Hinweispflicht für Vertreiber nach § 18 (1) Batteriegesetz
Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien oder Akkumulatoren
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unseren Verkaufsstellen, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Die Rückgabe ist unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben. Bitte werfen Sie nur entladene Batterien in die aufgestellten Behälter und kleben Sie bei Lithium-Batterien die Pole ab.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd= Cadmium, Hg=Quecksilber oder Pb= Blei) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Batterierecycling ist die leichteste Umweltschutzübung der Welt.
Die Umwelt und das Kinderspieleland sagen Dankeschön! |