2 Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung ergeben sich aus der jeweiligen vom Verkäufer bei eBay eingestellten Produktbeschreibung.
3 Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Das Zustandekommen des Vertrages bei eBay erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 2.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (siehe oben).
4 Informationen zu Zahlung und Lieferung
Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 4, die Lieferung nach Maßgabe der Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (siehe oben).
5 Informationen über die technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
Um einen Vertrag über eBay abzuschließen, stehen vier unterschiedliche Verfahren zur Auswahl. Diese sind das Auktionsverfahren (5.1), das „Angebot an unterlegene Bieter“-Verfahren (5.2), das „Sofort-Kaufen“-Verfahren (5.3) und das „Preis-Vorschlagen“-Verfahren (5.4). Bei jedem Verfahren führen die Schritte von Antrag und Annahme zum Vertragsschluss. Der Kunde muss sich als Mitglied bei eBay angemeldet haben oder neu anmelden.
5.1 Auktionsverfahren
5.1.1 Der Antrag liegt im Einstellen der Ware auf eBay durch den Verkäufer zum Verkauf im Wege des Auktionsverfahrens.
5.1.2 Die Annahme liegt in der Abgabe des im Zeitpunkt der Beendigung der Auktion höchsten Gebots durch den Kunden. Folgende Schritte führen zur Abgabe eines Gebotes:
5.1.2.1 Im ersten Schritt gibt der Kunde auf der Seite des Angebots des Verkäufers in das Eingabefeld „Ihr Maximalangebot: EUR“ den Betrag seines Maximalangebots ein.
5.1.2.2 Im zweiten Schritt klickt der Kunde auf die Taste „Bieten“. Ist der Kunde noch nicht auf der Webseite von eBay eingeloggt, öffnet sich eine neue Seite, auf der er sich in einem Zwischenschritt einloggen muss. War er bereits eingeloggt oder nach dem Zwischenschritt des Einloggens, öffnet sich eine neue Seite, welche die wesentlichen Merkmale des Angebots sowie die des Gebots des Kunden zusammenfasst.
5.1.2.3 Im dritten Schritt klickt der Kunde auf die Taste „Gebot bestätigen“. Danach ist das Gebot bindend und nicht mehr korrigierbar.
5.1.2.4 Ist der Kunde im Zeitpunkt der Beendigung der Auktion der Höchstbietende, wird er von eBay durch eine E-Mail an seine bei eBay hinterlegte E-Mail-Adresse hierüber informiert.
5.2 „Angebot an unterlegene Bieter“-Verfahren
5.2.1 Der Antrag liegt im Anbieten der Ware über eBay durch den Verkäufer an den Kunden zum Verkauf im Wege des „Angebot an unterlegene Bieter“-Verfahrens. Der Kunde erhält das Angebot als Nachricht mit dem Betreff „Angebot an unterlegene Bieter“ per E-Mail an seine bei eBay hinterlegte E-Mail-Adresse und in der Unterkategorieseite „Meine Nachrichten“ auf der Seite „Mein eBay“.
5.2.2 Folgende Schritte führen innerhalb der vom Verkäufer gesetzten und in der Nachricht an den Kunden angezeigten Frist zur Annahme:
5.2.2.1 Im ersten Schritt klickt der Kunde in der an ihn gesendeten Nachricht auf den Link „Artikel aufrufen“ oder auf die Taste „Jetzt antworten“.
5.2.2.2 Es öffnet sich sodann eine neue Seite, auf welcher der Kunde in einem zweiten Schritt auf die Taste „Sofort-Kaufen“ klickt. Ist der Kunde noch nicht auf der Webseite eingeloggt, öffnet sich eine neue Seite, auf der er sich in einem Zwischenschritt einloggen muss. War er bereits eingeloggt oder nach dem Zwischenschritt des Einloggens, öffnet sich eine neue Seite, welche die wesentlichen Merkmale des Angebots zusammenfasst.
5.2.2.3 Im dritten Schritt klickt der Kunde auf die Taste „Kaufen“. Danach ist die Kauferklärung bindend und nicht mehr korrigierbar.
5.3 „Sofort-Kaufen“-Verfahren
5.3.1 Der Antrag liegt im Einstellen der Ware auf eBay durch den Verkäufer zum Verkauf im Wege des „Sofort-Kaufen“-Verfahrens.
5.3.2 Folgende Schritte führen zur Annahme:
5.3.2.1 Im ersten Schritt klickt der Kunde auf der Seite des Angebots des Verkäufers auf die Taste „Sofort-Kaufen“. Ist der Kunde noch nicht auf der Webseite eingeloggt, öffnet sich eine neue Seite, auf der er sich in einem Zwischenschritt einloggen muss. War er bereits eingeloggt oder nach dem Zwischenschritt des Einloggens, öffnet sich eine neue Seite, welche die wesentlichen Merkmale des Angebots zusammenfasst.
5.3.2.2 Im zweiten Schritt klickt der Kunde auf die Taste „Kaufen“. Danach ist die Kauferklärung bindend und nicht mehr korrigierbar.
5.4 „Preis-Vorschlagen“-Verfahren
5.4.1 Der Antrag erfolgt wie nachstehend dargestellt:
5.4.1.1 Im ersten Schritt klickt der Kunde auf der Seite des Angebots des Verkäufers auf die Taste „Preis vorschlagen“. Ist der Kunde noch nicht auf der Webseite eingeloggt, öffnet sich eine neue Seite, auf der er sich in einem Zwischenschritt einloggen muss. War er bereits eingeloggt oder nach dem Zwischenschritt des Einloggens, öffnet sich eine neue Seite, welche die wesentlichen Merkmale des Angebots zusammenfasst.
5.4.1.2 Im zweiten Schritt gibt der Kunde in das Eingabefeld „Ihr Preisvorschlag: EUR pro Artikel“ den Betrag seines Preisvorschlags ein.
5.4.1.3 Im dritten Schritt klickt der Kunde auf die Taste „Preisvorschlag überprüfen“. Danach öffnet sich eine neue Seite, welche die wesentlichen Merkmale des Angebots und den Preisvorschlag des Kunden zusammenfasst.
5.4.1.4 Im vierten Schritt klickt der Kunde auf die Taste „Preisvorschlag senden“. Dies ist die Abgabe des Antrags des Kunden an den Verkäufer. Danach ist die Abgabe eines Preisvorschlags bindend und nicht mehr korrigierbar.
5.4.2 Die Annahme erfolgt wie nachstehend dargestellt:
5.4.2.1 Je nach den vom Verkäufer getroffenen Voreinstellungen, kann der Preisvorschlag des Kunden im fünften Schritt sofort angenommen (5.4.2.1.1), sofort abgelehnt (5.4.2.1.2) oder überdacht (5.4.2.1.3), das heißt innerhalb der auf der Seite angezeigten Frist von maximal 48 Stunden angenommen, abgelehnt oder durch einen Gegenvorschlag abgelehnt, werden.
5.4.2.1.1 Im Falle der sofortigen Annahme öffnet sich eine neue Seite, auf der dem Kunden bestätigt wird, dass sein Preisvorschlag angenommen wurde.
5.4.2.1.2 Im Falle der sofortigen Ablehnung öffnet sich eine neue Seite, auf der dem Kunden bestätigt wird, dass sein Preisvorschlag abgelehnt wurde. Der Kunde kann dann einen neuen Preisvorschlag abgeben, in dem er auf die Taste „Neuen Preisvorschlag senden“ klickt. Dies ist die Abgabe eines neuen Antrags durch den Kunden. Es öffnet sich eine neue Seite und das Verfahren läuft erneut, wie oben beschrieben, ab dem zweiten Schritt ab.
5.4.2.1.3 Im Falle, dass der Verkäufer den Preisvorschlag überdenkt, öffnet sich eine neue Seite, auf der dem Kunden bestätigt wird, dass sein Preisvorschlag gesendet wurde. Der Verkäufer kann dies nun innerhalb der auf der Seite angezeigten Frist von maximal 48 Stunden annehmen, ablehnen oder durch einen Gegenvorschlag ablehnen. Die Entscheidung des Verkäufers kann der Kunde unter „Meine Nachrichten“, „Mein eBay“ oder seiner „Preisvorschlags-Seite“ aufrufen.
5.4.2.1.3.1 Nimmt der Verkäufer den Preisvorschlag an, ist der Vertrag zustande gekommen.
5.4.2.1.3.2 Lehnt der Verkäufer ihn ab, kann der Kunde einen neuen Preisvorschlag abgeben, in dem er auf die Taste „Neuen Preisvorschlag senden“ klickt. Dies ist die Abgabe eines neuen Antrags durch den Kunden. Es öffnet sich eine neue Seite und das Verfahren läuft erneut, wie oben beschrieben, ab dem zweiten Schritt ab.
5.4.2.1.3.3 Lehnt der Verkäufer den Preisvorschlag durch einen Gegenvorschlag ab, liegt in diesem Preisvorschlag ein neuer Antrag durch den Verkäufer.
5.4.2.1.3.4 Der Kunde hat nun im sechsten Schritt die Möglichkeit, den Gegenvorschlag der auf der Seite angezeigten Frist von maximal 48 Stunden anzunehmen, abzulehnen oder durch einen Gegenvorschlag abzulehnen.
5.4.2.1.3.5 Der Kunde kann den Gegenvorschlag durch ein Klicken auf „Preisvorschlag annehmen“ annehmen, wodurch der Vertrag zustande kommt.
5.4.2.1.3.6 Der Kunde kann den Gegenvorschlag durch einen Gegenvorschlag ablehnen, indem er auf „Gegenvorschlag senden“ klickt. Dies ist die Abgabe eines neuen Antrags durch den Kunden. Es öffnet sich eine neue Seite und das Verfahren läuft erneut, wie oben beschrieben, ab dem zweiten Schritt ab.
6 Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext bei eBay archiviert und kann vom Kunden unter Angabe der entsprechenden Artikelnummer für die Dauer von 90 Tagen nach Vertragsschluss unter www.ebay.de kostenlos abgerufen werden. Zu diesem Zweck kann der Kunde auf der Internetseite von eBay über den auf der Startseite befindlichen Button „Erweiterte Suche“ die Artikelnummer des entsprechenden Angebotes eingeben und suchen.
7 Informationen über die technischen Mittel um Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen
In allen oben genannten Verfahren kann der Kunde seine Eingaben wie folgt erkennen, überprüfen und korrigieren:
Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe seiner Bestellung mit den von eBay zur Verfügung gestellten technischen Mitteln korrigieren. Die Korrekturen können mittels den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen direkt auf der Angebotsseite in den entsprechenden Eingabefeldern erfolgen. Nach Anklicken der „Sofort-Kaufen“- bzw. „Bieten“- bzw. „Preis vorschlagen“- bzw. „Preisvorschlag überprüfen“- bzw. „Neuen Preisvorschlag senden“- Tasten kann der Kunde seine Eingaben auf der nachfolgenden Bestätigungsseite nochmals überprüfen. Möchte er nun seine Eingaben korrigieren, kann er dies durch ein Zurückgehen auf die vorherige Seite von eBay, indem er auf die Zurück-Taste des von ihm benutzten Browsers klickt. Die Korrekturen können dann wieder mittels den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen direkt auf der Angebotsseite in den entsprechenden Eingabefeldern erfolgen.
8 Informationen über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.