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 Kommunal und Motorgeräte Shop

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 Willkommen im Ebay-Shop der Firma Saeger & Stolze GmbH. Wir verkaufen Kommunal- und Motorgeräte. Bitte fügen Sie mich zur Liste Ihrer bevorzugten Verkäufer und Shops hinzu. Kommen Sie bald wieder.

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Allgemeines
  

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Saeger & Stolze GmbH
(hier mit “Verkäufer” genannt)
gültig ab dem 01. Januar 2006

1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn wir Ihnen ausdrücklich zustimmen.

2. Angebot und Lieferumfang

2.1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum des Verkäufers.
2.2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit mitzuteilen.
2.3. Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen sollen vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
2.4. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
2.5. Werden dem Verkäufer, ohne dass ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die begründetet Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer diese Sicherheiten in angemessener Frist nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Rechnungen für Privatkunden sind sofort bei Warenübergabe fällig. Rechnungen für Gewerbekunden oder Kommunen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.2. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht dem Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.
3.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten, wenn nicht gesondert ausgewiesen.
3.4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere Zinsbelastung nach.
3.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.Lieferzeit

4.1. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben ist.
4.2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen des veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
5.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Der Verkäufer behält sich vor, dem Käufer zu verlangen, den Kaufgegenstand auf eigene Gefahr gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

6. Haftung bei Mängeln

6.1. Für Mängel der Lieferung - außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter vertragswesentlicher Pflichten - haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
a) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate; bei gewerblicher Nutzung und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
b) Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab Gefahrübergang betragt bei privater Nutzung 12 Monate; bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
6.2. Bei einem Produktmangel einem Produktfehler, einer Falschinformation seitens des Verkäufers gegenüber dem Käufer oder einer falschen Angabe in den Benutzerhinweisen hat der Kunde das Recht auf Wandelung innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum. Wir behalten uns als Verkäufer jedoch ausdrücklich eine Wahlmöglichkeit zwischen Wandlung und der Möglichkeit der Nachbesserung vor.
6.3. Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
6.4. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gemäß den §§ 440, 323, 326 Abs. 1 S 3 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern.
6.5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden. die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- oder Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers/Käufers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
6.6. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mangelansprüche.
6.7. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.8. Grundsätzlich kann der Käufer diese Haftungsregelungen nur in Anspruch nehmen, wenn dem Verkäufer ein gültiger Kassenbon, eine Rechung oder ein vom Verkäufer ausgestellter Geräte-Pass mit dem entsprechenden Kaufdatum vorgelegt wird.

7. Haftungsbeschränkung

7.1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Delikt., soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen, werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluß voraussehbarer Schäden sowie der Höhe nach auf den Kaufwert begrenzt. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfe.
7.2. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
7.3. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand / Erfüllungsort

8.1. Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist Erfüllungsort Aue-Schwarzenberg.
8.2. Für alle Rechtstreitigkeiten auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand - auch wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
8.3. Auf die Vertragsbeziehungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

9. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertraginhaltes nicht. Beim Verkauf ins Ausland gewähren wir keinerlei Garantie sowie Gewährleistung.

Ebay-Verkäufe

Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko - d.h. der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder auch nur teilweise zu leisten. Die Verantwortlichkeit für Vorsatz und Fahrlässigkeit nach Maßgabe der vorliegenden Haftungsregelungen bleibt hiervon unberührt. Bei Nichtverfügbarkeit oder im Fall einer teilweisen Verfügbarkeit der Leistung werden wir den Kunden unverzüglich informieren; eine bereits erbrachte Gegenleistung wird im Fall des Rücktritts unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
Aus Angaben und/oder Abbildungen können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Änderung in Technik, und/oder Ausstattung vorbehalten. Für Irrtümer und Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
Über die Gewährleistung für Ihr Gerät Wir führen gerne eine Reparatur Ihres Gerätes gemäß Gewährleistung aus und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Die Reparatur kann von jedem Vertragshändler durchgeführt werden. Die meisten Reparaturen gemäß Gewährleistung werden routinemäßig durchgeführt, in seltenen Fällen fallen Reparatur-aufträge gemäß Gewährleistung jedoch nicht unter die Gewährleistung. Kein Gewährleistungsanspruch entsteht beispielsweise, wenn ein Gerät aufgrund falscher Bedienung, unterbliebener Routinewartung oder nicht ordnungsgemäßer Installation beschädigt wurde oder wenn ein Gerät beim Versand, bei der Handhabung oder der Lagerung beschädigt wurde. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ebenfalls, wenn das Herstellungsdatum oder die Seriennummer am Gerät entfernt wurde oder das Gerät umgebaut oder modifiziert wurde. Während der Gewährleistungsdauer repariert oder ersetzt, nach eigenem Ermessen, der Vertragshändler jedes Teil, das ordnungsgemäß benutzt wurde und Mängel aufweist. Von dieser Gewährleistung werden folgende Reparaturen und Komponenten nicht abgedeckt:
Normale Abnutzung: Stromerzeugungsanlagen erfordern für einen ordnungsgemäßen Betrieb einen regel-mäßigen Austausch von Teilen und eine regelmäßige Wartung, wie andere mechanische Geräte auch. Diese Gewährleistung deckt keine Reparaturen ab, die erforderlich werden, wenn ein Teil oder das Gerät bei normalen Betrieb das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat und fehlerhaft wurde.
Installation und Wartung: Der Gewährleistungsanspruch für das Gerät bzw. Teile entfällt bei nicht ordnungsgemäßer oder unautorisierter Installation, Veränderung, Modifikation, Reparatur oder Lagerung des Geräts bzw. der Teile sowie bei falschem und fahrlässigem Gebrauch, Überlastung, Betrieb bei über-höhter Drehzahl und nicht ordnungsgemäßer Wartung, was sich unserer Auffassung nach negativ auf die Leistung und Zuverlässigkeit des Geräts bzw. der Teile auswirkt. Nicht abgedeckt durch diese Gewähr-leistung sind außerdem normale Wartungsarbeiten wie Einstellungen, Reinigung des Kraftstoffsystems und Beseitigung von Verstopfungen (aufgrund von chemischen Mitteln, Schmutz, Ruß, Kalk usw.).
Weitere Gewährleistungsausschlüsse: Von dieser Gewährleistung sind sämtliche Verschleißteile wie Schnellkupplungen, Ölmesser, Riemen, O-Ringe, Filter, Gummiteile, Batterien, Zündkerzen und Pumpen-dichtungen usw. und Pumpen, die ohne Zuführung von Wasser betrieben werden, ausgeschlossen. Weiter-hin deckt diese Gewährleistung keine Schäden oder Mängel ab, die aus Unfällen, Missbrauch, Modifikationen, Umbauten oder nicht ordnungsgemäßer Wartung oder Frost oder Schädigungen durch Chemikalien resultieren. Zubehörteile wie Pistolen, Schläuche, Stäbe und Düsen sind von der Produkt-gewährleistung ausgeschlossen. Von dieser Gewährleistung sind Mängel aufgrund von höherer Gewalt und anderer Ereignisse, die der Hersteller nicht beeinflussen kann, ausgeschlossen. Weiterhin sind gebrauchte, überholte und Vorführgeräte sowie Geräte, deren Strom als Hauptstromversorgung anstelle des Stroms eines Energieversorgungsunternehmens dient, die zur Lebenserhaltung dienen, von der Gewährleistung au sgeschlossen.