www.MOTO-DROM.de ( DER Fachmarkt für
Motorradfahrer ) Büse Stützpunkt
Hinweis
zur Batterieverordnung
Starterbatterien enthalten Blei und dürfen daher nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden.
Hierzu sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne mit dem chemischen Symbol des für
die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls
(Pb=Blei) versehen.
Endverbraucher sind nach § 7 BattV verpflichtet, gebrauchte
Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine
kommunale Sammelstelle zurückzugeben.
Alle Vertreiber von Starterbatterien sind nach § 6 BattV
gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Starterbatterie
erwirbt,
ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR zu erheben, wenn beim Kauf
keine Altbatterie zurückgegeben wird.
Hierfür stellen wir dem Endverbraucher einen Pfandgutschein
aus.
Die Batterie-Preise verstehen sich daher zuzüglich
Pfand.
Rückgabe
der Altbatterie und Erstattung des Pfandwertes
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der
Altbatterie im Versand nicht möglich.
Aus diesem Grund stehen dem Endverbraucher zwei Möglichkeiten
zur Erstattung des Pfandwertes offen:
1. Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des
Pfandgutscheins in unserem Ladengeschäft wird das Pfand sofort
erstattet.
2. Der Endverbraucher kann die Altbatterie auch bei einer kommunalen
Sammelstelle abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und
diesen in unserem Ladengeschäft abgeben oder per Briefpost an
MOTO-DROM, Daimler Straße 1, 35799 Merenberg einsenden.
In beiden Fällen erstattet wir das Pfand.
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