Breadcrumb-Link
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma MR-Autoteile GmbH
Geschäftsführer: Michaela Reubert, Matthias Reubert
Gültig ab 22. Dezember 2011

§ 1 Vertragsgrundlage
  1. Diese unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen uns und unseren Kunden. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Vertragspartners, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
§ 2 Vertragsschluss
  1. Die Angebote der Verkäuferin auf der Internetplattform www.ebay.de stellen rechtlich bindende Angebote dar, die durch Anwählen der „sofort kaufen“-Option oder durch Abgabe des Höchstgebotes entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetplattform www.ebay.de angenommen werden können, und zu einem wirksamen Vertragsschluss gemäß der Regelung des § 10 Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetplattform www.ebay.de führen.
§ 3 Speicherung des Vertragstextes
  1. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss als eBay-Website ggf. bis zu 90 Tage gespeichert und kann vom Kunden weiterhin bis eBay unter der jeweiligen Artikelnummer eingesehen werden. Über die Druckfunktion des Browsers kann die maßgebliche Website ausgedruckt werden. Da MB Autoteile aber keinen Einfluss auf die Dauer der Speicherung der eBay-Website hat, wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe von § 8 Ziff. 2 AGB (eBay) Mitglieder selbst dafür verantwortlich sind, auf der eBay-Website einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen auf einem von eBay unabhängigem Speichermedium zu archivieren. Darüber hinaus erhält der Kunde nach dem Kauf eine eMail mit den Kauf- und Versandbestimmungen.
§ 4 Fälligkeit, Zahlung und Verzug
  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern wir ausschließlich per Vorkasse.
  2. Zur Lieferung sind wir erst verpflichtet, wenn der vollständige Rechnungspreis bei uns eingegangen ist.
§ 5 Gewährleistung
  1. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bei neuen Teilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung der Warensache bei einem Kaufvertrag oder ab Abnahme des Vertragsgegenstandes bei einem Werkvertrag. Die verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Geschäftsführung oder Mitarbeiter unseres Unternehmens oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unseres Unternehmens beruhen.
  2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung aus seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichten Tätigkeit handelt, gilt folgendes: Der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Bei Neuteilen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
  3. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung aus seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichten Tätigkeit handelt, ist uns immer das Recht zur eigenen Nachbesserung in unserem Betrieb zu geben. Schlägt auch eine zweite Nachbesserung fehl, stehen ihm die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
  4. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
  5. Der Kunde hat der Verkäuferin offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Kaufgegenstandes schriftlich anzeigen. Anderenfalls entfallen jedwede Mängelansprüche. Für die Fristwahrung genügt dabei die Absendung der Mängelanzeige. Bei nichtoffensichtlichen Mängeln wird darum gebeten, auch diese nach ihrer Feststellung unverzüglich anzuzeigen. Ist der Kunde Unternehmer, verliert dieser seine Gewährleistungsansprüche, wenn er die Ware nicht untersucht und festgestellte Mängel nicht unverzüglich anzeigt.
  6. Soweit ein Mangel angezeigt ist, muss uns der Kunde die Gelegenheit zur Prüfung dieses Mangels geben.
§ 6 Haftung
  1. Der Einbau der von MR-Autoteile vertriebenen Produkte muss fachgerecht, am besten durch eine Fachwerkstatt erfolgen. MR-Autoteile weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände zum Erlöschen der allgemeinen Betriebszulassung (ABE) bzw. der Zulassung für das umgebaute Kfz führen kann. Es ist ausschließlich Sache des Kunden, sich erforderlichenfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach der StVZO dürfen Kfz nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt und verwendet werden.
  2. MR-Autoteile schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von MR-Autoteile.
  3. 3 Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
§ 7 Rücknahme neuer und gebrauchter Sachen
  1. Unberührt gesetzlicher Rücktrittsbestimmungen, Widerrufsrechte und Anfechtungsrechte, die natürlich vorrangig gelten:
    Verkaufte Neuteile, soweit wir mangels gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung hierzu freiwillig einer Rücknahme (z.B. wegen Fehlkaufs) zustimmen, werden nach unserer Wahl nur gegen eine Aufwendungspauschale in Höhe von 15 % des Bruttoverkaufspreises oder gegen einen Warengutschein zum erneuten Kauf zurückgenommen. Die Waren dürfen nicht beschädigt sein. Verkaufte Gebrauchtteile werden im Falle unserer freiwilligen Zustimmung nur gegen Warengutschein zurückgenommen.
  2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
§ 8 Abnahme
  1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Fall der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
  2. Verlangen wir Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns aufgrund eines gesetzlichen Anspruches, so beträgt dieser 25 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen können. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale liegt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
  1. Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 10 Gerichtsstand usw.
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäuferin und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Frankfurt (Oder) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.