Transportschäden müssen sofort bei Annahme der Ware dem Zusteller angezeigt bzw. die Annahme verweigert werden. Offensichtliche Transportschäden im Nachhinein sind ausgeschlossen. Fehlmengen und Falschlieferungen sind uns umgehend schriftlich per e-mail oder Brief anzuzeigen. Ansonsten gilt die Lieferung als ordnungsgemäß.
Gewährleistung für Verbraucher Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf etwaige Mängel zu überprüfen und im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige zu senden. Soweit ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei Neuwaren beträgt die Gewährleitungsfrist zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren ein Jahr. Sollten Sie den Mangel aber nicht direkt nach Erhalt der Ware anzeigen, so sind Sie in der Pflicht zu beweisen, dass sie mangelhafte Ware erhalten haben und der Verkäufer für den Mangel verantwortlich ist. |