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 MF Online Shop

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 Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Gartengeräten namhafter Hersteller - vom Anhänger, über Häcksler, Vertikutierer, Laubsauger, Motorsensen/Freischneider, Stromerzeuger, Einachser, Rasentraktoren, Wasserpumpen, ATV´s/Quads, Holzspalter, Sägespaltautomaten bis hin zu Kleintraktoren + Anbaugeräten
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Versand- und Zahlungsbedingungen

Zahlungsmethoden:

  • Vorabzahlung
  • Nachnahme
  • Barzahlung bei Abholung

Versicherter Versand innerhalb Deutschlands.

Der Käufer hat das Recht, den Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückzugeben.

Der Käufer sichert die Zustellbarkeit der ersteigerten Ware zu.

  

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Motorgeräte Fritzsch GmbH

1. Geltungsbereich
Für alle unsere Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich
unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten sowohl gegenüber
Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, sofern nicht in einer Bestimmung
eine ausdrückliche Differenzierung vorgenommen wird.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bestimmungen bedürfen zu
ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, Individualvereinbarungen
haben Vorrang.

2. Zustandekommen eines Vertrages

2.1 Angebot
Angebote des Verkäufers sind verbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur
Annäherungswerte, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Stellt
der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu
liefernden technischen Gegenstand zur Verfügung, verbleiben diese im Eigentum
des Verkäufers.
Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der
Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung
des näher bezeichneten Kaufgegenstandes erklärt oder den Kaufgegenstand
geliefert hat.
Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten,
soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck
nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
Zusicherungen von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen gelten nur, soweit
sie der Verkäufer schriftlich bestätigt hat.

2.2 Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr über die Auktionsplattform ebay
Die Präsentation der Ware durch den Verkäufer auf dem Online- Auktionsmarktplatz
ebay im Rahmen einer Online-Auktion stellt ein Angebot an den Kunden zum
Vertragsabschluss im Sinne von § 145 BGB dar. Der Kunde kann das Angebot
annehmen, indem er innerhalb der Laufzeit der Online- Auktion ein Gebot auf das
Warenangebot des Verkäufers abgibt. Hierzu klickt der Kunde mit der PC- Maus auf
die Taste „Bieten". Sodann gibt der Kunde, welcher sich vorher als Mitglied bei
der Firma ebay registrieren lassen muss, im Feld Maximalgebot ein Gebot in Euro
ab. Anschließend klickt der Kunde mit der PC- Maus auf die Taste „ >
weiter". Der Kunde nimmt das Angebot des Verkäufers an, wenn er mit der PC-
Maus auf die Taste „Bestätigen" klickt. Gibt ein anderer Bieter während der
Laufzeit der Online- Auktion ein höheres Gebot ab, erlischt das niedrigere
Angebot. Für die Dauer der Online- Auktion gilt die offizielle ebay- Zeit als
vereinbart. Ein Vertrag über die vom Verkäufer bei ebay eingestellte Ware kommt
mit dem Anbieter des höchsten Gebotes zustande, wenn entweder die von dem
Verkäufer bestimmte Laufzeit abgelaufen ist oder die Auktion von dem Verkäufer vorzeitig
beendet wurde.
Sofern der Verkäufer die bei ebay eingestellte Ware mit der Option „sofort kaufen"
versehen hat, kommt der Vertrag mit dem Kunden zustande, wenn der Kunde die Option
„sofort kaufen" ausführt.
Der Verkäufer bestätigt den Vertragsschluss durch Versendung einer
Bestätigungs-E-mail an den Käufer.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferungen, Versandkosten
Die Rechnung für Privatkunden ist bei Warenübergabe sofort ohne Abzug fällig.
Rechnungen für Gewerbekunden oder Kommunen sind, soweit nichts anderes
vereinbart wurde, innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sind
bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten
wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der
Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung als
unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer erneute
Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.
Soweit der Verkäufer nicht ausdrücklich Nettopreise in der Rechnung fordert, verstehen
sich die Preise des Verkäufers inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis
versteht sich zuzüglich der Verpackungs- und Versandkosten. Wünscht der Kunde, der nicht
Verbraucher ist, den Abschluss einer Versicherung oder eine besondere Verpackung,
so trägt der Kunde die dem Verkäufer dadurch entstehenden Mehrkosten. Bei
Verkäufen mit Verbrauchern trägt immer der Verkäufer die Transportgefahr.
Soweit der Käufer Verbraucher ist und der Kaufvertrag im elektronischen
Geschäftsverkehr geschlossen wurde, erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands
mit einer Spedition zuzüglich Versandkosten oder es besteht die Möglichkeit der
Selbstabholung. Der Kaufpreis ist entweder per Vorkasse oder per Nachnahme zu
zahlen. Bei der Zahlung per Nachnahme entstehen zuzüglich zum Gesamtpreis
Gebühren in Höhe von 2,32 % des Gesamtpreises. Der Käufer sichert die
Zustellbarkeit der ersteigerten Ware zu.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins (bei Unternehmern)
bzw. 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins (bei Verbrauchern) zu fordern,
es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz und mit
höherem Schaden nach.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind oder vom Verkäufer nicht bestritten werden. Der
Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware ab Lager des Verkäufers an die vom
Kunden mitgeteilte Adresse. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet zum Zwecke der
Ersparnisse von Versand- und Verpackungskosten eine Gesamtauslieferung
auszuführen, wenn der Kunde in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere
Rechtsgeschäfte mit dem Verkäufer abschließt. Soweit dies dem Kunden zumutbar
ist, kann der Verkäufer zu Erfüllung eines Rechtsgeschäftes auch
Teillieferungen ausführen. Die Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten
werden in diesem Fall nur einmal erhoben.
Wir nehmen sämtliche Verkaufsverpackung zurück!

4. Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt
Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach
Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, und ist dadurch die Durchsetzung
des Kaufpreisanspruchs des Verkäufers gefährdet, ist der Verkäufer berechtigt,
angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer die Sicherheiten in
angemessener Frist nicht, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung Eigentum des
Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, soweit die Ware noch nicht vollständig
bezahlt ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die
Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern und nach Erfordernis Wartungs- und
Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen, sodass die
Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises keinen Schaden nimmt.
Bei Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen und über den Sachverhalt vollständig zu informieren. Der Käufer
ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte zu verkaufen.
Veräußert der Käufer die Ware, so tritt er bereits jetzt alle aus dem Rechtsgeschäft
entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab.
Nach der Abtretung dürfen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die
Forderung einziehen. Der Verkäufer zieht die Forderung allerdings nicht ein,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer
nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gerichtet ist.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Kunden insoweit freizugeben, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten
die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Dem Verkäufer obliegt
die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
Verstößt der Käufer gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere durch
Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware
zurückzunehmen und die Ware anderweitig zu verwerten, wobei der Erlös der Verwertung
auf die Verbindlichkeit des Käufers- abzüglich der notwendigen Verwertungskosten-
anzurechnen ist.

5. Gewährleistung/Verjährung
Die Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln beträgt bei dem Kauf von neuen
Produkten, soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist,
24 Monate, bei gewerblichen Kunden (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) beträgt die
Gewährleistungsfrist 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beim Kauf von
gebrauchten Produkten beträgt bei Veräußerung an Verbraucher 12 Monate; im
Übrigen wird die Gewährleistung für gebrauchte Produkte ausgeschlossen, es sei
denn, es liegt ein Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels vor.
Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache an den Käufer bzw. wenn
der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort versendet (Versendungskauf), so beginnt die
Verjährung mit der Übergabe an die Transportperson. Ist der Käufer Verbraucher,
so beginnt auch im Fall des Versendungskaufs die Gewährleistungsfrist erst mit
der Übergabe der Kaufsache an den Käufer.
Zeigt sich innerhalb des oben genannten Zeitraumes ein Mangel, so ist der
Käufer zunächst und ausschließlich berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen,
wobei in dem Fall, in dem der Käufer Unternehmer ist, der Verkäufer die Wahl
hat, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Ist der
Käufer Verbraucher, so kann er nach seiner Wahl Nachbesserung oder
Nachlieferung verlangen.
Ist der Käufer Unternehmer, sind die Mängelgewährleistungsansprüche auf das Recht
zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer, der Unternehmer
ist, nur das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis
zu mindern.
Gibt der Käufer dem Verkäufer keine Gelegenheit und angemessene Zeit, damit der Verkäufer
sich von dem behaupteten Mangel überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche
Nacherfüllung vornehmen kann, entfallen alle Mängelansprüche.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind
infolge normaler Abnutzung, mangelhaftem Einbau, mangelhafter Montagearbeiten
oder fehlerhafter Inbetriebsetzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage-
oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Der Gewährleistungsanspruch
entfällt ebenfalls, wenn das Herstellungsdatum oder die Seriennummer am Kaufgegenstand
entfernt oder der Kaufgegenstand umgebaut oder modifiziert wurde. Die Gewährleistung erstreckt
sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Die Gewährleistungsrechte
erlöschen auch dann, wenn ohne die Genehmigung des Verkäufers seitens des Käufers oder
eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
Zur Erhaltung des Gewährleistungsanspruches bezüglich des Kaufgegenstandes ist
der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand mindestens einmal jährlich durch
eine Fachfirma warten zu lassen.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung
Der Verkäufer übernimmt keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko, es sei
denn, der Verkäufer hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine als
solche bezeichnete Garantie und/oder ein als solches bezeichnetes Beschaffungsrisiko
übernommen.
Die Haftung des Verkäufers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus
Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder
Gesundheit, Ansprüche wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten
(Kardinalpflichten) und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet der
Verkäufer für jeden Grad des Verschuldens.
Der Verkäufer haftet, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht,
für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich
aus der Natur des Vertrages ergeben und die Erreichung des Vertragszweckes
sicherstellen. In diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung bei Kaufverträgen mit
Unternehmern auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Handelt der Verkäufer nur einfach fahrlässig, ist die Schadenersatzhaftung
gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gegenüber einem Kunden, der
Unternehmer ist, haftet der Verkäufer in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nicht.

7. Rechtswahl und Gerichtsstand

7.1 Rechtswahl
Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Verbraucher gilt das deutsche Recht
jedoch nur, wenn dieses Recht mit dem Recht des Staates, in dem der Kunde
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gleichwertig ist, insbesondere dessen
Rechte als Verbraucher nicht verkürzt.

7.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist bei allen sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die Klage bei dem Gericht zu
erheben, dass für den Hauptsitz des Verkäufers zuständig ist. Der Verkäufer
bleibt allerdings berechtigt, auch am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

8. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so zieht
dies nicht die Unwirksamkeit der anderen Bedingungen nach sich. Die unwirksame
Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.