
örtlice Kundendienst bzw. die autorisierte Fachwerkstatt mit Ihnen in Verbindung
setzen.
Nach erfolgter Reparatur sind Sie verpflichtet, die
Originalreparaturrechnung einschließlich des Monteurberichtes binnen einer
Ausschlussfrist von spätestens 3 Monaten nach Schadensbehebung an die Firma
KüchenTreff Wittichenau einzureichen. Sie sind ebenfalls verpflichtet, die
ausgetauschten Teile bis zur endgültigen Regulierung des Garantiefalls oder bis
zur schriftlichen Freigabe der Firma KüchenTreff Wittichenau
aufzubewahren. Sofern ein Mangel nicht wirtschaftlich sinnvoll
beseitigt werden kann bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des
Gerätes, erfolgt die Entschädigung in Höhe des Zeitwertes. Der Zeitwert wird wie
folgt in % vom tatsächlichen Verkaufspreis (Anschaffungsrechnung)
berechnet: - im 3. Jahr 85% - im 4. Jahr 80% - im 5.Jahr
75%.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb
des Gerätes entstandener Schäden sind ausgeschlossen.
9.
Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser
Garantie ist auf folgende Länder beschränkt: Deutschland, Österreich,
Niederlande
10.
Anzuwendendes Recht Für Ansprüche aus der Garantie ist deutsches
Rechts anzuwenden. |