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Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) von Essener-Verkaufsagent.

1. Geltungsbereich

1.1 Essener-Verkaufsagent(im Folgenden: "Verkäufer") bietet als Einzelhändler über Online-Marktplätze/Internetauktion Produkte zum Kauf an. Die AGB gelten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer der Artikel auf den Online-Marktplätzen/Internetauktionen vertreten durch den Unternehmensführer Marcus Eissing. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung ist maßgeblich.

1.2 Kunden/Käufer im Sinne dieser AGB sind sowohl private Haushalte als auch Unternehmer. Private Haushalte im Sinne der AGB sind die, die zu einem Zweck handeln, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen berufliche Tätigkeit handelt.

1.3 Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich und gelten ebenfalls für alle weiteren erbrachten Dienstleistungen. Entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Ein im Rahmen einer Online-Auktion eingestellter Artikel auf einem Online-Marktplatz stellt mit der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ersteigert ein Käufer den Artikel innerhalb einer Online-Auktion, stellt das Gebot durch den Käufer eine wirksame Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages dar. Nutzt ein Käufer innerhalb einer Online-Auktion eine gleichzeitig versehene „Sofort Kaufen“ Option zu einem vorgegebenem Festpreis, wird durch das Anklicken der Schaltfläche „Senden“ eine wirksame Bestellung abgegeben. Diese Option des Vertragsschlusses zum Festpreis kann bis zum Ende der vorgegebenen Laufzeit einer Online-Auktion ausgeübt werden, solange noch kein Standardgebot auf den Artikel abgegeben wurde, bzw. eine vorzeitige Beendigung stattfand. Die Laufzeit der Online-Auktion entspricht dabei der offiziellen Zeit des Online-Marktplatzes.

2.2 Wird ein Artikel ausschließlich zum Festpreis eingestellt, liegt mit der Einstellung des Artikels das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages auf dem Online-Marktplatz vor. Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen durch anklicken der Schaltfläche "Sofort Kaufen" ausübt und den Vorgang ggf. mit seinem Passwort bestätigt.

2.3 Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt daher unter dem Vorbehalt, dass im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, der Verkäufer nicht oder nur teilweise leisten kann. Die vorzeitige Beendigung einer Auktion schließt den Abschluß eines Kaufvertrages aus. Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Im Fall von fehlender Verfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird Essener- Verkaufsagent den Kunden umgehend informieren. Bereits erbrachte Leistungen werden im Fall des Rücktritts unverzüglich dem Kunden erstattet.

3. Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen

3.1 Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche vertraglich vereinbarten Preisbestandteile von Essener-Verkaufsagent und eBay.

3.2 Alle Preise verstehen sich ohne Verpackungs-, Fracht-, Porto- und Versicherungskosten, falls nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Diese fallen bei der Versendung der Artikel daher zusätzliche an. Die Kosten der Versendung, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet, hat der Käufer ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers zu tragen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.

3.3 Die Art des Versands erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach der Wahl des Verkäufers, wobei Teillieferungen zulässig sind. Sie müssen dem Kunden zumutbar sein.

3.4 Bei Unternehmern geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der verkauften Ware mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei privaten Endverbrauchern geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der verkauften Ware stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.

3.5 Bei einer Selbstabholung ist mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder eine empfangsberechtigte Person (Zahlung durch den Käufer) die Kommissionstätigkeit vollzogen. Etwaige Schäden, die durch den Käufer oder deren beauftragte Personen entstehen, sind vom Käufer bzw. Verursacher zu tragen.

3.6 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden um mehr als zwei Wochen nach der Anzeige der Versandbereitschaft gegenüber Essener-Verkaufsagent verzögert, kann der Verkäufer pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises des Essener-Verkaufsagent Liefergegenstandes berechnen, darüber hinaus ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Weitergehende Rechte des Verkäufers bleiben unberührt. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Der Kunde hat grundsätzlich innerhalb einer Woche den ersteigerten Artikel und der vereinbarten Nebenkosten zu zahlen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb Essener-Verkaufsagent Webseiten oder der jeweiligen Online-Marktplatz Angebotsseite.

4.2 Der Käufer verpflichtet sich, alle Beträge nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist der Eingang des Betrages beim Verkäufer. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Käufer ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von mindestens 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von mindestens 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; der Verkäufer behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen

4.3 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche festgestellt wurden oder durch den Verkäufer anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Datenschutz

5.1Essener-Verkaufsagent behandelt personenbezogene Daten des Käufers/Kunden vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch Datenschutzrecht erlaubt ist oder der Kunde hierin einwilligt.

5.2 Die personenbezogenen Daten der Käufer/Kunden werden allein zur Vertragsdurchführung verwendet, soweit nicht Anderweitiges vereinbart ist. Essener-Verkaufsagent weist hiermit darauf hin, dass personenbezogene Daten ihrer Käufer/Kunden elektronisch verarbeitet werden.

5.3 Nach Durchführung des Vertrags werden die Daten umgehend gelöscht, es sei denn ihre weitere Speicherung ist rechtlich vorgesehen oder vereinbart.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Soweit Essener-Verkaufsagent als Kommissionär tätig ist, erhält Essener-Verkaufsagent die Artikel vom Einlieferer nicht zu Eigentum. Jedoch ist Essener-Verkaufsagent befugt, im eigenen Namen über die Sachen zu verfügen. Bei Verbrauchern bleibt das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

6.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts sachgerecht und pfleglich zu behandeln.

6.3 Der Käufer ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, Essener-Verkaufsagent einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen Eigentumswechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, u.a. auch bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

6.5 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und zu übereignen oder anderweitig zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt Essener-Verkaufsagent jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Essener-Verkaufsagent, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich Essener-Verkaufsagent , die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies aber der Fall, kann Essener-Verkaufsagent verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

6.6 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für den Eigentümer vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit dem Eigentümer nicht gehörenden Sachen, erwirbt der Eigentümer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Eigentümer nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Käufers infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, besteht Einigkeit, dass der Käufer an den Eigentümer anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Käufer für den Eigentümer.

6.7 Essener-Verkaufsagent verpflichtet sich, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 8 % übersteigt.

7. Kündigung, Widerruf durch den Kunden (Einlieferer)

Die Kündigung eines einmal erteilten Auktionsauftrages hat schriftlich zu Händen der Geschäftsführung von Essener-Verkaufsagent zu erfolgen. Eine Kündigung ist nur möglich solange auf den fraglichen Auktionsartikel noch kein Gebot eingegangen ist. Nach Eingang von einem oder mehreren Geboten auf den Auktionsartikel ist eine Kündigung, oder ein Widerruf des Auktionsauftrages ausgeschlossen. Bei Kündigung oder Widerruf eines einmal erteilten Auktionsauftrages erhält Essener-Verkaufsagent eine Ausfallgebühr in Höhe von 10,- Euro.

8. Widerrufsrecht und -folgen

8.1 Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Essener-Verkaufsagent, Internet-Verkaufsagentur, Marcus Eissing, Rellinghauser Straße 258, 45136 Essen, e-Mail:marcus.eissing@web.de Fax: 0201-58499438

9.2 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Ist die Ware auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt worden, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

9.3 Ausschluss des Widerrufsrechtes: 1. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, 2. Waren die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können, 3. dem Käufer steht kein Widerrufsrecht zu, wenn er Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist.

10. Gewährleistung

10.1 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre bei neuen Waren und beginnt mit Übergabe der Ware. Ist der Käufer Kaufmann, beträgt die Frist ein Jahr. In dieser Zeit werden Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, kostenlos behoben. Der Anspruch ist zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Erweist sich die Ware als mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Essener-Verkaufsagent kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Bei Unternehmern leistet Essener-Verkaufsagent für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme). Evtl. dafür angefallene Aufwendungen werden dem Käufer durch den Verkäufer nicht erstattet.

10.2 Schlägt eine Nachbesserung seitens des Verkäufers zweimal fehl, verweigert der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung oder erbringt der Verkäufer die Nacherfüllung nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist, so hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung des Kaufpreises gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen nach § 9 dieser AGB.

10.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.

10.4 Kaufleute haben die Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den oben aufgeführten Kontaktdaten anzuzeigen. Ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Eine Mangelanzeigepflicht für Verbraucher besteht nicht. Den Kaufmann trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

10.5 Transportschäden/Fehllieferung/Mängel: In diesen Fällen verpflichtet sich der Käufer, Essener-Verkaufsagent diese innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung der Ware schriftlich mitzuteilen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen (evtl. der Transportversicherung) nach besten Kräften zu unterstützen. Bei Annahme der Ware ist die Verpackung umgehend vom Käufer im Beisein der Spedition auf Schäden zu prüfen. Bei Vorliegen eines offensichtlichen Transportschadens muss dieser durch den Speditionsbeauftragten schriftlich bestätigt und Essener-Verkaufsagent unter Angabe der Sendungsnummer in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail an: marcus.eissing@web.de ) mitgeteilt werden. Offensichtliche Mängel sind durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung der Ware zu rügen.Unter anderem hat der Käufer die Verpackung bis auf weiteres aufzubewahren.

10.6 Gewährleistung für Verbraucher bei Gebrauchtwaren: Verbraucher haben eine Gewährleistung von einem Jahr. Gebrauchte Sachen können Gebrauchsspuren aufweisen; diese stellen grundsätzlich keinen Mangel dar. Die vom Einlieferer zum Verkauf abgegebenen Produkte können von Essener-Verkaufsagent als Kommissionär nicht grundsätzlich auf Funktionsweise oder Vollständigkeit geprüft werden. Maßgeblich sind die Angaben in der jeweiligen Auktion. Bei Waren, die im Internet abgebildet werden, sind geringfügige Abweichungen im Farbton, im Format und in der Stoff- und Oberflächenqualität nicht völlig vermeidbar. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge.

10.7 Garantiebedingungen: Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Waren.

11. Haftung

11.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Essener-Verkaufsagent nur, soweit Essener-Verkaufsagent , ihren Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit Hauptleistungspflichten des Vertrags durch sell4win, ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden.

11.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Essener-Verkaufsagent und/oder ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden ausgeschlossen. Gegenüber Kaufleuten ist zudem bei leichter Fahrlässigkeit eine Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

11.3 Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von Essener-Verkaufsagent – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Ebenso gelten die vorstehenden Ziffern nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch Essener-Verkaufsagent.

11.4 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche.

11.5 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Essener-Verkaufsagent.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

12.2 Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz von Essener-Verkaufsagent, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

12.3 Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Essener-Verkaufsagent . Wahlweise ist Essener-Verkaufsagent aber befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr in einem solchen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen des Vertrags soweit wie möglich entspricht.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 


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