Als Versandmaterial werden der Umwelt zu Liebe ausschließlich
KOMPOSTIERBARE BIOLOGISCH ABBAUBARE
Biobiene®Biokunststoff-Versandverpackungen eingesetzt.
Dieses Verpackungsmaterial aus Biokunststoff ist gemäß §16 Verpackungsverordnung von der Rücknahmepflicht resultierend aus §6 und 7 Verpackungsverordnung bis einschließlich 31.12.2012 befreit.
Sie können dieses Versandmaterial einfach über den Kompost oder die Biotonne entsorgen.
WICHTIG: Bitte vermischen Sie diese Verpackungen NICHT mit herkömmlichen Plastikmüll , z.B. Artikeln die über den "gelben Sack /Tonne" entsorgt werden müssen.