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| Gemäß § 12 Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien
und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658) weist der
Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter
Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim
Verkäufer oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden.
Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu
frankieren. Das nachfolgende Symbol
 bedeutet, dass es
sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, die nicht mit
dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen. Die unter dem
Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten: „Cd“ (Cadmium), „Li“ (Lithium) /
„Li-Ion“ (Lithium-Ionen), „Ni“ (Nickel), „Mh“ (Metallhydrid), „Pb“ (Blei), „Zi“
(Zink). |
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