| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. aqua splash Hamburg
Cuxhavener Strasse 164 - 21149 Hamburg - Tel.: 040/7963966 - Fax: 040/79753029
I. Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma aqua splash (nachfolgend Verkäufer) erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. An Kostenvoranschläge, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, vom Verkäufer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
4. Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
5. Von uns herausgegebene Kataloge und Preislisten enthalten kein Angebot.
III. Preise
Soweit nicht anders angegeben verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer frei Lager Hamburg ausschliesslichVerpackung.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen jeder Art, Mangel an Transportmitteln, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Vorlieferanten eintreten - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
4. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6. Nimmt der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die gekaufte Ware nicht ab, oder erklärt er schon vorher ausdrücklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt im Regelfall ohne besonderen Nachweis 25% der Kaufsumme, es sei denn, dass nachweislich ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl anstatt der Pauschale auch den tatsächlich entstandenen Schaden, insbesondere bei Sonderanfertigungen, ersetzt verlangen.
7. Lieferung und Berecnung erfolgen - sofern nicht anders vereinbart - zu den am Liefertag gültigen Preisen und Bedingungen.
V. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung durch den Verkäufer bzw. seine Erfüllungsgehilfen durchgeführt wird. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.
VI. Gewährleistung
1. Der Käufer hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Einzelvertraglich kann eine darüberhinausgehende Garantievereinbarung getroffen werden.
3. Herstellergarantien und Garantiebedingungen des Herstellers sind nicht Bestandteil des Vertrages zwischen dem Käufer und Verkäufer, da sie ein Rechtsverhältnis unmittelbar und ausschliesslich zwischen Hersteller und Käufer begründen. Insoweit ist der Verkäufer lediglich Erfüllungsgehilfe des Herstellers.
4. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Lieferdatum. Werden Lagerungsanweisung des Verkäufers oder die seines Vorlieferanten nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass diese Umstände den Mangel herbeigeführt haben, nicht widerlegt.
5. Bei fristgemäss gerügten Mängeln hat der Verkäufer das Recht, Gewährleistung nach seiner Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu leisten.
6. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl und erfolgt keine Ersatzlieferung, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
7. Unaufgeforderte Rücksendungen mangelhafter Waren durch den Käufer erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Unfreie Rücksendungen werden generell vom Verkäufer nicht angenommen.
8. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9. Kleinere Abweichungen hinsichtlich Farbe, Ausführung und Qaulität können vom Käufer nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für technische Änderungen, die seitens des Herstellers im Rahmen der Weiterentwicklung eines Produktes vorgenommen werden.
VII. Warenrücknahme
Nimmt der Verkäufer infolge eines Rücktritts vom Vertrag die gelieferte Ware zurück, stehen ihm folgende Ansprüche zu:
1. Ersatz der durch den Vertrag veranlassten Aufwendungen, wie z. B. Transportkosten, in entstandenen Höhe.
2. Ersatz für solche Beschädigungen der Sache, die auf einem Verschulden des Käufers oder auf einem sonstigen, von ihm zu vertretenden Umstand beruhen.
3. Der Wert der Überlassung des Gebrauchs der Ware ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Wertminderung zu vergüten
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschliesslich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) bleiben gelieferte oder bereitgestellte Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Lieferanten unentgeltlich.
2. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen von Waren, die (Mit-) Eigentum des Verkäufers sind, sind unzulässig. Ansprüche dieser Art, die an den Käufer gestellt werden, sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Verkäufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch denVerkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
IX. Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nach erhalt der Ware ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt die Zahlung zunächstauf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
X. Sonstiges
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von uns angebotenen Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze (EKG, EAG, UN-Kaufrecht/CISG)
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht.
Stand Februar 2006
Eine Widerrufsbelehrung im Rahmen des Fernabsatz-Gesetzes bei Online-Käufen finden sie in den von uns betriebenen Online-Shops. |