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Dachgewerk Geweniger Montagen GmbH

Sonnenschutz - Rollläden - Zubehör

 

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  • Geweniger-​AGB
Dachgewerk - Geweniger - Montagen GmbH

Dachgewerk - Geweniger Montagen GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12.08.2007

Geweniger Montagen GmbH

Sonnenschutz | Rolläden | Zubehör

90475 Nürnberg

Krainer Str. 21

Tel.: +49 (0)911- 606771

Fax: +49 (0)911 – 606772

eMail: dachgewerk@aol.com

Internet: www.geweniger.de

Geschäftsführerin: Maiken Geweniger

Handelsregister: HRB Nürnberg 21107

Steuernummer: 241 127 32507

USt.-ID-Nr.: DE 1888 41 959

Gerichtsstand: Nürnberg

Die Fa. Geweniger Montagen GmbH bietet Kunden unter anderem über den Online-Marktplatz eBay Produkte zum Kauf an.

Für die hierbei abgeschlossenen Verträge gelten die vorliegenden AGB.

  • I.Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
    • (1) Diese AGB gelten für Geschäftsbeziehungen, begründet über abgeschlossene Vertrage über den online-Marktplatz eBay, zwischen der Fa. Geweniger Montagen GmbH und deren Kunden . Sie gelten zudem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal explizit vereinbart werden.

      Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

    • (2) Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen als auch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    • (3) Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen, werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  • II. Vertragsabschluss
    • (1) Sämtliche Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen oder sonstige Änderungen, z. B. Änderungen bezüglich der Form, Farbe und / oder des Gewichts, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

      Auch die in den Artikel- bzw. Produktbeschreibungen angegebenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte und daher ebenso wie genannte Lieferfristen nicht verbindlich.

    • (2) Wird von der Fa. Geweniger Montagen GmbH ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.

      Dieses richtet sich an Kunden, die während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgeben und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebotes an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der online-Auktion ist dabei die offizielle eBay-Zeit. Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt zwischen der Fa. Geweniger Montagen GmbH und dem höchstbietenden Kunden der Vertrag zustande.

    • (3) Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt und zudem mit der "Sofort-Kaufen"-Option versehen, kommt der Vertrag zwischen der Fa. Geweniger Montagen GmbH und dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmenden Festpreis zustande, wenn der Kunde diese "Sofort-Kaufen"-Option wählt. Die Möglichkeit des Vertragsabschlusses zum Festpreis kann ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.

    • (4) Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreisformat eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite bei eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Kaufpreis. Der Vertrag zwischen der Fa. Geweniger Montagen GmbH und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde die im Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang mit seinem eBay-Passwort bestätigt.

    • (5) Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Fa. Geweniger Montagen GmbH zu vertreten ist – insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit Zulieferern. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

  • III. Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen
    • (1) Die angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise. Dies bedeutet, das sie sämtliche Preisbestandteile, einschließlich aller Steuern – insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer – beinhalten.

    • (2) Alle Preise gelten – sofern nichts anderes vereinbart wurde – ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.

      Sowohl bei der Versendung von Waren im In- als auch im Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben und sind zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen. Wird vom Kunden eine (Transport-) Versicherung ausdrücklich erwünscht oder ist eine solche durch die Fa. Geweniger Montagen Gmbh zwingend vorgesehen, ist die Fa. Geweniger Montagen GmbH berechtigt, die dadurch anfallenden Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.

    • (3) Bezüglich der Versandart erfolgt die Wahl, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, durch die Fa. Geweniger Montagen GmbH.

    • (4) Die Fa. Geweniger Montagen GmbH ist zu Teilleistungen grundsätzlich berechtigt, soweit sich für den Kunden daraus keine wesentlichen Nachteile ergeben.

    • (5) Bei Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf – auch bei frachtfreier Lieferung – mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.

      Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf mit der übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

    • (6) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, lagert die Fa. Geweniger Montagen GmbH die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

  • IV. Zahlungsbedingungen
    • (1) Der Kunde kann grundsätzlich per Vorkasse (Nachnahme oder Vorausüberweisung) oder Rechnung bezahlen. Die Fa. Geweniger Montagen GmbH behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite.

    • (2) Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechnungsbeträge innerhalb der nächsten 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen; maßgeblich ist dabei der Eingang des Betrages bei der von der Fa. Geweniger Montagen GmbH vorgesehenen Zahlstelle. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

      Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Fa. Geweniger Montagen GmbH behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

    • (3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Fa. Geweniger Montagen GmbH anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  • V. Eigentumsvorbehalt
    • (1) Bei Verbrauchern behält sich die Fa. Geweniger Montagen GmbH das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich die Fa. Geweniger Montagen GmbH das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

    • (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln.

    • (3) Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehaltes dazu verpflichtet, der Fa. Geweniger Montagen GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware (z. B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der Fa. Geweniger Montagen GmbH erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum der Fa. Geweniger Montagen GmbH hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

    • (4) Die Fa. Geweniger Montagen GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlung oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

    • (5) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet.

      Der Kunde tritt der Fa. Geweniger Montagen GmbH bereits jetzt sämtliche Forderungen ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen; die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Fa. Geweniger Montagen GmbH, die Forderung selbst einzuziehen bleibt davon aber unberührt. Die Fa. Geweniger Montagen GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann die Fa. Geweniger Montagen GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die hierfür notwendigen dazugehörenden Unterlagen aushändigen und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums bei der Fa. Geweniger Montagen GmbH entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

    • (6) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für die Fa. Geweniger Montagen GmbH vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit der Fa. Geweniger Montagen GmbH nicht gehörenden Sachen erwirbt die Fa. Geweniger Montagen GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehalts der bzw. den anderen verarbeitenden Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, der GmbH nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich der Kunde und die Fa. Geweniger Montagen GmbH einig, dass der Kunde an die Fa. Geweniger Montagen GmbH anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die übertragung nimmt die Fa. Geweniger Montagen GmbH hiermit an. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwaltet der Kunde für die Fa. Geweniger Montagen GmbH.

    • (7) Die Fa. Geweniger Montagen GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierte Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt dabei der Fa. Geweniger Montagen GmbH.

  • VI. Widerrufsbelehrung
    • Widerrufsrecht

      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

      Der Widerruf ist zu richten an:

      • Fa. Geweniger Montagen GmbH
      • Geschäftsführerin: Maiken Geweniger
      • Krainer Str. 21
      • 90475 Nürnberg
      • E-Mail: geweniger-montagen@t-online.de
      • Fax: +49 (0)911 – 606772

      Widerrufsfolgen

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

      Ende der Widerrufsbelehrung

  • VII. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
    • Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen richten sich nach folgenden Bestimmungen:

    • (1) Nacherfüllungsanspruch

      Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Fa. Geweniger Montagen GmbH ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit verhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet die Fa. Geweniger Montagen GmbH für Mängel der War zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

      Auf Verlangen der Fa. Geweniger Montagen GmbH hat der Kunde zum Zwecke der Nacherfüllung die mangelhafte Sache – zur Unterstützung einer zügigen Abwicklung – unmittelbar an den Hersteller zu senden, dessen Anschrift dem Kunden von der Fa. Geweniger Montagen GmbH mitgeteilt wird. Die insoweit anfallenden Versandkosten werden dem Kunden erstattet, sofern der Hersteller nicht selbst eine Erstattung vornimmt.

    • (2) Sonstige Gewährleistungsansprüche

      Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rückgabe), Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 8 dieser AGB.

    • (3) Mangelanzeige

      Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den eingangs aufgeführte Kontaktdaten anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitige Anzeige der Mängelrüge.

    • (4) Transportschäden

      Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, der Fa. Geweniger Montagen GmbH diese unverzüglich mitzuteilen, um bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde die Verpackung bis auf weiteres aufzubewahren.

    • (5) Gewährleistungsfristen

      Sie erhalten fünf Jahre Herstellergarantie auf Dachfenster und Eindeckrahmen!!

  • VIII. Haftungsbeschränkungen und –freistellung
    • (1) Gegenüber Unternehmern haftet die Fa. Geweniger Montagen GmbH im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlichen Vertragspflichten nicht. Im übrigen beschränkt sich die Haftung der Fa. Geweniger Montagen GmbH bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschäden. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Fa. Geweniger Montagen GmbH – soweit keine Hauptleistungspflichten (Kardinalpflichten) des Vertrages verletzt werden – beschränkt auf den vorhersehbar typischerweise eintretenden Schaden. Das gilt auch bei der Fa. Geweniger Montagen GmbH zurechenbaren Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

      Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus zwingenden gesetzlichen Regelungen, wie etwa aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Fa. Geweniger Montagen GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

  • IV. Schlussbestimmungen
    • (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt entzogen wird. Die Bestimmungen des übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

      Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz der Fa. Geweniger Montagen GmbH.

      Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage ebenso der Geschäftssitz der Fa. Geweniger Montagen GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Fa. Geweniger Montagen GmbH ist aber berechtigt, wahlweise am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.

    • (2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftliche dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.