Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Allgemeine Regelungen
Die ORCA Handelsgesellschaft mbH & Co. KG (nachfolgend ORCA genannt) bietet verschiedene Produkte aus den Bereichen Heimwerken, Haus, Garten & Lifestyle an; unter anderem auch Grills & Smoker sowie Accessories.
Diese AGB gelten für sämtliche über die von der ORCA betriebenen Internet-Seiten ( www.orca-tec.de, www.orca-eshop.de, www.char-griller.de, www.us-classics24.de und www.heimwerker-sonderposten.de ) und den eBay Online-Marktplatz abgeschlossenen Rechtsgeschäfte.
Kunden im Sinne der vorliegenden AGB sind sowohl Endverbraucher als auch Unternehmer. a) Verbraucher ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. b) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Wird ein Artikel im Rahmen einer sogenannten Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden - dies ausschließlich über die auf der Handelsplattform von eBay zur Verfügung gestellte Bietfunktion. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist dabei die offizielle eBay-Zeit. Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online-Auktion oder im Falle vorzeitiger Beendigung kommt mit dem bis dahin das höchste Gebot abgebenden Kunden der Vertrag zustande.
Wird ein Artikel im Rahmen einer sogenannten Online-Auktion eingestellt und zudem mit der "Sofort-Kaufen"-Funktion versehen, kommt der Vertrag mit dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Kunde diese Option ausübt.
Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreisformat eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag mit dem Kunden kommt dann zustande, sobald der Kunde die etwaigen in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang mit seinem eBay-Passwort bestätigt.
Wird der Artikel auf von der ORCA betriebenen Internet-Seiten ( www.orca-tec.de, www.orca-eshop.de, www.char-griller.de, www.us-classics24.de und www.heimwerker-sonderposten.de) angeboten, liegt das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis vor. Der Vertrag mit dem Kunden kommt dann zustande, wenn der Kunde den oder die Artikel über das zum Download und Ausdruck bereitstehende Bestellformular schriftlich (per Post oder per Fax) - unter Berücksichtigung etwaiger im Angebot enthaltener Bedingungen – bestellt und die Bestellung seitens ORCA schriftlich bestätigt wurde.
§ 3 Widerrufsrecht und -folgen
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
ORCA Handels-GmbH & CO. KG Geschäftsführer: Guido Pieper Eichenallee 5 32791 Lage
Telefax: 0 52 32 / 9 73 31-29 E-Mail: sales@orca-tec.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§ 4 Liefer- und Versandbedingungen
Die ORCA liefert grundsätzlich nur gegen Vorauskasse. Der Versand der Ware erfolgt erst nach Eingang bzw. Zahlung des vollständigen Kaufpreises zzgl. der anfallenden Liefer- und Versandkosten.
Der Versand erfolgt ausschließlich in die innerhalb der jeweiligen Angebote aufgeführten Länder.
Sofern keine anderweitige Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, erfolgt der Versand innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang des Gesamtpreises bei der ORCA.
Der Kunde versichert, bei eBay die richtige und vollständige Lieferanschrift hinterlegt zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten -, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
§ 5 Preise, Liefer- und Versandkosten, Zahlungsbedingungen
Bei den in den jeweiligen Angeboten angeführten Preisen handelt es sich ausnahmslos um Endpreise. Das heisst, sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten sämtliche Kaufpreise ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Es fallen daher bei der Versendung der Artikel zusätzliche Liefer- und Versandkosten an; deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben.
Die eventuellen eBay-Gebühren und eBay-Provisionen trägt die ORCA.
Der Kunde hat alle Beträge spätestens zehn Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der ORCA. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens ORCA in (Zahlungs-) Verzug.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die ORCA anerkannt wurden.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bei Verbrauchern behält sich die ORCA das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (Vorbehaltsware).
Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware - z.B. im Falle einer Pfändung - sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach § 6 Ziff. 2 und / oder § 6 Ziff. 3 - ist die ORCA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 7 Transportschäden
Der Kunde hat die Lieferungen im Beisein des Zustellers auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese auf den Versandunterlagen zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies der ORCA innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung (info@orca-tec.de) oder aber binnen sieben Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.
Der Kunde wird die ORCA nach besten Kräften unterstützen, soweit diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.
§ 8 Gewährleistung
Anfragen sowie Beanstandungen jeglicher Art sind an die ORCA über oben angeführte Kontaktdaten zu richten.
Unternehmer haben offensichtliche Mängel der ORCA innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen; es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
Keine Gewährleistung besteht zudem im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels entstanden sind; das Gleiche gilt für einen sogenannten gewollten Verschleiß.
Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. a) Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die ORCA bleibt jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. b) Gegenüber Unternehmern leistet die ORCA für Mängel der Ware dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. c ) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde insoweit Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, so gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 9 dieser AGB.
Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Handelt es sich bei den verkauften Artikeln um gebrauchte Sachen, beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche 6 Monate ab deren Ablieferung, es sei denn, die Mängelansprüche hierfür sind ausgeschlossen (§ 8 Ziff. 7). Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit die ORCA gemäß § 9 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsabschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht, soweit die ORCA aufgrund § 8 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
§ 9 Haftung
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet ORCA gegenüber Unternehmern nicht; gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet ORCA, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet ORCA uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ORCA beruhen. Darüber hinaus haftet ORCA uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
Eine weitergehende Haftung ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von ORCA. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Wahlweise ist ORCA auch befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.
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