Der Käufer hat ausreichend Gelegenheit, sich vor dem Kauf, über den Artikel kundig zu machen, alle Fragen werden gerne beantwortet Eine Gewährleistung im Rahmen des neuen EU Rechts kann ich leider nicht geben, da sie in keinem Verhältniß zum Kaufpreis steht und der Versand außerhalb der EU erfolgt. Die Versteigerung ist mit dem Versenden der Ware erfüllt. Durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter die oben genannten und gemachten Bedingungen an.