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Allgemeine Geschäftsbedingungen
·
Kostentragungsvereinbarung
Wenn Sie von
Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, haben Sie die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht
übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht wurde. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
·
Datenschutzerklärung
Das am 01.
März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz verpflichtet den Betreiber dieser
Internetseite, Besucher und Kunden hinsichtlich des Datenschutzes zu belehren.
Zum Zweck der Bearbeitung der eBay-Auktionen werden von den Kunden folgende
personenbezogene Daten erhoben:
-
eBay-Auktionsdaten
- Name, Adresse und E-Mail-Adresse
- Bankverbindung
Für
datenschutzrechtliche Auskünfte können Sie mit dem Betreiber des eBay-Accounts
über die im Impressum mitgeteilten Kommunikationswege Kontakt aufnehmen.
Weitergehende personenbezogene Daten werden nur gespeichert, wenn Sie diese im
Rahmen einer Anfrage, Registrierung oder ähnliches übermitteln.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der
Kaufabwicklung, z.B. an den Paketdienstleister und Afterbuy. Die uns erteilte
Einwilligung zur Weitergabe dieser Daten kann von Ihnen jederzeit widerrufen
werden.
Für die
Benutzung des eBay-Accounts müssen Sie der Datenschutzbelehrung zugestimmt
haben. Es gelten die Datenschutzbedingungen auf www.ebay.de, die im Einzelnen
unter eBay-Datenschutzerklärung zu finden sind. Die Speicherung der oben genannten
Daten ist zur Kaufabwicklung erforderlich. Sie können die Löschung der Daten
jederzeit durch einfache Mitteilung gegenüber dem Account-Betreiber verlangen.
· Versandrisiko
Der
Verkäufer trägt grundsätzlich das Versandrisiko
·
Zustandekommen des Vertrages, Korrekturmöglichkeiten, technische Schritte zum Vertragsschluss
1.
Gemäß § 10 und § 11 der eBay-AGB kommt der Vertrag zwischen den bei eBay
angemeldeten Verkäufer und Käufer nach den folgenden Grundsätzen zustande:
„§10
Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an
unterlegene Bieter
1.
Stellt ein Anbieter auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat
Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags
über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine
Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden
kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die
Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der
Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei
vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter
und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei
denn, der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen
und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten
Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion
aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein
Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein
Vertrag zustande kommt.
Jeder
Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt
den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen.
Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten
weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch
schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis
sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde.
Anbieter
können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis
festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein
Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf
der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht.
Angebote,
im Sinne von Auktionen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der
Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein
Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und
ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis
(Festpreis) zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann
von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel
abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis
noch nicht erreicht haben.
§ 11
Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel), Preis vorschlagen
Stellt
ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein
verbindliches Angebot ab, für das andere Mitglieder den Artikel zu dem
angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein
Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.
In
bestimmten Kategorien kann der Anbieter sein Angebot mit der Option „Preis
vorschlagen“ versehen. Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen,
den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann einen
Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten.
Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind
bindend und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann
zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es
über die Funktion „Preis vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis.
Mit Vertragsschluss verlieren sämtliche Preisvorschläge und Gegenvorschläge
ihre Gültigkeit.
2. Die
Bestellung bei eBay erfolgt durch automatisierte Bestellabwicklung;
Eingabefehler können Sie dadurch berichtigen, dass Sie während des Kaufvorgangs
eingegebene Angaben mit den von eBay zur Verfügung gestellten technischen
Mitteln korrigieren, bevor Sie die Gebotsabgabe bzw. den Sofortkauf etc.
bestätigen oder den Kaufvorgang abbrechen und ggf. von vorn mit dem
Bestellvorgang beginnen.
Sie versichern,
dass die von Ihnen bei eBay hinterlegte Emailadresse korrekt ist und Sie unter
dieser Adresse Emails empfangen können; es besteht Einverständnis mit der
Bestellabwicklung und Kommunikation ausschließlich per Email.
3. Die
technischen Schritte zum Vertragsschluss stellen sich wie folgt dar:
a)
Auktionsverfahren: Wenn Sie ein Angebot abgeben möchten, müssen Sie auf der
Angebotsseite zunächst im Feld „Ihr Maximalangebot: Euro“ den Betrag angeben,
den Sie maximal bieten möchten. Hierzu ist notwendig, dass Sie sich einloggen.
Danach müssen
Sie das Feld „Bieten“ anklicken; auf einer neuen Seite werden die wesentlichen
Merkmale des Angebots und Ihr Gebot nochmals dargestellt; im Falle eines
Eingabefehlers ist eine Korrektur durch Abbruch des Vorgangs oder Betätigen der
„Zurück“-Schaltfläche möglich. Um das Gebot abzuschließen, müssen Sie dann auf
die Schaltfläche „Gebot bestätigen“ klicken. Ihr Gebot ist dann verbindlich und
nicht mehr korrigierbar.
Sind Sie der
Höchstbietende wird Ihnen dies per Email mitgeteilt, einschließlich des
weiteren Ablaufs der Bestellabwicklung.
Sollten Sie
in der Auktion unterlegen sein, kann Ihnen der Verkäufer die Ware anbieten;
hierzu sendet Ihnen eBay auf Veranlassung des Verkäufers eine Email, die Sie in
dem Ordner „Meine Nachrichten“ auf der Seite „Mein eBay“ abrufen können; wenn
Sie dieses „Angebot an unterlegene Bieter“ annehmen möchten, müssen Sie in der
Email auf den Link „Artikel aufrufen“ oder auf die Schaltfläche „jetzt
antworten“ klicken; auf der neuen Seite bestätigen Sie die Schaltfläche
„Sofort-Kaufen“. Die wesentlichen Merkmale der Ware wie auch Ihr Gebot werden
dann nochmals dargestellt; im Falle eines Eingabefehlers ist eine Korrektur
durch Abbruch des Vorgangs oder Betätigen der „Zurück“-Schaltfläche möglich. Um
den Kauf abzuschließen, müssen Sie auf die Schaltfläche „Kaufen“ klicken. Ihr
Gebot ist dann verbindlich und nicht mehr korrigierbar.
b)
„Sofort-Kaufen“-Verfahren: Wenn Sie die angebotene Ware zu dem von dem
Verkäufer angegebenen Preis erwerben möchten, müssen Sie auf die Schaltfläche
„Sofort-Kaufen“ klicken; sofern Sie bereits eingeloggt sind, öffnet sich eine
neue Seite - ggf. müssen Sie sich noch einloggen; dort werden die wesentlichen
Merkmale der Ware nochmals dargestellt. Sofern ein Eingabefehler vorliegt,
können Sie diesen durch Abbruch des Bestellvorgangs oder Betätigen der
„Zurück“-Schaltfläche korrigieren; durch Betätigung der Schaltfläche „Kaufen“
schließen Sie den Bestellvorgang ab, der dann nicht mehr korrigiert werden
kann.
c) Verfahren
„Preis vorschlagen“: Auf der Angebotsseite klicken Sie auf die Schaltfläche
„Ihr Preisvorschlag: EUR pro Artikel“; wenn Sie bereits eingeloggt sind, öffnet
sich eine neue Seite mit den wesentlichen Merkmalen der Ware; ggf. müssen Sie
sich zunächst noch einloggen. Dort geben
Sie dann Ihren Preisvorschlag ein.
Nach der
Bestätigung der Schaltfläche „Preisvorschlag überprüfen“ werden auf einer neuen
Seite nochmals die wesentlichen Merkmale der Ware sowie Ihr Preisvorschlag
dargestellt; sollte ein Eingabefehler vorliegen, können Sie diesen durch
Abbruch des Preisvorschlags korrigieren. Durch Klicken auf „Preisvorschlag
senden“ geben Sie den Preisvorschlag ab, der dann bindend ist und nicht mehr
korrigiert werden kann.
Der
Verkäufer kann dann den Preisvorschlag sofort annehmen, sofort ablehnen oder
überdenken, also innerhalb einer Frist von maximal 48 Stunden annehmen,
ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten.
Wenn der
Preisvorschlag angenommen wurde, wird Ihnen dies mitgeteilt; im Falle der
sofortigen Annahme auf einer sich dann öffnenden neuen Seite, andernfalls per
Email, die Sie unter „Meine Nachrichten“ auf der Seite „Mein eBay“ abrufen
können.
Im Falle der
sofortigen Ablehnung öffnet sich eine neue Seite, auf der die Ablehnung
mitgeteilt wird und Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, einen neuen Preis
vorzuschlagen; hierzu müssen Sie die Schaltfläche „Neuen Preisvorschlag senden“
betätigen; das weitere Verfahren bestimmt sich wie vorstehend. Wird der
Preisvorschlag erst später abgelehnt, wird Ihnen dies per Email mitgeteilt, die
Sie unter „Meine Nachrichten“ auf der Seite „Mein eBay“ abrufen können.
Wird der
Preisvorschlag per Email abgelehnt, kann ein neuer Preisvorschlag unterbreitet
werden, indem die Schaltfläche „Neuen Preisvorschlag senden“ betätigt und dann
wie oben dargestellt vorgegangen wird.
Lehnt der
Verkäufer den Preisvorschlag ab, unterbreitet zugleich aber einen
Gegenvorschlag, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der angezeigten Zeit,
maximal 48 Stunden, den Antrag des Verkäufers anzunehmen, abzulehnen oder einen
Gegenvorschlag zu unterbreiten.
Wenn Sie das
Angebot annehmen möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche „Preisvorschlag
annehmen“, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt; eine Korrektur ist dann
nicht mehr möglich. Bei Ablehnung des Gegenvorschlags brauchen Sie nichts zu
unternehmen oder können durch Klicken auf „Gegenvorschlag senden“ das
Gegenangebot ablehnen; es öffnet sich dann eine Seite, auf der Sie, wenn Sie
einen neuen Preisvorschlag unterbreiten wollen, wie vorstehend beschrieben
einen neuen Preisvorschlag senden können.
·
Speicherung des Vertragstextes
Der
Vertragstext für Ihre Bestellung wird bei uns und dem Abwicklungsunternehmen
Afterbuy zum Abruf durch Sie nicht gespeichert. Sie können die Bestellung aber
in Ihrem Mitgliederbereich unter „Mein eBay“ nach dem Einloggen mit den Ihnen
zugesandten Benutzerdaten bis zu 60 Tage einsehen und ausdrucken. Außerdem wird
der Vertragstext als eBay-Webseite bis zu 90 Tage nach Vertragsschluss
gespeichert und kann dort von Ihnen unter www.ebay.de unter Eingabe der jeweiligen Artikelnummer eingesehen
werden. Durch die Druckfunktion Ihres Browsers haben Sie die Möglichkeit, den
Vertragstext auszudrucken. Im Übrigen erhalten Sie nach Vertragsschluss automatisch
eine Email mit weiteren Informationen zur Abwicklung des Vertrages.
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Vertragssprache
Vertragssprache
ist deutsch.
· Mängelhaftung
und Kundendienst
Ein
Kundendienst ist nicht vorhanden. Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
· Hinweis
zum Batterieentsorgung
Bei uns zu
erwerbende Waren können Batterien oder Akkus enthalten, so dass wir in diesem
Zusammenhang unter Bezugnahme auf das Batteriegesetz darauf hinweisen, dass Sie
als Endverbraucher verpflichtet sind, diese Batterien oder Akkus zurückzugeben.
Eine Entsorgung im Hausmüll ist nach dem Batteriegesetz ausdrücklich verboten!
Batterien oder Akkus können Sie unentgeltlich in einer kommunalen Sammelstelle
oder im Handel vor Ort (also überall dort, wo Sie Batterien oder Akkus kaufen
können) zurückgeben.
Darüber hinaus können Sie diese auch an uns zurück senden oder in unserer
Verkaufsstelle abgeben.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten
Mülltonne gekennzeichnet. Unter diesem Symbol findet sich zusätzlich ein
Hinweis auf die entsprechende chemische Bezeichnung des Schadstoffes.
Die
Bezeichnungen stehen dabei für
- "Cd" = Cadmium
- "Pb" = Blei
- "Hg" = Quecksilber
Diese
Hinweise finden Sie auch nochmals in den Begleitpapieren zur Warenlieferung oder
in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
· Angaben
zur Entsorgung für Verpackungen
Die
Registrierung für die flächendeckende Entsorgung der Verpackungen gemäß der
Verpackungsverordnung ist erfolgt. Geben Sie die von uns erhaltenen
Verpackungen ihrem regionalen Entsorger und beachten Sie die damit verbundenen
Bestimmungen.
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