Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2006
HMC Hamburg Mobile Computing e.K.
Thomas Mischke
Kronsaalsweg 20
22525 Hamburg /Deutschland
Tel.: ++49 (0)40-548080-0
Fax: ++49 (0)40-548080-77
eMail: tm@hamburg-mobile.de
Handelsregister-Nr.: A 102231
Register: Amtsgericht Hamburg
USt.Ident.Nr.: DE 814403883
(1)Die HMC Hamburg Mobile Computing e.K. (nachfolgend „HAMBURG-MOBILE“ genannt) bietet über den Online-Marktplatz „eBay“ u.a. Barcode Scanner, mobile Datenerfassungsgeräte und Etikettendrucker an. Die Waren sind sowohl neu als auch gebraucht.
(2)Die vorliegenden Verkaufsbedingungen gelten für die gesamte über den Online-Marktplatz „eBay“ begründete Geschäftsbeziehung zwischen HAMBURG-MOBILE und dem Kunden.
(3)Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Vertragsschluss richtet sich je nach Angebotsformat nach den folgenden Bestimmungen:
(1)Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden - dies ausschließlich über die auf der Handelsplattform von eBay zur Verfügung gestellte Bietfunktion.
Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist dabei die offizielle eBay-Zeit.
Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt mit dem bis dahin das höchste Gebot abgebenden Kunden der Vertrag zustande - es sei denn, ein im Zusammenhang mit dem Angebot hinterlegter Mindestpreis (sog. Reserve-Price) wurde nicht erreicht.
Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt und zudem mit einer Festpreis-Funktion ("Sofort-Kaufen" bzw. "Sofort & Neu") versehen, kommt der Vertrag mit dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion unmittelbar zu dem angegebenen Festpreis zustande, wenn der Kunde die Festpreis-Option ausübt und etwaig zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt. Der Abschluss des Vertrages zum angegebenen Festpreis ist in diesem Fall solange möglich, wie noch kein Gebot für die sog. Online-Auktion abgegeben wurde. Ist im Zusammenhang mit dem Angebot ein Mindestpreis (sog. Reserve-Price) hinterlegt, bleibt der Vertragsschluss abweichend davon auch noch nach Abgabe eines Gebotes für die sog. Online-Auktion möglich, bis der Mindestpreis erreicht oder überschritten wurde.
Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist dabei die offizielle eBay-Zeit.
Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt mit dem bis dahin das höchste Gebot abgebenden Kunden der Vertrag zustande - es sei denn, ein im Zusammenhang mit dem Angebot hinterlegter Mindestpreis (sog. Reserve-Price) wurde nicht erreicht.
Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt und zudem mit einer Festpreis-Funktion ("Sofort-Kaufen" bzw. "Sofort & Neu") versehen, kommt der Vertrag mit dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion unmittelbar zu dem angegebenen Festpreis zustande, wenn der Kunde die Festpreis-Option ausübt und etwaig zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt. Der Abschluss des Vertrages zum angegebenen Festpreis ist in diesem Fall solange möglich, wie noch kein Gebot für die sog. Online-Auktion abgegeben wurde. Ist im Zusammenhang mit dem Angebot ein Mindestpreis (sog. Reserve-Price) hinterlegt, bleibt der Vertragsschluss abweichend davon auch noch nach Abgabe eines Gebotes für die sog. Online-Auktion möglich, bis der Mindestpreis erreicht oder überschritten wurde.
(2)Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreis-Format eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag mit dem Kunden kommt dann zustande, sobald der Kunde die etwaig in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt und die Festpreis-Funktion ("Sofort-Kaufen" bzw. "Sofort & Neu") ausübt.
(3)Wird ein unter dem Festpreis-Format eingestellter Artikel mit der Zusatzoption „Preis vorschlagen“ versehen, haben Interessenten die Möglichkeit, einen (abweichenden) Preis für den Artikel vorzuschlagen. In diesem Fall liegt in dem Vorschlag des Interessenten ein eigenes neues Angebot des Interessenten. Dieses Angebot des Interessenten ist bindend und kann innerhalb von 48 Stunden angenommen werden.
Wird der Preisvorschlag des Interessenten akzeptiert, erfolgt der Vertragsschluss zu dem vorgeschlagenen Preis unter Geltung der weiteren im Zusammenhang mit der Artikelbeschreibung aufgeführten Bedingungen.
Wird der Preisvorschlag des Interessenten abgelehnt und diesem sowie ggfs. auch weiteren Interessenten ein Gegenvorschlag unterbreitet, so ist dieser bindend und kann durch den bzw. die Interessenten ebenfalls innerhalb von 48 Stunden angenommen werden.
Das ursprünglich unter dem Festpreis-Format eingestellte Artikelangebot besteht unabhängig von der etwaigen Abgabe eines Preisvorschlags und/oder eines Gegenvorschlags fort, wenn und solange kein Vertragsabschluss zu einem vorgeschlagenen Preis erfolgt. Der Vertrag kommt daher mit dem Kunden unabhängig vom Bestehen solcher Vorschläge unmittelbar zu dem angegebenen Festpreis zustande, wenn ein Dritter die Festpreis-Option ausübt und etwaig zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt.
Wird der Preisvorschlag des Interessenten akzeptiert, erfolgt der Vertragsschluss zu dem vorgeschlagenen Preis unter Geltung der weiteren im Zusammenhang mit der Artikelbeschreibung aufgeführten Bedingungen.
Wird der Preisvorschlag des Interessenten abgelehnt und diesem sowie ggfs. auch weiteren Interessenten ein Gegenvorschlag unterbreitet, so ist dieser bindend und kann durch den bzw. die Interessenten ebenfalls innerhalb von 48 Stunden angenommen werden.
Das ursprünglich unter dem Festpreis-Format eingestellte Artikelangebot besteht unabhängig von der etwaigen Abgabe eines Preisvorschlags und/oder eines Gegenvorschlags fort, wenn und solange kein Vertragsabschluss zu einem vorgeschlagenen Preis erfolgt. Der Vertrag kommt daher mit dem Kunden unabhängig vom Bestehen solcher Vorschläge unmittelbar zu dem angegebenen Festpreis zustande, wenn ein Dritter die Festpreis-Option ausübt und etwaig zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt.
(4)Der Vertragstext wird als eBay-Webseite nach Vertragsschluss bis zu 90 Tage gespeichert. Er kann vom Kunden innerhalb dieses Zeitraumes unter der jeweiligen Artikelnummer eingesehen und mittels der Druckfunktion des Browsers auch ausgedruckt werden.
(1)Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich – wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist - erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises zzgl. etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten bei HAMBURG-MOBILE, d.h. gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege.
(2)Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(3)Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die für den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Der übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet.
(1)Bei den in den jeweiligen Angeboten angeführten Preisen handelt es sich um Endpreise. Das heißt, sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern; es können aber bei grenzüberschreitender Lieferung im Einzelfall weitere Steuern (beispielsweise wenn innergemeinschaftlich erworben wird) und / oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.
(2)Sämtliche angeführten Kaufpreise gelten ohne Liefer- und Versandkosten soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem jeweiligen konkreten Artikelangebot gemachten Angaben richtet. Der Kunde trägt die Liefer- und Versandkosten.
(3)HAMBURG-MOBILE trägt die eBay-Gebühren und –Provisionen.
Der Kunde versichert, bei seiner Bestellung die richtige und vollständige Lieferanschrift angegeben zu haben. Sollte es aufgrund – vom Kunden hinterlegter - fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen, etwa wegen erneut anfallender Versandkosten, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
(1)Es stehen dem Kunden die im jeweiligen konkreten Artikelangebot genannten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, insbesondere die der Banküberweisung, Zahlung per Nachnahme oder Nutzung des Paypal-Services.
(2)Der Kunde hat den Kaufpreis zzgl. etwaiger Liefer- und Versandkosten spätestens 10 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu zahlen; für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt des Geldeingangs zur vorbehaltlosen Verfügung von HAMBURG-MOBILE maßgeblich. Als Datum des Zahlungseingangs ist der Tag anzusehen, an dem der Betrag bei HAMBURG-MOBILE bar eingezahlt oder bei überweisung dem Konto gutgeschrieben wird. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens HAMBURG-MOBILE in Zahlungsverzug.
(3)Der Kunde hat die Geldschuld während des Verzugs in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
(4)Das Recht, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, bleibt HAMBURG-MOBILE vorbehalten.
(1)Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch HAMBURG-MOBILE anerkannt wurden.
(2)Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis entstammt.
(1)HAMBURG-MOBILE behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher HAMBURG-MOBILE gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor.
(2)Während des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet,
- die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln,
- einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware – z.B. im Falle einer Pfändung – sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung dieser unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von HAMBURG-MOBILE erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen.
- einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
(3)Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer (2) dieser Bestimmung – ist HAMBURG-MOBILE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
(1)Etwaige Anfragen oder Beanstandungen sind an die oben angeführten Kontaktdaten zu richten. Für den Fall der Rücksendung soll der Kunde zunächst Namen und Anschrift, Kundennummer, das Datum des Kaufes, die genaue Produktbezeichnung und Seriennummer – soweit vorhanden – sowie eine genaue Fehlerbeschreibung HAMBURG-MOBILE mitteilen. Dem Kunden wird so dann eine Rücksendenummer (RMA) erteilt, die bei der Rücksendung auf den Versandpapieren anzugeben ist.
(2)Der Kunde muss innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Ware offensichtliche Mängel der Ware HAMBURG-MOBILE anzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Eine Mängelanzeige hat in Textform zu erfolgen, ist also z.B. per Brief, Fax oder E Mail an HAMBURG-MOBILE zu richten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
(3)Sofern dem Kunden Gewährleistungsansprüche zustehen sollten, kann die Nacherfüllung nach Wahl von HAMBURG-MOBILE durch Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung neuer Ware erfolgen.
(4)Die Verjährungsfrist für die Rechte des Kunden bei Mängeln an einer neuen Sache beträgt ein Jahr jeweils ab Ablieferung der Ware. Diese hiermit verbundenen Verjährungserleichterungen gelten nicht, wenn und soweit HAMBURG-MOBILE nach Ziffer 11 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(5)Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich gebrauchter Sachen bestehen nicht; das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss aber vor Gefahrübergang entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit HAMBURG-MOBILE nach Maßgabe der Ziffer 11 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(6)Keine Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware durch den Kunden entstanden sind.
(7)Der Kunde ist nicht berechtigt, vorliegende Mängel selbst oder durch Dritte ohne Zustimmung von HAMBURG-MOBILE beseitigen zu lassen. Dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.
Die vom Transportunternehmen angelieferte Ware ist sofort nach Empfang auf ihre Vollständigkeit und Unversehrtheit hin zu überprüfen. Sofern offensichtliche Schäden festzustellen sind, sind diese dem Transportunternehmen sofort anzuzeigen. Bei teilweisem Verlust oder der Beschädigung der Ware, die im verpackten Zustand nicht erkennbar war, ist der Schaden HAMBURG-MOBILE innerhalb von 5 Tagen oder dem Transportunternehmen innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Rechte des Kunden nach Maßgabe der Ziff. 9 und 11 dieser AGB dar.
(1)Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet HAMBURG-MOBILE uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet HAMBURG-MOBILE uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
(2)Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet HAMBURG-MOBILE, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von HAMBURG-MOBILE auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(3)Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
(2)Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von HAMBURG-MOBILE. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde, der Unternehmer ist, keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat, oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Auch dann ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von HAMBURG-MOBILE. Die Befugnis, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt davon unberührt.

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