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 CAR-DEALER&CLEANER

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Allgemeines
Die Auktion oder der SofortKauf sowie jeder sonstige Vertrag erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen, die mit der Gebotsabgabe vom Bietenden anerkannt werden.

* Mit Ablauf der vom Anbieter von Reifenzubehör, Fahrzeugzubehör oder sonstigen Artikeln (Verkäufer) bestimmten Zeit kommt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zwischen diesem und dem Höchstbietenden (Käufer) ein Kaufvertrag über die vorbezeichnete Ware zustande.

* Beim SofortKauf kommt der Kaufvertrag nach Maßgabe dieser Bestimmungen durch Bestätigung der Sofort-Kaufen Schaltfläche und der nachträglichen Bestätigung ohne weitere Erklärungen des Verkäufers zustande.

* Unabhängig davon, ob der Kaufvertrag im Rahmen einer Auktion oder unmittelbar durch SofortKauf zustande kommt, besteht der Verkäufer - nicht zuletzt auch im Interesse aller überbotenen Teilnehmer - auf Erfüllungen des Kaufvertrages. Nachverhandlungen können daher nicht akzeptiert werden.

* Der Kaufpreis ist in Höhe des Höchstgebotes oder des angegebenen Kaufpreises beim SofortKauf nach Vertragsschluss bei Übergabe/Abholung des Kaufgegenstandes sofort fällig. Falls nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen durch den Käufer am Firmensitz des Verkäufers abzuholen.

* Der Kaufgegenstand wird auf Wunsch des Käufers zum vereinbarten Preis durch den Verkäufer zum Versand an einen vom Firmensitz des Verkäufers verschiedenen Ort gebracht. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes mit dessen Auslieferung an die/das zur Ausführung der Versendung bestimmte Person/Unternehmen über, sofern der Käufer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer). Ist der Käufer eine natürliche Person, die den Kaufvertrag zu einem Zweck abgeschlossen hat, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), geht diese Gefahr erst mit Übergabe an den Käufer auf den Käufer über.

* Der Verkäufer haftet für Sachmängel bei neuen Kaufgegenständen für zwei Jahre und bei gebrauchten Kaufgegenständen für ein Jahr, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Ist der Käufer ein Unternehmer, beträgt die Frist bei neuen Kaufgegenständen ein Jahr. Die Frist beginnt in allen Fällen mit der Übergabe an den Käufer zu laufen. Etwaige Sachmängel sollen unverzüglich gerügt werden.

* Bei arglistigem Verschweigen von Mängel oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Das Gleiche gilt für evtl. bestehende Herstellergarantien.

* Zusätzlich und ergänzend zu diesen Bedingungen, gelten für alle Geschäfte die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, herausgegeben vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Bonn.