Rückgabebelehrung1
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb
von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware
zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform
(z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und
2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung
mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei
sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in
Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung
auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an3:
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann
Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der
Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
müssen Sie keinen Wertersatz leisten.4
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder
des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Ende der Rückgabebelehrung
Erläuterungen zur Muster-Rückgabebelehrung:
1 Diese Belehrung entspricht dem neuen vom Gesetzgeber in Anlage 2 zu Artikel
246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB bereitgestellten Muster für eine
Rückgabebelehrung.
2 Die Rückgabefrist beträgt gemäß §§ 356 Abs. 1, 355 Abs. 2 BGB 14 Tage wenn
dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach
Vertragsschluss in Textform eine Rückgabebelehrung mitgeteilt wird. Erfolgt
die Belehrung in Textform später, beträgt die Frist einen Monat.
3 Hier können ggf. folgende Hinweise hinzugefügt werden:
"Die Rückgabe paketfähiger Ware kann auch an (einsetzen:
Namen/Firma und Telefonnummer einer Versandstelle) erfolgen, die die Ware
bei Ihnen abholt."
"Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt."
4 Ein Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der
Sache entstandene Verschlechterung kann gemäß § 357 Abs. 3 BGB verlangt
werden, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder
unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform darauf hingewiesen wird und
der Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über die
Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung informiert wurde.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 03.09.2009 (Az.:
C-489/07) entschieden, dass ein genereller Wertersatz beim Widerruf mit
europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar ist. Bis der deutsche Gesetzgeber
eine neue gesetzliche Regelung schafft ist rechtlich umstritten, wie über
die Wertersatzpflicht zu belehren ist. Wir empfehlen allen gewerblichen
Verkäufern bis zur Schaffung einer neuen gesetzlichen Regelung auf einen
Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zu verzichten.
Anderenfalls ist an dieser Stelle folgender Satz
einzufügen:
"Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine
durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt."