Wo finden Sie die zulässigen Reifengrößen für Ihr Fahrzeug?
Diese finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein (siehe unten) unter den Ziffern 20-23 und ergänzend unter der Ziffer 33.
Außerdem ist unter der Ziffer 33 in den meisten Fällen genau angegeben, welche Reifengröße auf welche Felgengröße montiert werden darf. Diese Angaben beziehen sich stets auf eine werkseitige Bereifung und sind in jedem Fall zu beachten.
Nach einer zusätzlichen Eintragung in die Fahrzeugpapiere, sind auch andere Reifen- und Felgengrößen zulässig. Nehmen Sie auf keinen Fall eine Umrüstungen ohne fachkundigen Rat vor.
Eintragungen über Reifenfabrikatsbindungen verschiedener Hersteller sind seit dem 01.03.2000 nicht mehr bindend und haben nur noch Empfehlungscharakter. Bei Motorrädern besteht diese Bindung weiterhin.
Geschwindigkeitssymbole (Speedindex)
| Geschwindigkeitssymbol |
N |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
H |
V |
W |
Y |
ZR |
| Höchstgeschwindigkeit in km/h |
140 |
150 |
160 |
170 |
180 |
190 |
200 |
210 |
240 |
270 |
300 |
<240 |
Bitte beachten Sie das nicht die im Fahrzeugschein angegebene Höchstgeschwindigkeit, sondern der bei der Reifengröße angegebene Speedindex maßgebend ist.
Bei Winterreifen und allen anderen M&S markierten Reifen ist eine Geschwindigkeitsreduzierung mit geringerem Speedindex zulässig.
In diesem Fall muss jedoch ein für den Fahrer gut sichtbarer Höchstgeschwindigkeitsaufkleber angebracht sein.
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