AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen Unsere Lieferungen,
Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung,
wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist
und wir nicht widersprechen. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und
Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses.
Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern
enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem
öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Preise und
Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
mit Eingang eines Auftrags oder einer Bestellung, spätestens mit
Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Gleiches gilt für
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu
bestätigen.
Unsere Preise verstehen sich zzgl. Versandkosten, ohne gesondertes
Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit
nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar,
sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Ändert sich die Bonität des Kunden im Nachhinein, sind wir berechtigt,
Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung, Vorkasse oder
Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag
zurückzutreten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über
den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen.
Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber
entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die
rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser
rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Bei
laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Auftrag oder jede
einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits
Kosten durch Zinsen und Verzug entstanden, sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptforderung anzurechnen.
§ 3. Lieferfrist
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich
schriftlich als verbindlich vereinbart. Wir kommen in jedem Fall nur
dann in Verzug, wenn die Verzögerung durch uns verschuldet, die
Leistung fällig ist und der Kunde uns erfolglos eine angemessene,
schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.
Die Lieferfrist verlängert sich ggfs. um die Zeit, bis der Käufer alle
Angaben und Unterlagen übergeben hat, die für die Ausführung des
Auftrags notwendig sind.
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen
(z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von
uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der
Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in
wichtigen Fällen dem Käufer mitteilen.
Liefertermine verlängern sich für uns angemessen bei Störungen aufgrund
höherer Gewalt, Krieg und kriegsähnlichen Zuständen und anderer nicht
von uns zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der
Selbstbelieferung durch Lieferanten, Streiks, Aussperrungen,
Betriebsstörungen usw.
Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine
Lieferverzögerung durch eines der in o.g. Ereignisse länger als sechs
Wochen andauert.
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere
Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche
bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Ist der Kunde Unternehmer, so ist im Fall leichter
Fahrlässigkeit ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen
Lieferverzugs ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des
vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug
betroffenen Lieferwerts.
§ 4. Lieferung, Versand,
Gefahrenübergang
Teillieferungen durch uns sind zuläsig, soweit dies dem Käufer zumutbar
ist.
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte
Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer
keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der
Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte
Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen
und dies anschließend auch uns mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen
zu können. Ist der Käufer Unternehmer und unterbleibt eine schriftliche
Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als
ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um
einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Für den Fall, dass im Verkehr mit Unternehmern die Waren an den Käufer
zu versenden sind, haben wir mit der Übergabe der Waren an das
ausführende Transportunternehmen unsere Leistungspflicht erbracht und
die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung geht auf den Käufer über.
§ 5. Widerrufsrecht bei
Fernabsatzverträgen Widerrufsrecht
Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1
Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Der Widerruf ist zu richten
an:
EWU Dr.Wallberg &
Partner GmbH Geschäftsführer: Dr. Kartsen
Wallberg Alte Salzstr. 35, 04207
Leipzig shop@ewu-software.com Fax 0341 4291415
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie
uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht,
wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie
keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind
auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn
der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist
die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie
mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit
deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung § 6. Kulanzrücknahme und
Annahmeverweigerung
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht
Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei
nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder
Gutschriftersuchen, deren Ursache wir nicht zu vertreten haben, erfolgt
eine Abwicklung nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den
Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit
der Ware und ihr wiederverkaufsfähiger Zustand. Kulanzrücknahmen werden
grundsätzlich nur zur Verrechnung mit zukünftigen Lieferungen
durchgeführt wenn nicht ausdrücklich durch B&C Business
& Communication GmbH, Alte Salzstraße 351, 04207 Leipzig eine
andere Regelung zugesagt wurde.
Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die
verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme
zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und
Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, daß
ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle
eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor,
diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers
sind wir berechtigt, die Liefergegenstände des Käufers bei uns, einer
Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des
Annahmeverzugs hat der Käufer an uns für die entstehenden Lagerkosten
ohne weiteren Nachweis pauschal pro Monat 15 Euro zu bezahlen. Die
pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im
Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behalten wir uns das Recht vor,
diese geltend zu machen.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Liefervertrag und
darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden,
einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten,
Finanzierungskosten, Zinsen, usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In
der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein
Rücktritt vom Vertrag.
Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem
Kunden nicht erlaubt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich
schriftlich benachrichtigen.
Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache
durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. In diesem Fall
erwerben wir das Miteigentum an der fertigen Ware bzw. an der neuen
Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der
fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht. Für die durch
Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache
gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgte die Verbindung
oder Vermischung in der Weise, daß die Sache des Käufers als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Käufer uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das
Miteigentum für uns.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Hat die B&C Business
& Communication GmbH jedoch die schriftliche Genehmigung dazu
erteilt, d.h. der Käufer tritt als Reseller auf, dann tritt er jedoch
bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter
aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungs-Endbetrags
(einschließlich MwSt.) an die B&C GmbH ab. Zur Einziehung der
Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt;
jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und
nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir
verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten)
die Abtretung mitteilt. Handelt es sich bei der Ware um Software, so
gilt ausdrücklich § 9.
Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem
Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir
Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung buchen
(Kontokorrent-Vorbehalt). Im Verkehr mit Unternehmern ist die während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom
Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu
versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns
abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
§ 8. Gewährleistung /
Haftungsausschluß
Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, daß die
Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von
Fehlern sind. Dabei sind sich die Partner bewußt, daß es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen
Anwendungsbedingungen auszuschließen. Eine Haftung für normale
Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die
Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände
mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete
Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von
Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Software und/oder
Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist
nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die Funktionen von Software den
Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom
Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder
Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen läßt, die
nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf
beruht. Die Sachmängelhaftung erlischt ferner, wenn Seriennummer,
Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich
gemacht werden. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei
nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn
Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls
sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen
Verkehr gelten ergänzend die §§377, 387 HGB.
Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum
auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines
Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt
(Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in
höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte
Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden,
beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der
Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung
des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur
Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung
geltend gemacht werden.
Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf
Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten
regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind (§439 II BGB). Sollten wir im
Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt
vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende
Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur
nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung ode dem
zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir
innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des §439 BGB berechtigt.
Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine
Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift
nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. §478
II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen
Warenwerts. Ansprüche, die auf §478 BGB zurückgehen, sind durch die
24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach §8 2.Absatz und §8
5.Absatz abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach §478 IV
S.1 BGB.
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten
keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt
unberührt.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund -
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden
auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§1, 4 des
Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten
haften wir nicht, es sei denn, daß wir den Verlust vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß
eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können.
Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als
fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstands zu gestatten.
§ 9. Lizenzierung
Die B&C Business & Communication GmbH erteilt den
Kunden die Lizenz, die durch den Kunden erworbene bzw. gekaufte
Software auf einem PC zu installieren und zu benutzen. Wenn der Kunde
die erworbene Software auf mehreren PC nutzen möchte, benötigt er für
jeden PC eine Lizenz. Die Software wird mit dem Kauf dem Kunden
überlassen und geht nicht in das Eigentum über. Diese Software
unterliegt dem Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland, besonders
dem § 69 ff, UrhG sowie dem internationalem Recht. Kein Teil der
erworbenen Software darf ohne die ausdrückliche schriftliche
Genehmigung von EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH in irgendeiner
Form vervielfältigt, reproduziert, zurückentwickelt, weiterverkauft
oder verbreitet werden. Es dürfen Kopien zu Sicherungs- und
Archivierungszwecken angelegt werden. Wird eine Software von einem
anderen Auftragnehmer, Freiberufler, Praktikanten bzw. Arbeitnehmer im
Auftrag der EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH entwickelt, so ist
ausschließlich der Auftraggeber bzw. Arbeitgeber zur Ausübung aller
vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt,
sofern nichts anderes in schriftlicher Form vereinbart ist (es gilt §
69b UrhG).
§ 10. Sonstige Vereinbarungen
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns konkrete
Anhaltspunkte über die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Käufers bekannt werden, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Eröffnung
des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Wechsel- oder Scheckproteste
u.ä.
Bei Lieferung von Software oder Literatur gelten über unsere
Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des
Herstellers. Mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer deren
Geltung ausdrücklich an.
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem
Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
Für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendigen Genehmigungen hat
grundsätzlich der Käufer einzuholen. Die Versagung einer solchen
Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag
zurückzutreten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist generell Leipzig für alle sich
ergebenen Rechtsstreitigkeiten, wenn der Kunde Kaufmann ist, es sich um
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder es sich um
öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Wir sind auch
berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.
Ist der Kunde Unternehmer, ist er nicht berechtigt, seine Ansprüche aus
diesem Vertrag abzutreten.
Sollten einzelne Bestimmungen des Liefervetrags oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen
Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr
gilt deutsches Recht.
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