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Allgemeine Geschäftsbedingungen/Gewährleistung/ Hinweise zur Verpackungsverordnung

 

1. Geltungsbereich

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind/werden.

Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.
2. Lieferung und Lieferzeit

2.1
Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich.
Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Können wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Käufer unverzüglich.

2.2
Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

2.3
Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie zum Beispiel Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen.
3. Versand und Gefahrübergang
3.1
Der Versand ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Käufers.
Versandweg und Versandart werden von uns bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Käufers verpflichtet; die Kosten einer solchen Versicherung trägt der Käufer.

 

3.2  
Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen unter Ausschluss jeder
eigenen Haftung. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware
während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir
nicht zu vertreten. Offensichtliche Schäden an der Verpackung oder am Inhalt
oder offensichtliche Fehl- und Falschlieferungen soll der Kunde –
unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte – unverzüglich bei dem
Spediteur/Frachtdienst melden und soweit möglich die Annahme verweigern,
sowie dem Verkäufer telefonisch oder schriftlich (Post/Fax/E-Mail)
informieren, damit der Verkäufer die Rechte gegenüber dem
Spediteur/Frachtdienst oder Vorlieferanten geltend machen kann. Das gleiche
gilt für verborgene Mängel – ebenfalls unbeschadet seiner
Gewährleistungsansprüche -, die erst erkennbar werden nach Öffnen der
Verpackung.

3.3
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder das
Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere
Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder Ähnliches
übernehmen sollten. Haben wir dem Käufer bei einer vereinbarten Abholung der
Ware angezeigt, dass die Ware abholbereit ist, geht die Gefahr auf den
Käufer über, wenn er die Ware nicht abholt und wir ihm hierzu erfolglos eine
angemessene Frist gesetzt haben. Vorstehende Vorschriften gelten nicht, wenn
der Käufer ein Verbraucher ist.

3.4
Die Lieferung erfolgt per Paketdienst im gesamten Bundesgebiet grundsätzlich
innerhalb von zwei Werktagen nach Bestellung. Sollten wir die bestellte Ware
– etwa aufgrund großer Nachfrage – nicht auf Lager haben, werden wir unseren
Kunden über eine hierdurch bedingte Verzögerung umgehend unterrichten.
Bei Versand in andere Länder der Europäischen Union und in die Schweiz
dauert die Zustellung etwa zwei zusätzliche Werktage.

 

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1

Unsere Lieferungen und Leistungen sind auf der Grundlage der vereinbarten
Preise zu vergüten.

4.2

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich.

4.3

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort
nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Neukunden erhalten die Ware nur
gegen Vorkasse.

 

4.4 

Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit
unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung
von Schecks etc. gehen zu Lasten des Kunden.

4.5
Sämtliche unserer Pakete beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und
verstehen sich als Stückpreise.

4.6

Wir sind zur Teillieferung berechtigt, falls ein Teil der bestellten Ware
vorübergehend nicht lieferbar ist.

5. Widerrufsrecht für Verbraucher, Widerrufsfolgen und Wertersatz

5.1

 

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache
vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246
§ 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß
§ 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

HSW-technik (Herr Rico Freigang), Löbauer Str. 46, 02736 Oppach, Deutschland
E-Mail: rico-freigang@web.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B.
Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit
Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene
Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, sowie die Nutzungen oder die
Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über
die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter
"Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen
und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich
und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben
die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls
ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

6. Erweitertes Pfandrecht

Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches
Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten
Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus
früheren durchgeführten Arbeiten, Ersatz der Lieferungen und sonstigen
Lieferungen/Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem
Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese
unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der
Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 

Bis zur vollständigen Bezahlung des betreffenden Vertrages/Auftrages bleibt
die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Aufgrund des
Eigentumsvorbehalts können wir die Ware wieder herausverlangen, sofern wir
von dem betreffenden Vertrag zurückgetreten sind.

 

7.2 

Soweit der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere zu sichernden
Forderungen um insgesamt mehr als 20% übersteigt, geben wir die uns
zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Kunden oder falls der Kunde keine
Wahl trifft, nach eigener Wahl frei.

 

8. Mängel und Rügepflichten

8.1

Beanstandete Ware wegen offensichtlicher Mängel hat uns der Käufer innerhalb
von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt
die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die
Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen
haben. Die Ware ist uns vom Käufer zur Überprüfung zurückzusenden.

 

8.2

Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege
der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder
die Lieferung einer mangelfreien Sache.
Wir sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, eine
Nacherfüllung zu verweigern. Nur im Falle der Verweigerung oder
unangemessenen Verzögerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens, oder
ihrer Unzumutbarkeit für den Kunden ist dieser zum Rücktritt oder zur
Minderung (Herabsetzung der Vergütung) gemäß der Bestimmungen des
nachfolgenden Absatzes berechtigt.

8.3

Uns ist angemessen Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen. Zur
Ausübung eines Rücktritts- und/oder Minderungsrechtes ist der Kunde nur nach
erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur
Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den
gesetzlichen Bestimmungen zwingend entbehrlich (§ 323 Abs. 2 BGB, § 440 BGB,
§ 441 Abs. 1 BGB). Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde für die
Verschlechterung, den Untergang und nicht gezogener Nutzungen, nicht nur für
die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche
Verschulden. Für etwaige Schadensersatzansprüche und
Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Regelungen in Ziffer 9.
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle des arglistigen
Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie einer
Beschaffenheit der gelieferten Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im
Sinne des § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei
Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer
verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will),
richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.

8.4

Wir sind neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen zur Verweigerung der
Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie uns der Kunde nicht auf
unsere Anforderung hin die beanstandete Ware zurückgesandt/zur Begutachtung
zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts- oder Minderungsrecht steht dem
Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Mängelrechte stehen dem
Kunden nicht zu, wenn ohne unsere Zustimmung Eingriffe oder Änderungen an
der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der
Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.

8.5

Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der Lieferkette
um einen Verbraucher, so ist der Kunde - unter den weiteren Voraussetzungen
des § 377 HGB - zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 478,
479 BGB) berechtigt; etwaige Schadenersatz und/oder
Aufwendungsersatzansprüche stehen dem Kunden jedoch nur nach Maßgabe von
Ziffer 9. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

8.6

Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, setzen
Mängelansprüche voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die
Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und Abs. 2 HGB beträgt 14 Tage;
maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei
uns.

8.7

Bei dem Verkauf gebrauchter Gegenstände beträgt die Verjährungsfrist für
Ansprüche wegen eines Mangels ein Jahr ab Übergabe. Die Beschränkung der
gesetzlichen Frist gilt jedoch nicht, soweit ein Mangel arglistig
verschwiegen wurde. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und
Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel für die Haftung aus der Übernahme
einer Garantie für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, der die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Gebrauchsgüterkauf
bleiben hiervon unberührt.

8.8

Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, dienen
die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen
enthaltenen Angaben und Abbildungen, sowie zur Verfügung stellen von
Mustern/Modellen sowie sonstige produkt-/leistungsbezogene Aussagen nur zur
allgemeinen Produktbeschreibung. Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443
BGB und/oder § 444 BGB müssen von uns ausdrücklich und schriftlich als
"Beschaffenheitsgarantie" gekennzeichnet sein.

8.9

Ein Mangelhaftung ist ausgeschlossen, wenn
-     der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung und/oder unsachgemäße
Behandlung/Benutzung der Ware, auf die Verwendung ungeeigneten Zubehörs
und/oder die Nichtbeachtung von Bedienungs-, Pflege- und/oder
Wartungsanleitungen zurückzuführen ist,
-     der Mangel auf einer nachträglichen, unsachgemäßen Veränderung des
Produktes beruht,
-     der Mangel auf natürlichem Verschleiß und/oder durch
Überbeanspruchung der Ware  beruht.

8.10

Sofern dem Kunden Garantieansprüche eingeräumt werden, bestehen diese nach
Wahl des Kunden zusätzlich neben den hiervon unberührt bleibenden
gesetzlichen Rechten. Etwaige Garantien müssen ausdrücklich als solche
abgezeichnet sein und können nur schriftlich eingeräumt werden.

9. Haftung

9.1

Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und/oder außervertraglichen
Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten
Handlung und/oder Produzentenhaftung, haften wir bei einfacher
Fahrlässigkeit lediglich bei der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszweckes gefährdet). Fälle des Vorsatzes ausgenommen, ist unsere
Haftung auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden
beschränkt.

9.2

Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe
von bis zu 10 % unserer Vergütung aus dem betroffenen Betrag.

9.3

Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe der uns
aufgrund des betroffenen Vertrages geschuldeten Vergütung beschränkt; Ziffer
9.2 bleibt die von jedoch unberührt.

9.4

Die in Ziffer 9.1 bis Ziffer 9.3 verankerten Haftungsausschlüsse und
Beschränkungen gelten nicht für eine Haftung aus der Übernahme einer
Garantie (z.B. für die Beschaffenheit der Sache im Sinne von § 444 BGB,
siehe Ziffer 8.3), bei arglistigen Verschweigen des Mangels, für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit sowie im
Falle einer gesetzlich zwingenden Haftung, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz.

10. Schlussbestimmungen

10.1

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für
Lieferungen, Leistungen und Zahlungen unser Geschäftssitz.

10.2

Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften
im Heimatland des Kunden günstiger sind (Artikel 29 EGBGB). Die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

10.3

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

10.4

Sollten eine oder mehrere Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, an Stelle der
unwirksamen Regelung eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten
rechtlichen Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am
nächsten kommt. Vertragslücken sind im Wege der ergänzenden
Vertragsauslegung nach Treu und Glauben so auszufüllen, wie dies redliche
Vertragspartner bei Vertragsschluss vereinbart hätten, sofern ihnen die
Regelungsbedürftigkeit bekannt gewesen wären.

10.5

Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen und sonst getroffener
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; auf die
Einhaltung des Schriftformerfordernisses selbst kann ebenfalls nur
schriftlich verzichtet werden.

11.

 

Hinweise zur Verpackungsverordnung

Unsere Verpackungen sind lizensiert bei Friedrich Bähr GmbH & Co.KG.