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 Willkommen in unserem eBay Shop. Hochwertige Goretex Bekleidung aus eigener Produktion sowie Konsumgüter aus Nepal - Tibet - Indien - Bhutan. Bitte fügen Sie uns zur Liste Ihrer bevorzugten Verkäufer und Shops hinzu und besuchen Sie unseren Shop wieder. Vielen Dank für Ihren Kauf und Ihren Besuch

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  • AGB
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Allgemeines
  

Allgemeine Geschäftsbedingungen der European Trading House - Nepal Pvt.Ltd.

1. Allgemeines zu unserer AGB

Für alle Vertragsbeziehungen zwischen European Trading House - Nepal Pvt.Ltd. sowie deren Rechtsnachfolger) – in der Folge entweder kurz „ETH“ genannt oder in der ersten Person Mehrzahl („wir/uns“) ausgedrückt - einerseits und deren Kunden (sowie deren Rechtsnachfolger) andererseits gelten ausschließlich die nachstehenden Bestimmungen.

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit; von dieser Vertragsbestimmung (dass mündliche Nebenabreden nicht gelten) kann mündlich nicht ausgegangen werden. Unsere Außendienstmitarbeiter sind grundsätzlich nicht befugt, rechtsverbindliche Vereinbarungen für ETH Pvt.Ltd. zu treffen. Insbesondere gilt das Angebot erst dann als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung per Email - Fax oder Brief oder die Lieferung erfolgte.

2. Unsere Angebote und Preise

gelten in allen Teilen freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab unseren Betriebsstätten bzw. Außenlagern in Kathmandu - Nepal für individuell erstellte Produkte und Königs Wusterhausen für Lagerware.

Abholungs- und Versendungskosten von dort jeweils ab, gehen zu Lasten des Käufers. Sollten sich nach Vertragsabschluß in den Preisgrundlagen Änderungen ergeben, so behalten wir uns eine Anpassung der Preise vor.

Für die gesetzlichen Entsorgungskosten der Waren und der Verpackungen hat der Käufer selbst Sorge zu tragen, sofern die Gebühr nicht extra verrechnet wird; eine substituierte Haftung wird dafür ausgeschlossen.

3. Entwürfe und Muster

werden nur zur Ansicht überlassen, auch wenn dafür ein Entgelt oder eine Schutzgebühr entrichtet wird, und müssen innerhalb 4 Wochen zurückgestellt werden. Die Entgegennahme von Entwürfen und Mustern verpflichtet unsere Kunden, die damit oder mit ähnlichen Entwürfen und Mustern zusammenhängenden Aufträge uns zu übertragen.

Sollte der Auftrag entgegen dieser Verpflichtung anderweitig vergeben werden, ist uns eine Vergütung von mindestens 25 % des vorgesehenen Auftragswertes – bei Staffelangebot vom Mittelwert – neben den Entwicklungs- bzw. Beschaffungskosten zu bezahlen.

Diese Verpflichtungen gelten auch uneingeschränkt für jene Fälle, in denen über Dritte Geschäfte abgewickelt werden, wobei diese zur ungeteilten Hand haften. Entwürfe, Muster und Druckanfertigungen, die von uns stammen, bleiben unser Eigentum, auch wenn sie dem Abnehmer berechnet werden. Der Besteller übernimmt die Verantwortung dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

4. Modelle, Formen und Werkzeuge

usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn dafür Gebühren erhoben wurden.

5. Lieferfristen

sind in keinem Fall Fixfristen wenn Individuell angefertigte Produkte der Gegenstand der Bestellung ist. Bei Produkten die vorrätig in Deutschland lagern und nicht individuell angefertigt wurden besteht eine Lieferfrist von 24 Stunden nach Zahlungseingang.

6. Ausfallmuster

soweit daran keine Beanstandungen geltend gemacht werden, sind für die Lieferung maßgebend, auch dann, wenn diese von den vorausgehenden Skizzierungen oder Vorlagen abweichen.

7. Der Versand

mit der Übergabe an die Post (Ems - DHL - TNT - Skynet - Aramex - Fedex - Hermesversand - GLS), den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Lieferungen gelten im Zweifel als unbeschädigt übergeben.

Der Kunde hat das Recht , transportbeschädigte Ware unter Einhaltung der Reklamationsfrist und unter Angabe der Kaufdaten an uns zurückzusenden. Voraussetzungen hierfür sind eine freie Einsendung vom Kunden an uns. Die Verpackung, der Weg und die Art des Versandes werden, soweit nicht anders vereinbart, von uns bestimmt, es sei denn der Kunde wünscht sich diesbezüglich etwas anderes.

8. Unsere Gewährleistung

Mängel müssen unter deren genauer Angabe unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware uns mittels eingeschriebenen Briefes oder Fax angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können nicht anerkannt werden.

Rücksendungen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht vorgenommen werden; erfolgen Rücksendungen dennoch, so sind wir berechtigt unberechtigt rückgesandte Ware im Empfang abzulehnen. Einen Anspruch auf Preisminderung können wir dadurch begegnen, dass wir nach vorheriger Rücksendung der angeblich mangelhaften Ware eine entsprechende Ersatzlieferung vornehmen.

Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. sind vorbehalten. Bei Anfertigung von Sonderwünschen hinsichtlich der Farbtöne können Reklamationen nicht berücksichtigt werden. Bei Reklamationen ist auf die Verhältnismäßigkeit von Preis und Ausführung zu achten.

Auf eine Kulanzregelung besteht kein Rechtsanspruch. Über nicht berechtigte Reklamationen kann kein Schriftverkehr geführt werden. Bei beschädigter erhaltener Ware sind zum Nachweis der beschädigungen Bilder mittels einer Digitalkamera anzufertigen, sollte eine Zusendung der Ware nicht möglich sein oder die Kosten des Versandes in keinem Verhältnis zum Verkaufspreis stehen.

8 a. Unsere Garantie

European Trading House gewährt auf seine original Goretex Produkten und der damit verbundenen registrierten Hausmarke „Tec Trek“ 12 Monate Garantie. Die Garantie beschränkt sich auf die Verarbeitung unseres Produktes und dem Material unserer Stoffe. Bei Unsachgemäßem Gebrauch unserer Produkte, vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung durch den Käufer oder/und einen dritten erlischt die Garantie. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung unseres Unternehmens und kann jederzeit zurückgenommen werden.

Ein Rechtsanspruch seitens des Käufers besteht nicht. Bestehende Garantien bleiben hiervon unberührt. Die Garantie tritt mit Erhalt der Ware beim Käufer in Kraft und hat nur dann eine Gültigkeit, wenn der Garantieschein am Produkt ordnungsgemäß ausgefüllt und durch uns Unterschrieben wurde oder aber, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung unseres Hauses vorliegt. Die Garantiebestimmungen können jederzeit erweitert oder verringert werden.

Die Garantie ist in allen Ländern gültig. Die Garantie erstreckt sich nicht auf angefertigte Kopien dritter. Markeninhaber, Lizenznehmer und nur Lizenznehmer und Markeninhaber sind berechtigt außerhalb unseres Hauses Reklamationen entgegenzunehmen und für Ersatz oder eine Gutschrift zu sorgen.

Weltweite Lizenznehmer werden hier auf dieser Webseite gelistet, so das Sie sich schon im Vorfeld darüber informieren können, ob es sich bei Ihren Einkaufswunsch um ein Originalprodukt unseres Hauses handelt.

9. Unsere Urheberrechte

Die Marke „Tec Trek“ ist ein eingetragene Bild und Wortmarke. Alle damit verbundenen Produkte oder/und Dienstleistungen unterliegen dem Markenrecht. Die Verwendung unserer Marke bzw. Der Verkauf unserer Produkte mit unserem Markennamen ist nur mit schriftlicher Erlaubnis gestattet. Hierzu zählen Restposten - Sonderposten - Konkursposten und ähnliches von Lizenznehmern. Die Erlaubnis zum Vertrieb unserer Marke ist mit einer Lizenzgebühr verbunden.

10. Unsere Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen sind direkt an uns (Unsere Vertreter haben keine Inkassovollmacht) spesenfrei für den Empfänger zu leisten und gelten mit dem Werktag als erfolgt, welcher der Valutierung der Gutschrift auf einem unserer Konten folgt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Grundsätzlich behalten wir uns aber vor, ohne Angabe von Gründen, nur gegen Vorauskasse zu liefern. Eingehende Zahlungen werden in folgender Reihenfolge verbucht: außergerichtliche Eintreibungskosten, gerichtliche Eintreibungskosten, Zinsen, Kapital, wobei wir uns eine andere Reihenfolge ausdrücklich vorbehalten bleibt. Sind mehrere Rechnungen offen, so ist zunächst die jeweils älteste Rechnung abzudecken.

Sind andere Zahlungskonditionen vereinbart, so ist jedenfalls unabhängig davon die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig; sollte diese Verpflichtung nicht erfüllt werden, so ist die Zahlungsvereinbarung hinfällig und die Gesamtsumme sofort ohne Nachlass/Skonti zur Zahlung fällig.

Wenn kein ausreichender Bonitätsnachweis erbracht werden kann oder objektive Umstände eine Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung indizieren, sind wir berechtigt, auch im Falle von Zahlungsvereinbarung, gegen Vorauskassa oder Barzahlung oder Nachnahme zu liefern und die bereits bestehenden Forderungen sofort fällig zu stellen sowie die Hereinnahme von Wechseln abzulehnen oder trotz später fälliger Wechsel sofortige Zahlung zu verlangen. Eine Lieferung ins Europäische Ausland ist nur gegen Vorkasse möglich. Schecks und Wechsel gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung und werden nur unter diesem Vorbehalt gutgeschrieben.

Bei Zielüberschreitungen verpflichtet sich der Käufer, Zinsen in der Höhe von mindestens 4 % über dem Zinssatz der nepalischen Staatsbank zu bezahlen, welchen wir als Höchstsatz an unsere eigene Bank zu zahlen haben, mindestens jedoch 18 % per anno. Werkzeug- und Modellkosten sind bei Auftragserteilung netto zahlbar.

Bei Sonderanfertigungen ist die Hälfte des Auftragswertes einschließlich eventueller Umsatzsteuer sofort nach Auftragserteilung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Eintreibung sowie Inkassospesen zu ersetzen; ebenso Kosten von Exscindierungsklagen, Einstellungen wegen Dritteigentums, Forderungsanmeldungen und andere nicht vom Gericht bestimmte Kosten. Die Höhe der außergerichtlichen Kosten wird wie folgt definiert: € 20,- plus eventueller Umsatzsteuer pro Mahnung.

Im Falle des Zahlungsverzuges sowie der Einleitung eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens sind sämtliche Rechnungen ohne Rücksicht auf das eingeräumte Ziel fällig und die in den Rechnungen abgezogenen Rabatte und Nachlässe ungültig; in diesen Fällen werden die Brutto-Richtpreise berechnet. Gutschriften können nur für einen neuerlichen Warenbezug verwendet werden und dürfen nicht bei der Abdeckung bereits fälliger Rechnungen abgesetzt werden. Außerdem verlieren Gutschriften 6 Monate nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Etwaige Reklamationen verlängern nicht die Zahlungsfrist.

11. Unser Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen bzw. bis zum Ablauf etwaiger Scheck- und Wechsel unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, unter unser Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor Wertminderungen zu schützen und auf eigene Kosten gegen Feuer und Einbruch-Diebstahl ausreichend zu versichern. Er kann über sie nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr verfügen und darf sie weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

Wird die Ware gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir sofort mittels Einschreibebriefes gegen Rückschein oder Fax zu benachrichtigen, auch ist der Vollzugsbeamte und der Pfandgläubiger, der die Pfändung oder Beschlagnahme veranlasst hat, sofort von unserem erweiterten Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Im Falle der Weiterveräußerung der uns noch nicht bezahlten Waren tritt der Käufer die ihm durch die Veräußerung seinem Abnehmer gegenüber zustehende Forderung an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, bis auf Widerruf die so für uns entstandene Forderung für uns einzuziehen.

Wir sind berechtigt, die Forderung unmittelbar selbst einzuziehen, weshalb der Käufer verpflichtet ist, uns seinen Abnehmer namhaft zu machen sowie die Höhe und Fälligkeit des Wiederveräußerungspreises uns anzugeben. Die Rücknahme von Waren zufolge Eigentumsvorbehaltes lässt unsere ursprüngliche Kaufpreisforderung samt Nebenkosten in voller Höhe bestehen, jedoch wird diese reduziert um den geschätzten Wert der rückgenommenen Ware, maximal jedoch um die Hälfte.

12. Ihr Wiederrufsrecht

Siehe Wiederrufsrecht!

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Fälle, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist Königs Wusterhausen.

15. Sonstiges und Adressen

Sollten einzelne Teile dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen aus welchem Grund auch immer ungültig sein, so gelten gleichwohl die übrigen Bestimmungen der Bedingungen. Gemäß Datenschutzgesetz werden jene Daten, die zur Abwicklung der Geschäfte notwendig sind, gespeichert und gesichert.

Für Bestellungen - Reklamationen oder direkte Anfragen wenden Sie sich bitte an:

Paul Pütz Thapa - Versandhandel Service Büro
Heinrich-Heine-Str. 31
15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375 - 517576
Fax: 03375 - 5175790


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