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Gesetzlich
vorgeschriebene Belehrung zum Batteriegesetz
Im
Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum
Betrieb von Tonabnehmern dienen. Auch in den Geräten selbst können
Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb
dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß
Batteriegesetz verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Da
die Entsorgung von Batterien im Hausmüll lt. Batteriegesetz ausdrücklich
verboten ist, entsorgen Sie bitte Altbatterien - wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben
- an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort
kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch
bei uns unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per
Post an uns zurücksenden.
Batterien,
die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltone
gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische
Bezeichnung des Schadstoffes, z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb"
für Blei, "Hg" für Quecksilber.
Sie
finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung
oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
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