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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Freunde der Erfrischung GmbH (nachfolgend AGB genannt):

Präambel
Unsere Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wollen und sollen unsere Kunden
nicht benachteiligen. Wir möchten lediglich im beiderseitigen Interesse Klarheit in allen Punkten
schaffen, die bei der Erteilung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.
Lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen daher durch, damit Unklarheiten oder Missverständnisse
erst gar nicht entstehen können.

I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden, der nicht
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung
von Waren und die Ausführung von Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende
Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen
des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zur Ausführung
der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren
ist, können wir innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Bestellung durch
Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte annehmen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet haben. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und
Farbtöne, die im Internet, in Katalogen und anderen Drucksachen enthalten sind, stellen nur
Annäherungswerte dar und sind unverbindlich.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Rücktritt

1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, sofern in der Auftragsbestätigung nichts
anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen.
Diese wird in unserer Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und
dem Kunden zulässig. Der Kaufpreis bzw. Mietzins ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang
der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung
kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den
Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn
der Scheck eingelöst ist.
3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns
anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
sofern sich unsere Einkaufspreise oder Betriebs-, Personal- oder Transportkosten wesentlich
ändern.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind,
sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden
Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen. Im Fall der Miete oder Leihe eines
unserer Gegenstände bedeutet das insbesondere auch, dass er uns unverzüglich über
eventuelle Schäden oder Defekte des angemieteten oder geliehenen Gegenstandes zu informieren
hat.
2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden
zumutbar ist.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden
Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde
Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden
über.

V. Gefahrübergang, Versand, Verpackung
 1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Wir werden uns
bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg die Wünsche und Interessen des Kunden
zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung
– gehen zu Lasten des Kunden.
2. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung
nicht zurück. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene
Kosten zu sorgen.
3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir
die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft
dem Versand gleich.
4. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung
absichern.

VI. Sach- und Rechtsmängel, Haftung
 1. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich
diese nicht deshalb erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als
dem Erfüllungsort befindet.
2. Die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien
Sache) bleibt uns vorbehalten. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein
Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig
verschwiegen. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren
Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt
haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
3. Wir haften unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen
Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die
auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren
gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter
oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in
dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie
abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden,
die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar
an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
4. Wir haften auch für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen
Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut
und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag
verbunden und vorhersehbar sind.
5. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Sofern wir einen Gegenstand verleihen, haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen
Vorschriften.

VII. Eigentumsvorbehalt, Verpflichtungen des Kunden
 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent,
die uns gegen den Kunden zustehen, bleibt im Fall des Kaufs die gelieferte Ware
(Vorbehaltsware) unser Eigentum.
2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware sowie von uns gemietete und geliehene Gegenstände
pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die
erforderlich werden, sind vom Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Die Nutzung
unserer Geräte bzw. der durch uns übereigneten Gegenstände ist ausschließlich mit
von uns genehmigten Konzentraten gestattet.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern
und/oder zu verwenden, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent)
tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung
kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch
nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es
wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen
solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den
Kunden bestehen.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf
unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte
durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Kunde.
5. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt,
dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
 1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck und
Wechsel) ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.

IX. Salvatorische Klausel
 Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam
werden, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Für den Fall der Unwirksamkeit
oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, an ihrer
Stelle eine solche Regelung zu treffen, die der ursprünglich vorgestellten mit rückwirkender
Kraft am nächsten kommt.

Freunde der Erfrischung GmbH Haferwende 29 b3 | 28357 Bremen | Germany
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