Übersicht über die anzuwendenen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhaltsverzeichnis
A) Vorbemerkung
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
C) Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
3. Serviceentgelt
4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
5. Pflichten des Kunden
6. Versicherungen
7. Zahlung des Preises
8. Haftung
9. Ausschlussfrist und Verjährung
D) Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
4. Preiserhöhung
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten)
und Umbuchung
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9. Beschränkung der Haftung
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
13. Informationspflicht zur Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
E) Die vorgenannten Regelungen gelten für diese Website und den
hier benannten Veranstalter:
A) Vorbemerkung
Grundsätze
Lieber Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre
Aufmerksamkeit. Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer Buchung
erkennen Sie die jeweils zutreffenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) an. Welche Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils zutreffen, ergibt sich in
Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Leistung(en). Hierzu einige
Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten
Begriffen:
Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer -
mindestens - zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen
als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und
Flug in einer im voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner
werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein
Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann -
eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.
Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die
Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der
Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der
Regel Vermittler der Reise.
Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis
eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft
etc.
Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a
ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-)
Reise und regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem
Veranstalter der Reise. Für Reiseeinzelleistungen ist
Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte,
Hotelzimmer, Wohnmobile etc veranstaltergleich angeboten
werden.
Anbieter von nicht unter das
Reisevertragsrecht fallenden Einzelleistungen sind jene
Vertragspartner, die Angebote, insbesondere für
Beförderungsverträge im Luft-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr,
Beherbergungsverträge (§§ 535 ff, 701 ff. BGB) in Hotels,
Ferienwohnungen und -zimmern u.ä.,
Ausflüge,
Mietangebote für Fahrzeuge,
Versicherungsleistungen, etc.
unterbreiten.
In Abhängigkeit davon, welche Art der vorgenannten Leistungen
Sie über diese Website auswählen und buchen, sind die jeweils
für diese Leistungsart geltenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des entsprechenden an der Erfüllung
des Vertragsverhältnisses beteiligten Partners
Vertragsgrundlage.
Dies können auch mehrere AGB sein, so zum Beispiel im Falle der
Vermittlung von Leistungen durch uns über diese Website unsere
Vermittlungsbedingungen und die zwischen Ihnen und dem
Veranstalter bzw. Anbieter der von Ihnen gebuchten Reise bzw.
Leistung weiter geltenden AGB des Veranstalters bzw. Anbieters.
Soweit wir selbst Veranstalter der über diese Seite gebuchten
Leistungen sind, gelten unsere eigenen Reisebedingungen.
Die AGB der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter
werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar
gemacht.
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese
Website, die allgemeine Grundsätze der Nutzung der Website und
die Datenschutzerklärung beinhalten und ergänzend zu den
nachstehenden Bestimmungen gelten.
Nachstehend finden Sie
C) unsere
Vermittlungsbedingungen für die Fälle, in denen wir Vermittler
der Reise bzw. Leistung sind,
D) unsere Reisebedingungen für die Fälle, in den wir selbst
Veranstalter der Reise sind
C) Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere
Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der Website kann hier die
Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend
seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere
Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine
Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung.
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
1. Wir treten als Vermittler
zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen
Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website)
auf und sind nicht als Vertragspartner an der Erbringung der
Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von
Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet sind; in
diesem Fall gelten unsere in Teil D) geregelten
Reisebedingungen.
2. Die von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN
verbindliches Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen
Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten
und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein
verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt
zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht.
Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße
Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen
keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden
kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem
Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die
Annahme des Angebots des Kunden erklärt.
3. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf
der Website präsentierten oder gebuchten
Reiseleistungen/Angebote und geben keine Zusicherungen für die
Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten
Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige
Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.
3. Serviceentgelt
1. Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die
Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm
diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte
erhoben. Die Höhe der Serviceentgelte entnehmen Sie bitte der
Übersicht der Serviceentgelte. In einzelnen Fällen sind die
Serviceentgelte auch in den Buchungsmasken gesondert
ausgewiesen.
Übersicht der Serviceentgelte
Es gelten folgende Serviceentgelte:
Bahn
Fahrplanauskünfte je Reiseziel EUR 3,00
Ausstellung von Fahrausweisen (DB-Ticket)
inkl. Platzreservierung
bis zu einen Fahrkartenkauf von 50,- € je Fahrausweis EUR 5,00
ab einen Fahrkartenkauf von 51,- € je Fahrausweis EUR 10,00
Fahrausweisrücknahme je Fahrausweis EUR 10,00
Gruppenfahrscheine je Gruppenfahrschein EUR 20,00
Fähren
Fahrplanauskunft je Reiseziel EUR 5,00
Ausstellung/Vermittlung von Fährtickets je Vorgang EUR 20,00
Umbuchung/Stornierung von Fährtickets je Vorgang EUR 20,00
Flug
Vertriebs- und Servicepauschale innerdeutsch/europäisch
bis zu einen Flugpreis von 150,- € (brutto) je Ticket EUR 25,00
ab einen Flugpreis von 151,- € (brutto) je Ticket EUR 45,00
Vertriebs- und Servicepauschale interkontinental je Ticket EUR
65,00
Refundbearbeitungsgebühr je Ticket EUR 30,00
Bestellung von Low-Cost-Flügen je Ticket EUR 20,00
Hotels und Mietwagen
Hotel- und Mietwagenbuchung manuell je Vorgang EUR 10,00
Hotel- und Mietwagenbuchung manuell je Vorgang EUR 10,00
Visa
Visa-Besorgung (+ Visagebühren, inkl. Porto) je Vorgang EUR
25,00
Sonstige Entgelte
Ausarbeitung individueller Reiseangebote je Reiseziel EUR 25,00
Anmeldung Sitzplätze + Sondergepäck je Vorgang EUR 10,00
Ansonsten gelten die von den Leistungsträgern oder Veranstaltern
veröffentlichten Vorschriften und Entgelte.
Bei Bezahlung der Servicepauschale per Kreditkarte erheben wir
1% Aufschlag als geringe Kostenbeteiligung zum Disagio. Alle
Preise verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer
von 19%.
Soweit für die von Ihnen gewünschte Leistung hier kein
Serviceentgelt benannt ist, achten Sie bitte auch auf in den
Buchungsmasken ausgewiesene Serviceentgelte.
2. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der
Veranstalter bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im
Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für
in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers
ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird
individuell etwas anderes vereinbart.
4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem
Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort
vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw.
Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen
und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den
einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar
gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen
über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung
sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde ist
verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der
anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen
Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe
auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die
Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar
gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht
berufen.
5. Pflichten des Kunden
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber
unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu
geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede
Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine
zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt
bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
6. Versicherungen
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des
Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere
einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit,
Reisegepäckversicherung,
Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der
Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt
ausschließlich dem Kunden.
7. Zahlung des Preises
1. Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung
stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies
im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw.
Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns
zustehender Serviceentgelte.
2. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des
jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit wir Zahlungen
für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen
wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf
den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir
in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach
Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des
Reisepreises.
3. Wir behalten uns das Recht vor, etwaige Entgelte, die uns
oder dem Veranstalter bzw. Anbieter in Bezug auf eine Buchung
mit Kreditkarte oder per Banklastschrift entstehen, zusätzlich
zu berechnen. Der Kunde wird über entsprechende Entgelte
benachrichtigt. Wir behalten uns vor, etwaige
Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei
Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.
8. Haftung
1. Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die
Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die
Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird.
Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des
Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der
Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht
gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer
Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2. Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen,
dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und
sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise,
Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
aktuell, vollständig und richtig sind.
3. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von
fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns diesbezüglich
gesetzliche Haftungsgründe.
4. Im Übrigen haften wir bei Schäden, die nicht Körperschäden
sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften
und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
5. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist
die Haftung von uns auf vertragstypische und vorhersehbare
Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der gebuchten
Leistung begrenzt.
6. Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden
Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im
Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen
beruhen auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese
stellen keine Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche auf
der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt
verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung
zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns
fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei
Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein
mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennenmüssen
solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Ansprüche des Kunden aus dem mit dem Veranstalter bzw.
Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrag sind vom Kunden -
unter Wahrung der dafür vorgesehenen Fristen - allein beim
Veranstalter bzw. Anbieter in der dafür vorgesehenen Form
geltend zu machen.
9. Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Geschäftsbesorgung/ Vermittlung durch uns hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber uns geltend zu
machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung
verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber uns in einem Jahr
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten
Leistung.
D) Reisebedingungen
Vorbemerkung:
Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen
nur für die Fälle Anwendung finden, in den wir Veranstalter der
von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind.
Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil A)
Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen
Voraussetzungen die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise
vorliegt.
1. Abschluss des Reisevertrages
1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
erfolgt unter Nutzung der dafür vorgesehenen Buchungsroutine im
Internet. Lediglich in den Fällen, in denen dies ausdrücklich in
der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder
dem Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort
benannten Form auch schriftlich, mündlich, fernmündlich, per
Telefax bzw. Email erfolgen.
2. Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung
zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen
dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches
Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches
Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch
für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
3. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die
bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben),
stellen keine Annahme des Angebotes dar.
4. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die
Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel
bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch übermittelte
Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung.
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
1. Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete
Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Internet und der
Inhalt der Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der
Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben werden
nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im
Internet veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf
ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem
Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.
2. Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns
gegenüber geltend zu machen.
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
1. Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf
den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir
erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu
20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis
angerechnet. Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt
bei uns eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben
ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten
Grund abgesagt werden kann.
2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie
keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR 75,-
nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines verlangt werden.
3. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche
Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die
Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir
Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email,
mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.
4. Preiserhöhung
1. Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber uns
erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen
Betrag heraufgesetzt werden.
3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss
für uns nicht vorhersehbar waren.
4. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben
wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine
Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem
vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um
mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir
in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
5. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung des Reisepreises uns gegenüber
geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und
Umbuchung
1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den
Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder
die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der
Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit
der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall
höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechung des Ersatzanspruches
sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch
unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschal pro Person wie folgt berechnen:
a) bei Flugpauschalreisen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
ab Nichtantritt 75%
b) bei Kreuzfahrten:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
c) Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Appartements:
zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
2. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als
die von uns geforderte Pauschale.
3. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
4. Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart,
der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den
Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 25,- pro Person
(bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person ) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine
Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen
Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden
Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den
Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der
nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich
der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
1. Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur
dann zurücktreten, wenn
a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die
Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor
Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen
sein muss, benannt wurde und
b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar
hingewiesen wurde.
2. Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem
vereinbarten Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein. Ist
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die
Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich.
3. Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird
die geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.
9. Beschränkung der Haftung
1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadenersatzansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für
Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und
Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang
mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der
Beschränkung unberührt.
3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-
und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht
Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.
4. Der Veranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen
Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die
Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des
Veranstalters ursächlich geworden ist.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
2. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das
Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.
3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem
eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird
Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem
Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem
Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der
Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf
Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse
waren.
4. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht
anzuzeigen, so stehen Ihnen Ansprüche nicht zu..
5. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und
Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an
Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach
Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14
Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21
Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur
Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.)
der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die
Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der
Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
anzuzeigen.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann
der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt
jedoch nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.5. Diese sind bei
Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Gepäckverspätung binnen 21
Tagen nach Aushändigung, zu melden.
2. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der
Reise nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den
Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der
gesetzlichen Verjährungsfrist.
12. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
1. Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der
Europäischen Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet
werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Bei unseren Auskünften gehen wird davon aus,
dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden bzw. eines
Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit
etc.) oder Umstände vorliegen, die für die sachgerechte Auskunft
bekannt sein müssen.
2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den
Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch
unterrichtet wurde.
4. Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und
Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig
informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und
anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine
Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben
unsere gesetzlichen Informationspflichten.
13. Informationspflicht zur Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den
Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist
zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu
benennen und danach der Reisende entsprechend zu informieren,
sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem
Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter
den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die
Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der
EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die
Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten
Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn,
eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag.
Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt
dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich
vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005
veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer
Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.
|