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 Lange-Lehrmittel Verlag

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  • FS-Klassen


Fahrerlaubnisklassen

Klasse Fahrzeugart weitere Bedingungen Mindestalter
A Krafträder - über 50 ccm oder über 45 km/h

während der ersten 2 Jahre:
- bis 25 kW Leistung und
- bis 0,16 kW Leistung je Kilogramm

Bewerber, die bereits 25 Jahre alt sind oder während dieser Frist werden, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
18
A 1 Leichtkrafträder
- bis 125 ccm Hubraum und bis 11 kW Leistung
- 16- bis 17jährige > bis 80 km/h
16
B Pkw bis 3 500 kg und bis 8 Sitzplätze (ohne Führersitz)
und  Anhänger bis 750 kg oder
Anhänger bis Leermasse Pkw / zusammen bis 3 500 kg
18
(17)
C Lkw mehr als 3 500 kg  und Anhänger bis 750 kg
- Vorbesitz Klasse B
- Befristung jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung)
18
C 1 bis 7 500 kg  und Anhänger bis 750 kg
- Vorbesitz Klasse B
- Befristung ab 50. Lebensjahr jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung)
18
(17)
D Busse mehr als 8 Sitzplätze (ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg
- Vorbesitz Klasse B
- Befristung jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung)
21
(20)
D 1 bis 16 Sitzplätze (ohne Führersitz)
und Anhänger bis 750 kg
- Vorbesitz Klasse B
- Befristung jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung)
E Anhänger - Kraftfahrzeuge mit Anhängern über 750 kg (Ausnahme siehe Klasse B)
Daraus ergeben sich die Klassen BE, CE, C1E, DE, D1E

- Vorbesitz der zu Grunde liegenden Klasse B, C, C1, D oder D1
- Klasse CE schließt BE, C1E und T ein
- Bei Klasse C1E und D1E dürfen Kombinationen bis 12 000 kg (Anhänger bei Leermasse Lkw bzw. Bus) gefahren werden.
.

Fahrerlaubnisklassen seit 01.01.1999 -  nur in Deutschland gültig

M zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
(Moped, Mokick)
bis 50 ccm, bis 45  km/h 16
S
(seit 01.02.05)
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, bis 45  km/h, bis 4 kW, bis 350 kg 16
L selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Stapler und andere Flurförderzeuge
bis 25 km/h und Anhänger 16
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h mit Anhänger bis 25  km/h
T selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h und Anhänger 16
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
16- bis 17-jährige > bis 40 km/h:)
bis 60 km/h und Anhänger