|

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Raceland GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) von der Raceland GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Raceland GmbH
1. Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung aller
Aufträge, gleich welcher Art, Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur
insoweit, als diese mit unseren Bestimmungen übereinstimmen. Ein ausdrücklicher
Widerspruch unserseits ist nicht erforderlich. Mit Aufgabe der Bestellung erklärt
der Besteller sein Einverständnis zur Annahme dieser Bedingungen, wenn nicht,
so muß er unser Angebot zurückgeben.
2. Preise und Auftragserteilung Alle Preise im Onlineshop sind Bruttopreise,
welche die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Die Preise
verstehen sich ab Lager, Transport und Verpackungskosten werden gesondert
berechnet und richten sich verursachungsgemäß nach dem gewählten Transportweg
und -typ, sowie dem Verpackungsmaterial. Unsere Preise und Angebote sind
freibleibend. Preisänderungen werden durch Aktualisierung mitgeteilt. Der
Besteller kann sich hierzu binnen einer Woche erklären, erfolgt keine Erklärung
des Bestellers, so gelten die neuen Preise als vereinbart.
3. Lieferung
Hat der Auftraggeber die Art des Versandes nicht bestimmt, wird sie von uns gewählt.
Die Lieferzeit wird für jeden Vertrag gesondert vereinbart. Wir sind
berechtigt, vereinbarte Lieferzeiten zu überschreiten und neu zu benennen. Bei
Entreten von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei höherer
Gewalt, steht uns frei, die Lieferung für die Zeit derBehinderung zu
verschieben, oder die Abschlüsse ganz oder teilweise zu streichen. Ein ursächlicher
Zusammenhang muß nicht nachgewiesen werden. Als ein nicht von uns zu
vertretender Umstand ist auch anzusehen, wenn ohne unser Verschulden uns oder
unseren Lieferanten oder Nichtlieferung sind ausgeschlossenen, es sei denn der
Besteller weist ein grobes Verschulden, welches nicht zu rechtzeitiger Lieferung
oder Nichtlieferung geführt hat, nach.
4. Beanstandung und Gewährleistung
Die Waren sind sofort nach Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen.
Etwaige Beanstandungen sind spätestens drei Tage nach Eintreffen der Ware
schriftlich einzureichen. Bei äußerlich sichtbarer Beschädigung ist diese vom
Frachtführer zu bescheinigen. Bei Transporten durch Bahn, Post oder
Paketdiensten ist eine Tatbestandsaufnahme des jeweiligen Frachführers für die
Schadensregulierung notwendig. Bei begründeter Beanstandung, die ordnungsgemäß
und rechtzeitig bei uns eingeht, wird nach unserer Wahl Warenersatz geleistet
oder ein nach unserem Ermessen angemessener Preisnachlaß gewährt. Bei
Fehlschlagen des Warenersatzes kann der Besteller Preisnachlaß verlangen.
Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Reklamationen
irgendwelcher Art berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises, der
Aufrechnung oder der Minderung. Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch oder natürlichen
Verschleiß gehen zu Lasten des Käufers. Rücksendungen werden bei
Unversehrtheit der Ware und mit schriftlicher Vereinbarung mit 70% des
Kaufpreises anerkannt. Transport- oder Verpackungskosten werden grundsätzlich
nicht erstattet!
5. Zahlung
Die Ware wird grundsätzlich per Nachnahme versendet, insofern keine
Sondervereinbarungen vereinbart sind.
6. Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest
Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest oder Zahlungseinstellung gleich
welcher Art, sind alle unsere Forderungen sofort fällig. Rabatte, Umsatzvergütungen
und sonstige Preisnachlässe gelten rückwirkend als nicht vereinbart.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die
Waren dürfen vom Käufer weder verpfändet, noch zur Sicherung an Dritte überreicht
werden. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren sofort mitzuteilen. Das Eigentum geht erst nach Erfüllung
unserer Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen aus künftigen
Lieferungen über. Im Falle des Weiterverkaufs gehen hieraus gegen Dritte
entstandene Forderungen vollständig sicherheitshalber an uns über. Wir sind
berechtigt, die uns zu benennenden Kunden vom Übergang der Forderung zu
benachrichtigen und Zahlungsanweisungen zu geben. Der Eigentumsvorbehalt geht
trotz unserer Forderungen in einem kontokorrentmäßigen Saldo und dessen
Anerkennung nicht unter. Der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware darf nur in der im Betrieb des Käufers üblicherweise
erfolgen. Davon abweichende Verkäufe bedürfen, wenn unser Eigentum dadurch
beeinträchtigt würde, unserer vorherigen Zustimmung. Auch wenn durch völligen
Ausgleich des Kontos das Eigentum an der noch beim Käufer vorhandenen Ware auf
ihn übergegenagen ist, so lebt unser Eigentum wieder auf, wenn der Käufer uns
erneut etwas schuldig wird. Für diesen Fall wird schon jetzt die Rückübertragung
des bereits auf den Käufer übergegangenen Eigentums auf uns vereinbart, wobei
die Besitzübertragung dadurch ersetzt wird, daß der Käufer die Ware leihweise
erhält und ihm gestattet wird, sie in zulässiger Weise zu veräußern.
Gegebenenfalls sind wir zur Ersatzaussonderung nach § 46 Konkursordnung
berechtigt.
8. Urheberrechtlicher Schutz von Udo Rauhe e.K.
Die von uns hergestellten und gelieferten Waren sind Gegenstände angewandter
Kunst und urheberrechtlich geschützt. Auch nach Übergabe der Waren ist es dem
Besteller untersagt, diese zu vervielfältigen oder zu verändern. Unabhängig
vom künstlerischen Wert eines Produktes ist der Besteller für den Fall des
unbefugten Vervielfältigens oder Veränderns eines oder mehrerer Produkte zu
Zahlung eines Schadenersatzes in gerichtlich zu ermittelnder Höhe verpflichtet.
Weitere Ansprüche behalten wir uns gemäß § 106 Urheberschutzgesetz vor. Für
den Fall, daß uns ein Besteller Entwürfe oder ähnliches zur weiteren
Bearbeitung, oder Verwendung überläßt, hat er dafür Sorge zu tragen, daß
wir von Ansprüchen Dritter freigestellt sind und von jeglicher Haftung
insbesondere aus Anspüchen von Urheberrechten ausgeschlossen sind. Beratungen,
Zeichnungen und Gebrauchsanweisungen der Produkte werden aufgrund von
Erfahrungen und Versuchen nach besten Gewissen abgegeben, eine Haftung
unserseits kann daraus nicht herbeigeleitet werden.
9. Rücktrittsrecht
Nach Abschluß des Vertrages sind wir berechtigt, von jedem Vertrag ohne
Verpflichtungen zum Schadensersatz zurückzutreten, wenn eine Änderung bei der
Firma oder Person des Käufers eintritt, oder seine Kreditwürdigkeit infolge
erst nachträglich bekannt gewordener Tatsachen zweifelhaft erscheint. Bei
Abschlüssen gilt die Lieferungsverpflichtung nur für den vereinbarten Termin.
Nach Ablauf des Termins sind wir berechtigt, für den noch abzunehmenden Rest
des Abschlusses Vorauskasse, oder auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
10. Nichtigkeit, Unwirksamkeit
Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder das Außerkrafttreten eine dieser
Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Mit Bekanntgabe dieser
Bedingungen verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit.
11. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen sind im Einzelfall möglich, bedingen jedoch der
Zustimmung der Geschäftsleitung und der Schriftform
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen
ergebenen Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist ausschließlich
Recklinghausen vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, wie unter
deutschen Käufern üblich.
Raceland GmbH, Herten 2005
|