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 Kanzlei markenrecht.EU

Kanzlei markenrecht.EU

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 Willkommen im Kanzlei-Shop. Hier können Sie schnell und kostentransparent Mandate mit standartisierten Leistungspaketen des gewerblichen Rechtsschutzes zum Festpreis erteilen. Die Rechtsdienstleistungen werden von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Markenrecht und Designrecht erbracht.
markenrecht.EU ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Berlin im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Die Kanzlei berät zu Fragen des Markenschutzes, Designschutzes sowie sonstigen Leistungsschutzrechten und übernimmt damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbesorgungen wie Markenanmeldung, Geschmacksmusteranmeldung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung von Schutzrechten. Für die erfolgreiche Markenameldung empfiehlt die Kanzlei, in folgenden drei Schritten vorzugehen: 1. Markenrecherche, 2. Bewerten des Kollisionsrisikos, 3. Markenanmeldung.

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Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB)

 

Zustandekommen des Mandats

1.      Das Angebot beinhaltet Rechtsdienstleistungen des gewerblichen Rechtsschutzes und richtet sich nicht an Verbraucher, sondern ausschließlich an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe und Behörden.

2.      Der Vertragsschluss erfolgt nach den Geschäftsbedingungen von eBay, die auch im Übrigen gelten.

3.      Mit Vertragsschluß kommt ein Mandatsverhältnis zwischen dem eBay-Käufer, nachfolgend „Mandant“ genannt, und der Kanzlei markenrecht.EU, Berlin, Inhaber RA Michael Plüschke, nachfolgend „Kanzlei“ genannt, zustande.

 

Inhalt des Mandats (Auftrag)

4.      Der Auftrag umfasst nur die im Angebot beschriebenen Leistungen. Die Kanzlei führt das Mandat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen durch. Der Auftrag wird der Kanzlei erteilt. Zur Sachbearbeitung können auch Dritte herangezogen werden. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen keine Rechtsberatung zu anderen Rechtsfragen als im Angebot beschrieben. Sofern eine solche Beratung gewünscht wird, unterbreitet die Kanzlei auf Nachfrage gerne ein Angebot.

5.      Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die Eintragung eines Markenrechts oder Geschmacksmusters, ist mit der Erteilung des Mandats nicht geschuldet.

6.      Eine gerichtliche oder weitergehende anwaltliche Tätigkeit bedarf der ausdrücklichen gesonderten Beauftragung und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Grundlage des Gegenstandswerts oder einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung abgerechnet.

 

Pflichten des Mandant

7.      Der Mandant ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er hat der Kanzlei insbesondere alle zur Bearbeitung des Auftrags notwendigen Informationen umfassend und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

8.      Der Mandant ist mit der elektronischen Kommunikation bei der Abwicklung des Auftrags einverstanden und wird der Kanzlei hierzu eine Emailadresse oder Faxnummer bekannt geben.

 

Belehrungen des Mandant

9.      Eine Markenanmeldung birgt das Risiko, dass gegen die angemeldete oder eingetragene Marke ein Widerspruch eingelegt, ein Löschungsantrag eingereicht und/oder mittels einer Abmahnung durch Dritte vorgegangen wird. Zur Verringerung des Risikos wird eine Ähnlichkeitsrecherche nach allen in Betracht kommenden bestehenden älteren Rechten empfohlen. Das gleiche gilt für Geschmacksmusteranmeldungen entsprechend.

10. Dem Mandant ist bekannt, dass neben den angegebenen Kosten für die Tätigkeit der Kanzlei weitere Kosten für Gebühren der Registrierungsbehörde (DPMA oder HABM) entstehen.

11. Dem Mandant ist bekannt, dass die Kanzlei als Vertreter des Schutzrechts (Marke oder Geschmacksmuster) im amtlichen Register eingetragen wird. Die Vertretung endet erst mit der Benennung eines neuen Vertreters gegenüber der Registrierungsbehörde. Durch die Vertretung können Zustellungen im Zusammenhang mit dem Schutzrecht bei der Kanzlei bewirkt werden. Dadurch können Kosten entstehen, für die der Mandant einzustehen hat. Zur Sicherstellung der zeitnahen Weiterleitung von Zustellungen an den Mandant hat der Mandant die Kanzlei über etwaige Adressänderungen zu informieren.

12. Es wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Pauschalentgelte von der gesetzlichen Regelung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abweichen und dass in einem Rechtsstreit auch im Falle des Obsiegens in Deutschland eine Erstattungsfähigkeit nur im Rahmen der gesetzlichen bzw. gerichtlich festgesetzten Gebühren gegeben ist.

 

Haftung

13. Recherchen werden durch Rechercheunternehmen durchgeführt. Für die Ergebnisse übernimmt die Kanzlei hinsichtlich Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr.

14. Die Kanzlei haftet nicht für die von Dritten übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind. 

15. Die Haftung der Kanzlei aus dem Mandat für einfach fahrlässig verursachte Schäden wird für jeden Einzelfall auf 1 Mio. EUR gem. § 51a Abs. 1 Nr. 2 BRAO begrenzt.

 

Vergütung

16. Die angegebenen Preise sind Pauschalvergütungen für die Tätigkeit der Kanzlei im Umfang des Auftrags. Sie werden anstelle der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart. Reisekosten und Auslagen werden zusätzlich vergütet. Für Spesen und Auslagen gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

17. Die Vergütung ist mit Zustandekommen des Auftrags fällig. Über geleistete Zahlungen erhält der Mandant eine Rechnung der Kanzlei.

 

Datenschutz

18. Rechtsanwälte sind zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet. Die bekanntgewordenen Daten des Mandanten werden ausschließlich zur Bearbeitung des Auftrags verwendet und nur im Rahmen dieser Zweckbestimmung an Dritte, insbesondere die Registerbehörde und das Rechercheunternehmen weitergegeben. Darüber hinaus werden die Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht archiviert und anschließend vernichtet.

 

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

19. Es wird die Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Dies gilt nicht, falls diese Rechtswahl dazu führt, dass ein Verbraucher zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.

20. Für alle aus dem Mandat und diesen AMB entstehenden Streitigkeiten gilt der Sitz der Kanzlei in Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Mandant Unternehmer im Sinne des BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.