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§ 5. Preise und Versandkosten
a)
Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie
beinhalten demzufolge alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender
Steuern; jedoch können bei grenzüberschreitender Lieferung im Einzelfall
weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder
Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.
b)
Die anfallenden Liefer- und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten;
sie richten sich nach dem jeweiligen konkreten Angebot und den darin gemachten
Angaben zum Versand und sind vom Kunden zu tragen.
§ 6. Zahlungsbedingungen
a)
Die Dyntronic GmbH akzeptiert die auf der jeweiligen Angebots-Website
angeführten und vom Kunden zur Auswahl gestellten Zahlungsmethoden. Der Kunde
wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden
Zahlungsmethoden selbst aus.
b) Im Fall einer Zahlung durch Banküberweisung
oder PayPal verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis zuzüglich anfallender
Liefer- und Versandkosten spätestens 7 (sieben) Tage nach Erhalt der
mitgeteilten Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Die Kontodaten werden
zusammen mit der Zahlungsaufforderung mitgeteilt.
c) Im Fall einer Lieferung gegen Nachnahme
erfolgt die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich anfallender Liefer- und
Versandkosten zum Zeitpunkt der Anlieferung an das den Versand durchführende
Transportunternehmen.
d)
Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis entstammt.
§ 7. Liefer-
und Versandbedingungen
a) Die Lieferung der Artikel erfolgt – soweit
nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist – auf dem Versandwege an die vom
Kunden mitgeteilte Lieferanschrift. Eine Selbstabholung ist möglich; es wird
insoweit um die Vereinbarung eines Abholtermins gebeten.
b)
Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift bei seiner
Bestellung angegeben zu haben. Sollte der Kunde fehlerhafte Adressdaten
hinterlegt haben und sollte es dadurch zu zusätzlichen Kosten bei der
Versendung kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten – so hat diese der
Kunde zu tragen.
c) Der Versand der vom Kunden gekauften Artikel
erfolgt im Fall einer Zahlung durch Banküberweisung oder PayPal innerhalb von 3
(drei) Werktagen nach Zahlungseingang – es sei denn, es wird ausdrücklich auf
eine längere oder kürzere Lieferfrist hingewiesen.
d) Im Fall einer Nachnahmelieferung erfolgt der
Versand der gekauften Artikel innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach dem
Zustandekommen des Vertrages, sofern nicht ausdrücklich auf eine längere oder
kürzere Lieferfrist hingewiesen wird.
e) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Lieferungen an
Unternehmer mit der Übergabe an diesen selbst oder eine empfangsberechtigte
Person, im Fall eines Versendungskaufs bereits mit Auslieferung der Ware an
eine geeignete Transportperson über. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Sache immer mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen
über. Im Hinblick auf die Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, wenn der
Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
§ 8.
Eigentumsvorbehalt
Die Dyntronic GmbH behält sich das Eigentum an
den verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
§ 9.
Mitteilung von Transportschäden
a) Der Kunde wird die Dyntronic GmbH im Fall von
Transportschäden nach besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber
dem betreffenden Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung geltend
gemacht werden.
b) Warenlieferungen sind vom Kunden auf etwaige Transportschäden
zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden verpflichtet sich der
Kunde, diese Schäden auf den jeweiligen Versandpapieren
zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; wird die Lieferung
nicht zurückgewiesen, ist die Verpackung aufzubewahren.
c) Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung der Ware
äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies der Dyntronic GmbH innerhalb von 5 (fünf)
Tagen nach Ablieferung oder aber zumindest binnen 7 (sieben) Tagen nach
Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewähren, dass
etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend
gemacht werden.
d) Etwaige
Rechte und Ansprüche des Kunden – vor allem die gesetzlichen Rechte des Käufers
bei Mängeln der (Kauf-)Sache – bleiben von den Regelungen der § 9 lit. a) – c) unberührt. Diese beinhalten daher auch keine Ausschlussfrist für
Rechte des Kunden gemäß § 10 dieser AGB.
§ 10. Gewährleistungsbedingungen
a)
Die Gewährleistung richtet sich nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die bloße
Präsentation der Artikel auf der eBay-Webseite ist dabei grundsätzlich
lediglich als reine Leistungsbeschreibung anzusehen, sofern sich nicht
ausdrücklich aus der Angebotsseite etwas anderes ergibt.
b) Etwaige Anfragen und / oder Beanstandungen jeglicher Art sind
an die Dyntronic
GmbHüber die diesen AGB vorangestellten Kontaktdaten zu richten.
c)
Keine Gewährleistung besteht bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung
oder Verwendung der Ware durch den Kunden entstanden sind.
d)
Ist die Kaufsache mangelhaft, hat der Kunde, wenn und soweit die
Voraussetzungen der gesetzlichen Vorschriften zu den Rechten bei Mängeln vorliegen,
einen Anspruch auf Nacherfüllung.
e)
Verbraucher haben im Rahmen der Nacherfüllung insoweit die Wahl, ob die
Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Jedoch ist die Dyntronic GmbH zur
Verweigerung der gewählten Art der Nacherfüllung berechtigt, wenn diese nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
f) Gegenüber Unternehmern leistet die Dyntronic GmbHfür Mängel der
Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
g)
Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers bei Mängeln an einer
Sache beträgt 2 (zwei) Jahre, für die Rechte eines Unternehmers 1 (ein) Jahr –
jeweils ab Ablieferung der Ware beim Kunden. Die vorstehende
Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit die Dyntronic GmbH nach § 11 dieser
Geschäftsbedingungen haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht,
aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
h)
Die in den §§ 478, 479 BGB bestimmten Rückgriffsansprüche von Unternehmern
bleiben von den Regelungen der § 10 lit. a) – g) dieser AGB unberührt.
i) Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer
Frist von 2 (zwei) Wochen ab Empfang der Ware über obig angeführte Kontaktdaten
anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Mängelanzeige.
§ 11. Haftungsbestimmungen
a)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Dyntronic GmbH uneingeschränkt für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet die Dyntronic GmbH
uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen
Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der
Übernahme von Garantien.
b) Für solche Schäden, die nicht von § 10 lit. a)
dieser AGB erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit
verursacht werden, haftet die Dyntronic GmbH, soweit diese Fahrlässigkeit die
Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt
sich die Haftung der Dyntronic GmbHauf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. c) Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen
solcher Vertragspflichten, die weder von § 10 lit. a) dieser AGB noch von § 10
lit. b) dieser AGB erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet
die Dyntronic GmbHgegenüber
Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
d) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 12. Gerichtsstand
Ist
der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Dyntronic GmbH. Dasselbe gilt, wenn der
Kunde als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
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