Wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Der Widerruf, bzw. die Rücksendung ist zu richten an:
Bauzentrum Joachimmeyer GmbH & Co KG
vertreten durch die Joachimmeyer Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Hermann, Helga und Brunhilde Joachimmeyer
Streithorstweg 1
49163 Bohmte (Hunteburg)
mail@joachimmeyer-bauzentrum.de
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, bzw. bei einem Rücknahmeverlangen die rechtzeitige Versendung der Sache.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ware nach den Anforderungen des Kunden zugeschnitten oder anderweitig den persönlichen Bedürfnissen des Kunden angepasst wurde (z. B. Kantun-gen, Bohrungen). ( §312 d Abs. 4 Nr.1 BGB)
Wenn der Kunde sein Widerrufsrecht ausübt, richten sich, soweit vorstehend nichts anderes bestimmt, die Rechte der Vertragsparteien nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt gemäß §§ 346 ff BGB. Danach sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Statt der Rückgewähr oder der Herausgabe muss der Kunde Wertersatz leisten, soweit
a. er die Ware verbraucht, veräußert, belastet, verarbei-tet oder umgestaltet hat.
b. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist, jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.
Der Verkäufer ist im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts verpflich-tet, den empfangenen Kaufpreis abzüglich eines eventuell bestehenden Wertersatzanspruches zurück zu erstatten und gerät mit dieser Ver-pflichtung in Verzug, wenn die Rückzahlung nicht innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Datum des Widerrufs und der zurückgesand-ten Ware des Verbrauchers erfolgt.
Die Rechte des Verbrauchers wegen eines Rücktrittes aus einem anderen Grund bleiben durch diese Regelung unberührt.
Der Rücktransport der Ware sowohl bei der Rücksendung wie auch bei einer Rückholung aufgrund eines Widerrufs erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers.
Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Verkäu-fers zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden durch den Verkäufer bei dem Käufer abgeholt.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Joachimmeyer Bauzentrum GmbH & Co. KG
1. Anwendungsbereich
Die folgenden allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AVLB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Kaufverträge der Bauzentrum Joachimmeyer GmbH & Co KG (Verkäufer) mit ihren Kunden (Käufer). Es gelten die Definitionen von Unternehmern und Verbrauchern des § 14 BGB.
2. Ausschließlichkeit
Etwaige von diesen AVLB abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht bevollmächtigt, mündliche Absprachen zu treffen, die den vorliegenden AVLB widersprechen.
3. Vertragsschluss
3.1 Eingehende Bestellungen von Käufern bedürfen der Annahme durch den Verkäufer, es sei denn, sie nehmen auf ein individuell an den Käufer gerichtetes konkretes Angebot des Verkäufers Bezug. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt einer Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit dem Inhalt des individuellen Verkäuferangebotes zustande.
3.2. Der Verkäufer behält sich auch nach Annahme einer Käuferbestel-lung vor, dessen Bonität zu überprüfen und die Übergabe der bestellten Ware von einer geeigneten Sicherheit (z.B. Bankbürgschaft) bis zur Höhe des Bruttorechnungsbetrages oder Vorauskasse abhängig zu machen. Dem Verkäufer steht bis zur Gewährung der Sicherheit ein Zurückbehaltungsrecht zu.
3.3 Ist der Käufer Unternehmer, ist er verpflichtet, dem Verkäufer vor Vertragsschluss Auskunft über die Verwendung der Ware zu geben und ihn über das Bauvorhaben und den Auftraggeber zu informieren. Hat der Käufer mit seinem Auftraggeber ein Abtretungsverbot vereinbart, hat er dies dem Verkäufer mitzuteilen.
4. Selbstbelieferungsvorbehalt
Wenn der Verkäufer die bestellte Ware von seinem Vorlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vertragsgemäßen Form erhält, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über die Leistungsstörung zu informieren und ihm die Gegenleistung zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
5. Lieferung, Gefahrtragung
5.1. Sofern nichts anders vereinbart, erfolgen Lieferungen ab dem Lager des Verkäufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Käufer oder an den Transporteur auf den Käufer über. Sofern der Verkäufer den Transport übernommen hat, geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Käufers.
5.2 Bei Lieferungen frei Baustelle ist das Abladen die Aufgabe des Käufers. Dieser hat für die Befahrbarkeit der Anlieferstelle mit einem schweren LKW Sorge zu tragen und die Abladung unverzüglich vorzunehmen.
6. Lieferzeit, Verzugsschaden des Käufers
6.1 Angegebene Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies explizit schriftlich im Vertrag festgelegt wurde. Ansonsten sind sie als ungefähre Zeitangaben zu betrachten, deren Nichteinhaltung allein den Verkäufer noch nicht in Verzug bringt.
6.2 Wird die Anlieferung von Ware aufgrund von Umständen verzögert, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist bis zur Beseitigung des Umstandes.
7. Nichterfüllung von Abnahmepflichten des Käufers
Nimmt der Käufer die vertragsgemäß angebotene Ware nicht oder nicht rechtzeitig an, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer für die Zeit des Annahmeverzuges eine Kostenpauschale von bis zu 8 % des Nettover-kaufspreises in Rechnung zu stellen. Dem Käufer bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
8.1 ist der Käufer Unternehmer, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung auf vertragsgemäße Beschaffenheit und Menge zu untersuchen und dem Verkäufer, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüg-lich schriftlich Anzeige zu machen. War der Mangel bei der Untersu-chung nicht erkennbar, muss der Käufer unverzüglich nach Entdeckung eine entsprechende Anzeige machen.
8.2 Kommt der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadens-ersatzansprüche wegen des zu rügenden Mangels ausgeschlossen.
9. Gewährleistung und Schadensersatz
9.1 Der Verkäufer erfüllt die berechtigten Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Nacherfüllung nach seiner Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware (Nachlieferung) oder durch Reparatur der gelieferten Ware (Nachbesserung).
9.2 Der Käufer kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und Schadensersatz geltend machen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung zweimal fehlgeschlagen sind, es sei denn, der Mangel ist nicht oder nur unter unvertretbarem Aufwand zu beseitigen.
9.3 Der Verkäufer haftet auf Zahlung von Schadensersatz nur dann, wenn ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrläs-sigkeit zur Last zu legen ist, es sei denn, der Schadensersatzanspruch beruht auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Verkäufers. Für eine Verletzung von Leben oder Gesundheit haftet der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
10. Preise
Genannte Preise sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich Kosten von Verladung und Verpackung sowie Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Skonti müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
11. Zahlungen
11.1 Zahlungsansprüche des Verkäufers sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort fällig.
11.2 Wurde Vorkasse vereinbart, so hat der Käufer den Kaufpreis vollständig innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss auf das Konto des Verkäufers einzuzahlen. Wenn die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist beim Verkäufer eingeht, kann der Verkäufer den Käufer verzugsbegründend zur Zahlung innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen zu mahnen. Bei erneutem fruchtlosem Fristablauf ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pauschalier-ten Schadensersatz in Höhe von 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen
11.3 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur bei unbestrittenen, bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprü-chen zu.
11.4 Befindet sich der Käufer mit der Bezahlung von Rechnungsforde-rungen in Verzug, kann der Verkäufer eingehende Zahlungen unabhän-gig von einer anderslautenden Tilgungsbestimmung des Käufers zunächst auf die älteren Forderungen und auf eventuell bereits entstan-dene Kosten und Zinsen anrechnen.
12. Verzug
12.1 Ist der Käufer Unternehmer, kommt er bei Nichtzahlungen grund-sätzlich spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
12.2 Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers dessen weitere Belieferung von der Begleichung der Forderun-gen und der Zahlung einer Vorauskasse oder einer dem Warenwert der auszuliefernden Ware entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
12.3 Gleiches gilt, wenn dem Verkäufer nach Vertragsschluss Hinweise über Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners begründen. Solche Umstände sind insbesondere
- die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- die Beantragung eines Insolvenzverfahrens
- negative Hinweise eines Wirtschaftsinformationsdienstes
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer Unternehmer, behält sich der Verkäufer das Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsab-schlusses aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen Forderungen vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
13.2 Dem Käufer ist widerruflich gestattet, die gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten oder weiterzuveräußern.
13.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren wird der Verkäufer Miteigentümer der verbundenen Sache.
13.4 Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
13.5 Geht das Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung mit einem Grundstück an einen Dritten über (§ 946 BGB), tritt der Käufer seine Werklohnsprüche einschließlich eines etwaigen Anspruches auf Einräumung einer Sicherungshypothek gegenüber seinem Vertragpart-ner bis zur Höhe des Bruttorechnungswertes aus der Warenlieferung an den Verkäufer ab.
13.6 Der Verkäufer ist berechtigt, die Gestattung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verbindung mit einem Grundstück zu widerrufen, wenn ein Fall gemäß Ziffer 13.2, bzw. 13.3 vorliegt. Der Käufer ist im Falle des Widerrufs verpflichtet, dem Verkäufer umfassend Auskunft über die Verwendung der Ware zu geben, ihm auf Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Durchsetzung der abgetretenen Forderun-gen zu überlassen und auf Verlangen die sich noch in seinem Besitz befindliche Ware herauszugeben. Die Inbesitznahme durch den Verkäufer ist kein Rücktritt vom Vertrag.
13.7 Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Abtretung der Werklohnan-sprüche aus rechtlichen oder sachlichen Gründen nicht möglich ist und der Käufer darauf bei Vertragsschluss nicht hingewiesen hat.
13.8 Der Verkäufer ist verpflichtet, die ihm eingeräumten Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben, soweit deren Wert 130 Prozent der Summe der offenen Forderungen übersteigt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ist Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen der Geschäftssitz des Verkäu-fers.
14.2 Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer aus den Lieferverträgen sowie für Wechsel oder Scheckprozesse der Geschäfts-sitz des Verkäufers.
15. Klauseln zum Internet-Handel
Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommu-nikationsmitteln abgeschlossen werden, gelten vorrangig und ergänzend folgende Regelungen:
15.1. Vertragsschluss
Soweit der Verkäufer über die Web-Sites www.joachimmeyer-bauzentrum.de, www.trockenbauprofi.com, www.wdvsprofi.com, www.bajoba.de und www.baushop-joachimmeyer.de seine Waren zum Kauf anbietet, handelt es sich hierbei um Aufforderungen zur Abgabe eines Kaufangebotes. Wenn der Käufer auf deren Basis Produkte bestellt, gibt er ein verbindliches Angebot ab, an das er mindestens eine Woche gebunden ist. Eingangsbestätigungen des Verkäufers sind noch keine Annahme der Bestellungen.
Der Vertrag kommt durch Annahmeerklärung zustande, die der Verkäu-fer durch Versendung einer E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse abgibt. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt der Annahmeer-klärung zustande.
Beim Verkauf über das Internetportal www.ebay.de
gelten vorrangig die von ebay aufgestellten und in dem Portal dargestell-ten Grundsätze über das Zustandekommen von Verträgen.
15.2 Artikelbeschreibungen
Soweit der Verkäufer Fotos des zu verkaufenden Gegenstandes auf der Web-Site abbildet, kann der zu verkaufende Gegenstand davon abweichen. Hinsichtlich Farbtönen und sonstigen Eigenschaften des Gegenstandes ist die schriftliche Artikelbeschreibung maßgeblich.
15.3 Zahlungen
Soweit nicht ausnahmsweise schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Zahlungen des Schuldners unabhängig von der Zahlungsart als Vorkasse auf das vom Verkäufer angegebene Konto zu leisten. Die Regelungen der Ziffer 12 gelten entsprechend.
Der Verkäufer ist erst dann zur Verpackung und Versendung der bestellten Ware verpflichtet, wenn der Kaufpreis einschließlich der vereinbarten Fracht- und Versendungskosten) vollständig und unwider-ruflich auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist.
16.Widerrufsbelehrung
Wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Der Widerruf, bzw. die Rücksendung ist zu richten an:
Bauzentrum Joachimmeyer GmbH & Co KG
vertreten durch die Joachimmeyer Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Hermann, Helga und Brunhilde Joachimmeyer
Streithorstweg 1
49163 Bohmte (Hunteburg)
mail@joachimmeyer-bauzentrum.de
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, bzw. bei einem Rücknahmeverlangen die rechtzeitige Versendung der Sache.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ware nach den Anforderungen des Kunden zugeschnitten oder anderweitig den persönlichen Bedürfnissen des Kunden angepasst wurde (z. B. Kantun-gen, Bohrungen). ( §312 d Abs. 4 Nr.1 BGB)
Wenn der Kunde sein Widerrufsrecht ausübt, richten sich, soweit vorstehend nichts anderes bestimmt, die Rechte der Vertragsparteien nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt gemäß §§ 346 ff BGB. Danach sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Statt der Rückgewähr oder der Herausgabe muss der Kunde Wertersatz leisten, soweit
a. er die Ware verbraucht, veräußert, belastet, verarbei-tet oder umgestaltet hat.
b. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist, jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.
Der Verkäufer ist im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts verpflich-tet, den empfangenen Kaufpreis abzüglich eines eventuell bestehenden Wertersatzanspruches zurück zu erstatten und gerät mit dieser Ver-pflichtung in Verzug, wenn die Rückzahlung nicht innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Datum des Widerrufs und der zurückgesand-ten Ware des Verbrauchers erfolgt.
Die Rechte des Verbrauchers wegen eines Rücktrittes aus einem anderen Grund bleiben durch diese Regelung unberührt.
Der Rücktransport der Ware sowohl bei der Rücksendung wie auch bei einer Rückholung aufgrund eines Widerrufs erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers.
Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Verkäu-fers zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden durch den Verkäufer bei dem Käufer abgeholt.
17. Speicherung personenbezogener Daten, Schufa-Klausel
17.1 Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass dessen perso-nenbezogenen Daten bei ihm elektronisch gespeichert werden. Die Daten werden zum Zwecke der Vertragserfüllung, für Gewährleistung und zu eigenen Werbezwecken verwendet. Der Käufer kann der Verwendung zu Werbezwecken widersprechen.
17.2 Der Käufer willigt ein, dass der Verkäufer, der für den Wohnsitz des Käufers zuständigen SCHUFA Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten über die Aufnahme der Ge-schäftsbeziehung und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. Um-satz, Warenkredit, Skonti) der Geschäftsbeziehung übermittelt.
17.3 Der Käufer willigt ferner ein, dass der Verkäufer bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Informationen von der SCHUFA über mich/uns einholt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Gewährung eines Warenkredites (Lieferung auf Rechnung) in Anspruch nimmt.
17.4 Unabhängig davon wird der Verkäufer der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßer Abwicklung (Zahlungszielüberschrei-tungen, beantragter Mahnbescheide bei unbestrittener Forderung, sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Firmen eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch mei-ne/unsere schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt werden.
17.5 Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen zur Beurteilung der Kreditwür-digkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbs-mäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich ange-schlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adress-daten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertrags-partnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die SCHUFA übermittelt nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA-Auskünften nicht enthalten.
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Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
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