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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Raceland GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) von der Raceland GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Raceland GmbH

1. Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung aller Aufträge, gleich welcher Art, Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als diese mit unseren Bestimmungen übereinstimmen. Ein ausdrücklicher Widerspruch unserseits ist nicht erforderlich. Mit Aufgabe der Bestellung erklärt der Besteller sein Einverständnis zur Annahme dieser Bedingungen, wenn nicht, so muß er unser Angebot zurückgeben.
2. Preise und Auftragserteilung Alle Preise im Onlineshop sind Bruttopreise, welche die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Die Preise verstehen sich ab Lager, Transport und Verpackungskosten werden gesondert berechnet und richten sich verursachungsgemäß nach dem gewählten Transportweg und -typ, sowie dem Verpackungsmaterial. Unsere Preise und Angebote sind freibleibend. Preisänderungen werden durch Aktualisierung mitgeteilt. Der Besteller kann sich hierzu binnen einer Woche erklären, erfolgt keine Erklärung des Bestellers, so gelten die neuen Preise als vereinbart.
3. Lieferung
Hat der Auftraggeber die Art des Versandes nicht bestimmt, wird sie von uns gewählt. Die Lieferzeit wird für jeden Vertrag gesondert vereinbart. Wir sind berechtigt, vereinbarte Lieferzeiten zu überschreiten und neu zu benennen. Bei Entreten von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei höherer Gewalt, steht uns frei, die Lieferung für die Zeit derBehinderung zu verschieben, oder die Abschlüsse ganz oder teilweise zu streichen. Ein ursächlicher Zusammenhang muß nicht nachgewiesen werden. Als ein nicht von uns zu vertretender Umstand ist auch anzusehen, wenn ohne unser Verschulden uns oder unseren Lieferanten oder Nichtlieferung sind ausgeschlossenen, es sei denn der Besteller weist ein grobes Verschulden, welches nicht zu rechtzeitiger Lieferung oder Nichtlieferung geführt hat, nach.
4. Beanstandung und Gewährleistung
Die Waren sind sofort nach Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind spätestens drei Tage nach Eintreffen der Ware schriftlich einzureichen. Bei äußerlich sichtbarer Beschädigung ist diese vom Frachtführer zu bescheinigen. Bei Transporten durch Bahn, Post oder Paketdiensten ist eine Tatbestandsaufnahme des jeweiligen Frachführers für die Schadensregulierung notwendig. Bei begründeter Beanstandung, die ordnungsgemäß und rechtzeitig bei uns eingeht, wird nach unserer Wahl Warenersatz geleistet oder ein nach unserem Ermessen angemessener Preisnachlaß gewährt. Bei Fehlschlagen des Warenersatzes kann der Besteller Preisnachlaß verlangen. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Reklamationen irgendwelcher Art berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises, der Aufrechnung oder der Minderung. Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch oder natürlichen Verschleiß gehen zu Lasten des Käufers. Rücksendungen werden bei Unversehrtheit der Ware und mit schriftlicher Vereinbarung mit 70% des Kaufpreises anerkannt. Transport- oder Verpackungskosten werden grundsätzlich nicht erstattet!
5. Zahlung
Die Ware wird grundsätzlich per Nachnahme versendet, insofern keine Sondervereinbarungen vereinbart sind.
6. Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest
Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest oder Zahlungseinstellung gleich welcher Art, sind alle unsere Forderungen sofort fällig. Rabatte, Umsatzvergütungen und sonstige Preisnachlässe gelten rückwirkend als nicht vereinbart.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Waren dürfen vom Käufer weder verpfändet, noch zur Sicherung an Dritte überreicht werden. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort mitzuteilen. Das Eigentum geht erst nach Erfüllung unserer Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen aus künftigen Lieferungen über. Im Falle des Weiterverkaufs gehen hieraus gegen Dritte entstandene Forderungen vollständig sicherheitshalber an uns über. Wir sind berechtigt, die uns zu benennenden Kunden vom Übergang der Forderung zu benachrichtigen und Zahlungsanweisungen zu geben. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz unserer Forderungen in einem kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware darf nur in der im Betrieb des Käufers üblicherweise erfolgen. Davon abweichende Verkäufe bedürfen, wenn unser Eigentum dadurch beeinträchtigt würde, unserer vorherigen Zustimmung. Auch wenn durch völligen Ausgleich des Kontos das Eigentum an der noch beim Käufer vorhandenen Ware auf ihn übergegenagen ist, so lebt unser Eigentum wieder auf, wenn der Käufer uns erneut etwas schuldig wird. Für diesen Fall wird schon jetzt die Rückübertragung des bereits auf den Käufer übergegangenen Eigentums auf uns vereinbart, wobei die Besitzübertragung dadurch ersetzt wird, daß der Käufer die Ware leihweise erhält und ihm gestattet wird, sie in zulässiger Weise zu veräußern. Gegebenenfalls sind wir zur Ersatzaussonderung nach § 46 Konkursordnung berechtigt.
8. Urheberrechtlicher Schutz von Udo Rauhe e.K.
Die von uns hergestellten und gelieferten Waren sind Gegenstände angewandter Kunst und urheberrechtlich geschützt. Auch nach Übergabe der Waren ist es dem Besteller untersagt, diese zu vervielfältigen oder zu verändern. Unabhängig vom künstlerischen Wert eines Produktes ist der Besteller für den Fall des unbefugten Vervielfältigens oder Veränderns eines oder mehrerer Produkte zu Zahlung eines Schadenersatzes in gerichtlich zu ermittelnder Höhe verpflichtet. Weitere Ansprüche behalten wir uns gemäß § 106 Urheberschutzgesetz vor. Für den Fall, daß uns ein Besteller Entwürfe oder ähnliches zur weiteren Bearbeitung, oder Verwendung überläßt, hat er dafür Sorge zu tragen, daß wir von Ansprüchen Dritter freigestellt sind und von jeglicher Haftung insbesondere aus Anspüchen von Urheberrechten ausgeschlossen sind. Beratungen, Zeichnungen und Gebrauchsanweisungen der Produkte werden aufgrund von Erfahrungen und Versuchen nach besten Gewissen abgegeben, eine Haftung unserseits kann daraus nicht herbeigeleitet werden.
9. Rücktrittsrecht
Nach Abschluß des Vertrages sind wir berechtigt, von jedem Vertrag ohne Verpflichtungen zum Schadensersatz zurückzutreten, wenn eine Änderung bei der Firma oder Person des Käufers eintritt, oder seine Kreditwürdigkeit infolge erst nachträglich bekannt gewordener Tatsachen zweifelhaft erscheint. Bei Abschlüssen gilt die Lieferungsverpflichtung nur für den vereinbarten Termin. Nach Ablauf des Termins sind wir berechtigt, für den noch abzunehmenden Rest des Abschlusses Vorauskasse, oder auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
10. Nichtigkeit, Unwirksamkeit
Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder das Außerkrafttreten eine dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Mit Bekanntgabe dieser Bedingungen verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit.
11. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen sind im Einzelfall möglich, bedingen jedoch der Zustimmung der Geschäftsleitung und der Schriftform
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenen Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist ausschließlich Recklinghausen vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, wie unter deutschen Käufern üblich.

Raceland GmbH, Herten 2005

 

 

 


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