Elektroschrottverordnung
Elektroschrottverordnung
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Hinweise zur Entsorgung von
Altgeräten und Elektronikschrott:
Ab März 2006 dürfen nach dem Elektro-
und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Altgeräte nicht mehr im Hausmüll
entsorgt werden. Betroffen sind nicht nur die typischen Elektrogeräte
wie Fernseher, Waschmaschinen oder Kühlschränke, sondern z.B. auch
Videospiele, Lautsprecher, Computer, Notebooks, MP3 Player,
Peripheriegeräte, Drucker, Telefone, elektrisch betriebenes
Kinderspielzeug oder andere strombetriebene Altgeräte. Erkennbar sind
diese Geräte an dem Symbol einer "durchgestrichenen Mülltonne".
Das Symbol finden Sie auf den Geräten oder der Verpackung.
Den Elektronikschrott können Sie z.B. bei kommunalen Sammelstellen
kostenlos abgeben. Ihre kommunale Abfallberatung oder die
Verbraucherzentralen können Ihnen über den genauen Ort dieser
Sammelstellen Auskunft geben. Sie können auch uns fragen und wir nennen
ihnen eine Adresse in ihrer Umgebung.
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