Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB)
Zustandekommen des Mandats
1. Das Angebot beinhaltet Rechtsdienstleistungen des
gewerblichen Rechtsschutzes und richtet sich nicht an Verbraucher, sondern ausschließlich
an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe und Behörden.
2. Der Vertragsschluss
erfolgt nach den Geschäftsbedingungen von eBay,
die auch im Übrigen gelten.
3. Mit Vertragsschluß
kommt ein Mandatsverhältnis zwischen dem eBay-Käufer,
nachfolgend „Mandant“ genannt, und der Kanzlei markenrecht.EU,
Berlin, Inhaber RA Michael Plüschke, nachfolgend
„Kanzlei“ genannt, zustande.
Inhalt des Mandats (Auftrag)
4. Der Auftrag umfasst nur die im Angebot beschriebenen
Leistungen. Die Kanzlei führt das Mandat nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen
durch. Der Auftrag wird der Kanzlei erteilt. Zur Sachbearbeitung können
auch Dritte herangezogen werden. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen
keine Rechtsberatung zu anderen Rechtsfragen als im Angebot beschrieben. Sofern
eine solche Beratung gewünscht wird, unterbreitet die Kanzlei auf
Nachfrage gerne ein Angebot.
5. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die Eintragung
eines Markenrechts oder Geschmacksmusters, ist mit der Erteilung des Mandats nicht
geschuldet.
6. Eine gerichtliche oder weitergehende anwaltliche
Tätigkeit bedarf der ausdrücklichen gesonderten Beauftragung und wird
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Grundlage des Gegenstandswerts oder
einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
Pflichten des Mandant
7. Der Mandant ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er hat
der Kanzlei insbesondere alle zur Bearbeitung des Auftrags notwendigen
Informationen umfassend und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
8.
Der Mandant
ist mit der elektronischen Kommunikation bei der Abwicklung des Auftrags
einverstanden und wird der Kanzlei hierzu eine Emailadresse oder Faxnummer
bekannt geben.
Belehrungen des Mandant
9. Eine Markenanmeldung birgt das Risiko, dass gegen die
angemeldete oder eingetragene Marke ein Widerspruch eingelegt, ein
Löschungsantrag eingereicht und/oder mittels einer Abmahnung durch Dritte
vorgegangen wird. Zur Verringerung des Risikos wird eine
Ähnlichkeitsrecherche nach allen in Betracht kommenden bestehenden älteren
Rechten empfohlen. Das gleiche gilt für Geschmacksmusteranmeldungen
entsprechend.
10. Dem Mandant ist bekannt, dass neben den angegebenen
Kosten für die Tätigkeit der Kanzlei weitere Kosten für
Gebühren der Registrierungsbehörde (DPMA oder HABM) entstehen.
11.
Dem Mandant ist bekannt, dass die Kanzlei als Vertreter des Schutzrechts (Marke
oder Geschmacksmuster) im amtlichen Register eingetragen wird. Die Vertretung
endet erst mit der Benennung eines neuen Vertreters gegenüber der
Registrierungsbehörde. Durch die Vertretung können Zustellungen im Zusammenhang
mit dem Schutzrecht bei der Kanzlei bewirkt werden. Dadurch können Kosten
entstehen, für die der Mandant einzustehen hat. Zur Sicherstellung der zeitnahen
Weiterleitung von Zustellungen an den Mandant hat der Mandant die Kanzlei über
etwaige Adressänderungen zu informieren.
12. Es wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Pauschalentgelte
von der gesetzlichen Regelung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)
abweichen und dass in einem Rechtsstreit auch im Falle des Obsiegens in
Deutschland eine Erstattungsfähigkeit nur im Rahmen der gesetzlichen bzw.
gerichtlich festgesetzten Gebühren gegeben ist.
Haftung
13. Recherchen werden durch Rechercheunternehmen
durchgeführt. Für die Ergebnisse übernimmt die Kanzlei
hinsichtlich Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit keine
Gewähr.
14. Die Kanzlei haftet nicht für die von Dritten
übermittelten Informationen und zwar weder für deren
Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass
sie frei von Rechten Dritter sind.
15. Die Haftung der Kanzlei aus dem Mandat für
einfach fahrlässig verursachte Schäden wird für jeden Einzelfall
auf 1 Mio. EUR gem. § 51a Abs. 1 Nr. 2 BRAO begrenzt.
Vergütung
16. Die angegebenen Preise sind Pauschalvergütungen
für die Tätigkeit der Kanzlei im Umfang des Auftrags. Sie werden
anstelle der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
(RVG) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart.
Reisekosten und Auslagen werden zusätzlich vergütet. Für Spesen
und Auslagen gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
17. Die Vergütung ist mit Zustandekommen des
Auftrags fällig. Über geleistete Zahlungen erhält der Mandant
eine Rechnung der Kanzlei.
Datenschutz
18. Rechtsanwälte sind zur
Berufsverschwiegenheit verpflichtet. Die bekanntgewordenen Daten des Mandanten
werden ausschließlich zur Bearbeitung des Auftrags verwendet und nur im
Rahmen dieser Zweckbestimmung an Dritte, insbesondere die Registerbehörde
und das Rechercheunternehmen weitergegeben. Darüber hinaus werden die
Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht archiviert
und anschließend vernichtet.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
19. Es wird die Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Dies gilt nicht, falls diese Rechtswahl dazu führt, dass ein Verbraucher zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
20. Für alle aus dem Mandat und diesen AMB entstehenden Streitigkeiten gilt der Sitz der Kanzlei in Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Mandant Unternehmer im Sinne des BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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