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Dies sind die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) von Essener-Verkaufsagent.
1. Geltungsbereich
1.1 Essener-Verkaufsagent(im Folgenden: "Verkäufer") bietet als Einzelhändler
über Online-Marktplätze/Internetauktion Produkte zum Kauf an. Die AGB gelten
zwischen dem Käufer und dem Verkäufer der Artikel auf den
Online-Marktplätzen/Internetauktionen vertreten durch den Unternehmensführer
Marcus Eissing. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung ist
maßgeblich.
1.2 Kunden/Käufer im Sinne dieser AGB sind sowohl private Haushalte als auch
Unternehmer. Private Haushalte im Sinne der AGB sind die, die zu einem Zweck
handeln, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne der AGB ist jede
natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die
in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen berufliche Tätigkeit handelt.
1.3 Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich und gelten ebenfalls für alle
weiteren erbrachten Dienstleistungen. Entgegenstehende oder sie ergänzende
Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein im Rahmen einer Online-Auktion eingestellter Artikel auf einem
Online-Marktplatz stellt mit der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das
verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ersteigert ein
Käufer den Artikel innerhalb einer Online-Auktion, stellt das Gebot durch den
Käufer eine wirksame Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages dar. Nutzt
ein Käufer innerhalb einer Online-Auktion eine gleichzeitig versehene „Sofort
Kaufen“ Option zu einem vorgegebenem Festpreis, wird durch das Anklicken der
Schaltfläche „Senden“ eine wirksame Bestellung abgegeben. Diese Option des
Vertragsschlusses zum Festpreis kann bis zum Ende der vorgegebenen Laufzeit
einer Online-Auktion ausgeübt werden, solange noch kein Standardgebot auf den
Artikel abgegeben wurde, bzw. eine vorzeitige Beendigung stattfand. Die Laufzeit
der Online-Auktion entspricht dabei der offiziellen Zeit des
Online-Marktplatzes.
2.2 Wird ein Artikel ausschließlich zum Festpreis eingestellt, liegt mit der
Einstellung des Artikels das verbindliche Angebot zum Abschluss eines
Kaufvertrages auf dem Online-Marktplatz vor. Der Vertrag mit dem Kunden kommt
zustande, sobald der Kunde die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen durch
anklicken der Schaltfläche "Sofort Kaufen" ausübt und den Vorgang ggf. mit
seinem Passwort bestätigt.
2.3 Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Abschluss eines
Kaufvertrages erfolgt daher unter dem Vorbehalt, dass im Falle nicht richtiger
oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, der Verkäufer
nicht oder nur teilweise leisten kann. Die vorzeitige Beendigung einer Auktion
schließt den Abschluß eines Kaufvertrages aus. Die Verantwortlichkeit des
Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Im Fall von
fehlender Verfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird
Essener- Verkaufsagent den Kunden umgehend informieren. Bereits erbrachte
Leistungen werden im Fall des Rücktritts unverzüglich dem Kunden erstattet.
3. Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen
3.1 Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche
vertraglich vereinbarten Preisbestandteile von Essener-Verkaufsagent und eBay.
3.2 Alle Preise verstehen sich ohne Verpackungs-, Fracht-, Porto- und
Versicherungskosten, falls nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde. Diese fallen bei der Versendung der Artikel daher zusätzliche
an. Die Kosten der Versendung, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem
konkreten Angebot gemachten Angaben richtet, hat der Käufer ab dem Ort der
Niederlassung des Verkäufers zu tragen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine
(Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren
Vertragsbedingungen vorgesehen, ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch
bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
3.3 Die Art des Versands erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit
dem Kunden getroffen wurde, nach der Wahl des Verkäufers, wobei Teillieferungen
zulässig sind. Sie müssen dem Kunden zumutbar sein.
3.4 Bei Unternehmern geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der
verkauften Ware mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte
Person über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des Untergangs und der
Verschlechterung der verkauften Ware mit der Auslieferung der Ware an eine
geeignete Transportperson über. Bei privaten Endverbrauchern geht die Gefahr des
Untergangs und der Verschlechterung der verkauften Ware stets mit der Übergabe
der Ware auf den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person über. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
3.5 Bei einer Selbstabholung ist mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder
eine empfangsberechtigte Person (Zahlung durch den Käufer) die
Kommissionstätigkeit vollzogen. Etwaige Schäden, die durch den Käufer oder deren
beauftragte Personen entstehen, sind vom Käufer bzw. Verursacher zu tragen.
3.6 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden um mehr als zwei
Wochen nach der Anzeige der Versandbereitschaft gegenüber Essener-Verkaufsagent
verzögert, kann der Verkäufer pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von
0,5 % des Preises des Essener-Verkaufsagent Liefergegenstandes berechnen,
darüber hinaus ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden
ist. Weitergehende Rechte des Verkäufers bleiben unberührt. Dem Kunden ist der
Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kunde hat grundsätzlich innerhalb einer Woche den ersteigerten Artikel
und der vereinbarten Nebenkosten zu zahlen, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Maßgeblich sind die näheren
Angaben innerhalb Essener-Verkaufsagent Webseiten oder der jeweiligen
Online-Marktplatz Angebotsseite.
4.2 Der Käufer verpflichtet sich, alle Beträge nach Erhalt der
Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist der Eingang des
Betrages beim Verkäufer. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Käufer ohne
weitere Erklärung des Verkäufers in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während
des Verzugs die Geldschuld in Höhe von mindestens 6 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Unternehmer hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von mindestens 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
verzinsen; der Verkäufer behält sich jedoch vor, einen höheren
Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen
4.3 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
festgestellt wurden oder durch den Verkäufer anerkannt wurden. Der Kunde kann
ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
5. Datenschutz
5.1Essener-Verkaufsagent behandelt personenbezogene Daten des Käufers/Kunden
vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch
Datenschutzrecht erlaubt ist oder der Kunde hierin einwilligt.
5.2 Die personenbezogenen Daten der Käufer/Kunden werden allein zur
Vertragsdurchführung verwendet, soweit nicht Anderweitiges vereinbart ist.
Essener-Verkaufsagent weist hiermit darauf hin, dass personenbezogene Daten
ihrer Käufer/Kunden elektronisch verarbeitet werden.
5.3 Nach Durchführung des Vertrags werden die Daten umgehend gelöscht, es sei
denn ihre weitere Speicherung ist rechtlich vorgesehen oder vereinbart.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Soweit Essener-Verkaufsagent als Kommissionär tätig ist, erhält
Essener-Verkaufsagent die Artikel vom Einlieferer nicht zu Eigentum. Jedoch ist
Essener-Verkaufsagent befugt, im eigenen Namen über die Sachen zu verfügen. Bei
Verbrauchern bleibt das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, bei Unternehmern bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts
sachgerecht und pfleglich zu behandeln.
6.3 Der Käufer ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet,
Essener-Verkaufsagent einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer
Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen
Eigentumswechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der
Kunde unverzüglich anzuzeigen.
6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, u.a. auch bei Zahlungsverzug
oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung,
ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
heraus zu verlangen.
6.5 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu veräußern und zu übereignen oder anderweitig zu verwenden. Andere
Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem
Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt Essener-Verkaufsagent jedoch bereits
jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen. Die Abtretung wird
hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach
deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Essener-Verkaufsagent, die
Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich
Essener-Verkaufsagent , die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in
Zahlungsverzug ist. Ist dies aber der Fall, kann Essener-Verkaufsagent
verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch
die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums entstehenden Kosten gehen
zu Lasten des Käufers.
6.6 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird
stets für den Eigentümer vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der
Vorbehaltsware mit dem Eigentümer nicht gehörenden Sachen, erwirbt der
Eigentümer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt,
wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Eigentümer nicht gehörenden Sachen
vermischt wird. Ist die Sache des Käufers infolge der Vermischung als Hauptsache
anzusehen, besteht Einigkeit, dass der Käufer an den Eigentümer anteilmäßig
Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung
oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Käufer für
den Eigentümer.
6.7 Essener-Verkaufsagent verpflichtet sich, die Sicherheiten insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 8 % übersteigt.
7. Kündigung, Widerruf durch den Kunden (Einlieferer)
Die Kündigung eines einmal erteilten Auktionsauftrages hat schriftlich zu Händen
der Geschäftsführung von Essener-Verkaufsagent zu erfolgen. Eine Kündigung ist
nur möglich solange auf den fraglichen Auktionsartikel noch kein Gebot
eingegangen ist. Nach Eingang von einem oder mehreren Geboten auf den
Auktionsartikel ist eine Kündigung, oder ein Widerruf des Auktionsauftrages
ausgeschlossen. Bei Kündigung oder Widerruf eines einmal erteilten
Auktionsauftrages erhält Essener-Verkaufsagent eine Ausfallgebühr in Höhe von
10,- Euro.
8. Widerrufsrecht und -folgen
8.1 Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen
die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in
Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß §
312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Essener-Verkaufsagent, Internet-Verkaufsagentur, Marcus Eissing, Rellinghauser
Straße 258, 45136 Essen, e-Mail:marcus.eissing@web.de Fax: 0201-58499438
9.2 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen) herauszugeben. Ist die Ware auf eine mit den Grundsätzen des
bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten
Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt worden, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn
die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch
die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für
uns mit deren Empfang.
9.3 Ausschluss des Widerrufsrechtes: 1. Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers
zugeschnitten sind, 2. Waren die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können, 3. dem Käufer steht
kein Widerrufsrecht zu, wenn er Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist.
10. Gewährleistung
10.1 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre bei neuen Waren und
beginnt mit Übergabe der Ware. Ist der Käufer Kaufmann, beträgt die Frist ein
Jahr. In dieser Zeit werden Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistung
unterliegen, kostenlos behoben. Der Anspruch ist zunächst auf Nacherfüllung
beschränkt. Erweist sich die Ware als mangelhaft, kann der Käufer als
Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung
einer mangelfreien Sache verlangen. Essener-Verkaufsagent kann die gewählte Art
der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist. Bei Unternehmern leistet Essener-Verkaufsagent für Mängel der Ware
zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der
Käufer ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu
beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme). Evtl. dafür
angefallene Aufwendungen werden dem Käufer durch den Verkäufer nicht erstattet.
10.2 Schlägt eine Nachbesserung seitens des Verkäufers zweimal fehl, verweigert
der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung oder erbringt der Verkäufer die
Nacherfüllung nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist, so
hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung des
Kaufpreises gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der
Haftungsbeschränkungen nach § 9 dieser AGB.
10.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürlichen
Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege
zurückzuführen sind.
10.4 Kaufleute haben die Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche
Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich
unter den oben aufgeführten Kontaktdaten anzuzeigen. Ansonsten ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur
Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Eine
Mangelanzeigepflicht für Verbraucher besteht nicht. Den Kaufmann trifft die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
10.5 Transportschäden/Fehllieferung/Mängel: In diesen Fällen verpflichtet sich
der Käufer, Essener-Verkaufsagent diese innerhalb von zwei Wochen nach
Anlieferung der Ware schriftlich mitzuteilen und bei der Geltendmachung von
Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen (evtl. der
Transportversicherung) nach besten Kräften zu unterstützen. Bei Annahme der Ware
ist die Verpackung umgehend vom Käufer im Beisein der Spedition auf Schäden zu
prüfen. Bei Vorliegen eines offensichtlichen Transportschadens muss dieser durch
den Speditionsbeauftragten schriftlich bestätigt und Essener-Verkaufsagent unter
Angabe der Sendungsnummer in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail an:
marcus.eissing@web.de ) mitgeteilt werden. Offensichtliche Mängel sind durch den
Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung der Ware zu rügen.Unter
anderem hat der Käufer die Verpackung bis auf weiteres aufzubewahren.
10.6 Gewährleistung für Verbraucher bei Gebrauchtwaren: Verbraucher haben eine
Gewährleistung von einem Jahr. Gebrauchte Sachen können Gebrauchsspuren
aufweisen; diese stellen grundsätzlich keinen Mangel dar. Die vom Einlieferer
zum Verkauf abgegebenen Produkte können von Essener-Verkaufsagent als
Kommissionär nicht grundsätzlich auf Funktionsweise oder Vollständigkeit geprüft
werden. Maßgeblich sind die Angaben in der jeweiligen Auktion. Bei Waren, die im
Internet abgebildet werden, sind geringfügige Abweichungen im Farbton, im Format
und in der Stoff- und Oberflächenqualität nicht völlig vermeidbar. Derartige
Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
10.7 Garantiebedingungen: Die bloße Präsentation der Waren ist als reine
Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für die
Beschaffenheit der Waren.
11. Haftung
11.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Essener-Verkaufsagent nur, soweit
Essener-Verkaufsagent , ihren Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen
Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
Dies gilt nicht, soweit Hauptleistungspflichten des Vertrags durch sell4win,
ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden.
11.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Essener-Verkaufsagent
und/oder ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei
Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere
Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden
ausgeschlossen. Gegenüber Kaufleuten ist zudem bei leichter Fahrlässigkeit eine
Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern beschränkt
sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden.
11.3 Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von
Essener-Verkaufsagent – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz
sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden
Haftungseinschränkungen unberührt. Ebenso gelten die vorstehenden Ziffern nicht
bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch
Essener-Verkaufsagent.
11.4 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für
deliktische Ansprüche.
11.5 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern
und Erfüllungsgehilfen von Essener-Verkaufsagent.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den
Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese
Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden
keine Anwendung.
12.2 Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der
Geschäftssitz von Essener-Verkaufsagent, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist
oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
12.3 Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der
Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag der Geschäftssitz von Essener-Verkaufsagent . Wahlweise ist
Essener-Verkaufsagent aber befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand anzurufen.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich
dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner
verpflichten sich vielmehr in einem solchen Fall, eine wirksame oder
durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen des Vertrags soweit
wie möglich entspricht.
Ende der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen |