Der eBay-Shop des ServiceListers (Auto-Reparatur-Service-Lister) ist ein kooperatives Projekt des TÜV NORD Mobilität
und der Dr. Schnell & Dr. Hensel GmbH.
Eine innovative Lösung betrieben von:
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co.KG
Am TÜV 1
30519 Hannover
Germany
Geschäftsführer: Dr. Arne Schnell, Dr. Arne Hensel
Amtsgericht Rostock
HRB 9884
USt.-IdNr.: DE 814114196
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eBay-Shops Auto-Reparatur-Service-Lister
Shopbedingungen für Endkunden in der jeweils aktuellen Fassung
(AGB der TNM einschließlich ergänzender Shopbedingungen Endkunden)
Es gelten die nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG (TNM)"
sowie die "Ergänzenden Shopbedingungen Endkunden".
I. Geltung dieser Bedingungen
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns ausschließlich nach Maßgabe
der nachfolgenden Bestimmungen zustande; mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde mit unseren
Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns nur dann
verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben; dies muss schriftlich erfolgen. Unsere Bedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere
Leistung vorbehaltlos ausführen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen (einschließlich, aber nicht begrenzt
auf Gutachten-, Prüf- und Beratungsleistungen) und für alle aus dem Schuldverhältnis mit dem Kunden
resultierenden Pflichten. Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten
unsere Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Die TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG (TNM) ermöglicht die Einstellung von Werkstatt-Serviceleistungen in
Werkstattportale und betreibt auf dem Online-Marktplatz eBay den eBay-Shop Auto-Reparatur-Service-Lister,
über den angeschlossene Werkstatt-Partner Kfz-Dienstleistungen für Endkunden anbieten. TNM bedient sich
eigener Kooperationspartner sowie der Internetportale für die programmtechnische Abwicklung. Es gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Portalbetreibers. Mit dem Gutscheinerwerb für Serviceleistungen gelten
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Portalbetreiber automatisch als akzeptiert.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für in Werkstattportale eingestellte Angebote sowie den eBay-Shop
Auto-Reparatur-Service-Lister und die dort eingestellten Festpreis-Angebote bzw. die jeweils erworbenen
Auftragsbelege. Kaufvertragspartner für den Käufer der Gutscheine ist:
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
Am TÜV 1
30519 Hannover
E-Mail: info@tuev-nord.de
Amtsgericht Hannover, HRB 20015
USt.-IdNr.: DE 234039777
Vertragspartner für die Erbringung der Serviceleistungen für den Käufer des Gutscheins ist das jeweils die
Serviceleistung anbietende Autohaus oder Kfz-Werkstatt.
Bzgl. der Werkstattdienstleistung, für die der Gutschein bei dem ausführenden Werkstatt-Partner eingelöst wird,
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Reparaturbedingungen des jeweils die Dienstleistung
ausführenden Betriebes.
II. Vertragsschluss
Ein Vertrag mit uns gilt erst dann als geschlossen, wenn der Kunde unser Angebot vorbehaltlos annimmt oder ihm
unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit der Ausführung der Leistung beginnen. Erteilen wir
eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie Beschaffenheitsvereinbarungen oder die Übernahme von Garantien
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung; diese muss schriftlich erfolgen. Dies gilt auch
für eine Aufhebung dieser Klausel.
Wenn im Auto-Reparatur-Service-Lister mit der "Sofort-Kaufen"-Funktion ein Angebot ausgesucht oder in Werkstattportalen
entsprechend ausgewählt wird, erhält der Erwerber von uns einen Gutschein als verbindlichen Auftragsbeleg, der dem
Erwerber das Recht gibt, die angebotene Serviceleistung bei dem jeweiligen Werkstatt-Partner zu dem angegebenen Preis
in Anspruch zu nehmen. Ein ggf. auf dem Auftragsbeleg angegebener Zeitraum ist zu berücksichtigen.
Mit Beauftragung von AH/W mit einer Serviceleistung und Einlösung des Gutscheins beginnt die Erfüllung des Vertrags
zwischen dem Erwerber des Gutscheins und dem AH/W über die Erbringung der Serviceleistung.
Die Bezahlung der Serviceleistung erfolgt im Autohaus bzw. der Kfz-Werkstatt, d.h. erst nachdem die Leistung
tatsächlich erbracht wurde.
Ggf. vor Ort in Auftrag gegebene Zusatzarbeiten unterliegen nicht diesen Regelungen.
III. Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schulden wir nur die vertraglich genau festgelegten Leistungen,
die wir unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen Vorgaben erbringen.
Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen des Kunden als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung
leisten wir keinen Ersatz. Wird als Folge oder bei Gelegenheit einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung ohne unser
Verschulden unser eigenes Gerät beschädigt oder zerstört oder kommt abhanden, so sind wir berechtigt, vom Kunden in
entsprechender Anwendung von §670 BGB Ersatz zu verlangen. Der Transport und ggf. Rücktransport von Gegenständen des Kunden
erfolgt auf seine Kosten und Gefahr; der Rücktransport wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden durchgeführt.
Bei der Aufbewahrung ist unsere Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.
Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind
grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre
Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls
kein Anlass besteht bzw. der Auftrag dieses ausdrücklich umfasst. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der
Sicherheitsregeln, -vorschriften und -programme, die unseren Prüfungen und Gutachten zugrunde liegen, es sei denn, jene Regeln,
Vorschriften oder Programme stammen von uns oder sind selbst Gegenstand des Prüfauftrags. Wir tragen auch keine Verantwortung
für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der auf technische Sicherheit überprüften Objekte, sofern dies nicht ausdrücklich
Auftragsinhalt ist.
Soweit zur Durchführung unserer Leistung ein- oder mehrmalige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat er diese
rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen; Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde;
dies muss schriftlich erfolgen. Sofern er seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt,
sind wir berechtigt, ihm den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
Wir haben das Recht, die uns obliegenden Leistungen durch einen von uns sorgfältig ausgesuchten, uns geeignet erscheinenden
Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.
Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten
notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes ergibt.
Wir sind berechtigt, die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen sind.
Die Auftragsbelege werden als E-Mail an den Erwerber / Käufer und den ausführenden Werkstatt-Partner versendet. Die erworbene
Serviceleistung wird beim ausführenden Werkstatt-Partner erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart wird.
Der Werkstatt-Partner hat sich mit der Einstellung seines Serviceangebotes zur Leistungserbringung verpflichtet.
Wir weisen darauf hin, dass wir Namen, Adresse und weitere auftragsbezogene Daten des Kunden zur Bearbeitung seines Gutscheinerwerbs
speichern und an den ausführenden Werkstatt-Partner weiterleiten.
TNM wird eigenen Kooperationspartnern ausschließlich jene Kundendaten zur Verfügung stellen, die für die vertragsgerechte
Auftragsabwicklung erforderlich sind. TNM und eigene Kooperationspartner behandeln Kundendaten gemäß den geltenden Bestimmungen
des Datenschutzrechtes und der Datenschutzerklärung der TNM.
IV. Fristen und Termine
Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden;
dies muss schriftlich erfolgen. Soweit sie unverbindlich sind, geraten wir erst dann in Verzug, wenn der Kunde uns zuvor ergebnislos
eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der
vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde –
ab deren Eingang. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Kunden verlängern die
Leistungszeiten angemessen.
Wird die von uns geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch uns unverschuldete Umstände verzögert (z.B. Arbeitskämpfe,
Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten –
sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach
unserer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung oder Teilleistung informieren und ihm im Falle unseres Vertragsrücktrittes hierfür bereits geleistete Gegenleistungen
unverzüglich erstatten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, oder ist unsere Leistungspflicht aus von uns zu vertretenden Gründen
ausgeschlossen oder können wir die Leistung gemäß § 275 Abs. 2 oder 3 BGB verweigern, leisten wir Schadenersatz nach Maßgabe von Ziffer VIII.
V. Abnahme
Soweit unsere Leistung der Abnahme bedarf, ist der Kunde hierzu verpflichtet. Kleinere Mängel, welche die Tauglichkeit der Leistung zu dem
vertraglich festgelegten Zweck nicht ernsthaft beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines
Rechts, gesetzliche Mängelansprüche geltend zu machen. Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen können wir auch Teilabnahmen verlangen.
Verweigert der Kunde die Abnahme unter Verstoß gegen Ziffer 1 dieser Klausel, so gilt die Abnahme gleichwohl als erfolgt.
Geistige Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde, sofern er Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist,
nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang in schriftlicher Form ausdrücklich und unter konkreter Beschreibung einzelner Mängel
schriftlich Vorbehalte erhebt. Im Fall eines solchen Vorbehalts werden wir unsere Leistung überprüfen. Erweist sich ein Vorbehalt des
Kunden als unberechtigt, fallen ihm die entstandenen Mehrkosten zur Last, es sei denn, er hat nur leicht fahrlässig gehandelt.
VI. Preise und Zahlungen
Maßgeblich ist der von uns genannte, ansonsten der von uns für die betreffende Leistung üblicherweise in Rechnung gestellte Preis,
zu dem die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer - soweit diese anfällt - zugerechnet wird. Ist unser Kunde Unternehmer oder
juristische Person des öffentlichen Rechts, so sind wir im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen und längerfristigen Verträgen
berechtigt, bei einer Erhöhung unserer Gestehungskosten angemessene Preiserhöhungen vorzunehmen; ist der Kunde mit einer solchen
Preiserhöhung nicht einverstanden, so kann er innerhalb von vier Wochen nach Zugang eines solchen Erhöhungsverlangens den Vertrag
kündigen, ansonsten gilt die Erhöhung als vereinbart. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei nach vereinbartem
Zahlungsplan, ansonsten innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungszugang zu zahlen. Werden aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen
im Einzelfall Schecks angenommen, erfolgt dies nur zahlungshalber und ebenfalls ohne Skontoabzug. Etwaige Diskontspesen sind vom
Kunden zu tragen, Schecks erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge vorbehaltlos auf unserem Konto
gutgeschrieben worden sind. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen. Soweit
im Rahmen des uns erteilten Auftrags Leistungen Dritter vorgesehen oder zugelassen sind, berechnen wir diese dem Kunden in der
uns in Rechnung gestellten Höhe zuzüglich eines Zuschlags von 15 %.
Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, dass die Kosten den gegenüber
dem Kunden veranschlagten Betrag um mehr als 10 % überschreiten werden, werden wir ihm dies mitteilen. Der Kunde ist in diesem
Fall analog § 649 BGB zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten
Leistungen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird.
Stehen uns gegenüber dem Kunden mehrere Forderungen zu, so bestimmen wir, auf welche Schuld die Zahlung angerechnet wird.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
schriftlich anerkannt sind. Das Gleiche gilt gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unsere Ansprüche gegenüber dem Kunden durch mangelnde Leistungsfähigkeit des
Kunden gefährdet sind, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten; Ziffer 2. Satz 3 dieses
Abschnitts gilt entsprechend.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in der sich aus § 288 BGB ergebenden Höhe, sofern wir dem Kunden keinen
höheren Schaden nachweisen; außerdem sind wir berechtigt, pro Mahnung eine Kostenpauschale von € 5 zu erheben.
Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer. Rechnungen des ausführenden Werkstatt-Partners sind entsprechend
der vereinbarten Zahlungsart zugunsten dessen zu begleichen.
VII. Mängelansprüche und Rücktritt
Sollten wir eine mängelbehaftete Leistung erbracht haben, hat uns der Kunde Gelegenheit zu mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb
angemessener Fristen zu geben, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der
beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt des Kunden rechtfertigen. Ein etwaiges Wahlrecht zwischen Beseitigung des Mangels
und Lieferung einer mangelfreien Sache steht in jedem Falle uns zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde das Recht, die Vergütung
zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer VIII. Rücktritts- und
Schadenersatzansprüche bestehen jedoch nicht, wenn die Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit nur unerheblich ist.
Abgesehen von den Fällen der Ziffer 1. besteht ein Rücktrittsrecht des Kunden nur dann, wenn wir die Pflichtverletzung, aufgrund derer der
Rücktritt erklärt werden soll, zu vertreten haben.
Eine Gewährleistung für die Realisierung von Schätzungen oder Prognosen übernehmen wir nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Erteilung eines Prüfzertifikats enthält keine über den konkreten Inhalt des Prüfzeugnisses hinausgehende Aussage über die
Verwendungsfähigkeit oder Qualität des Prüfgegenstandes. Gleiches gilt für Zeugnisse im Rahmen von Managementsystemzertifizierungen.
Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, versteckte
Mängel unverzüglich nach Entdeckung - jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist - geltend gemacht werden.
Widerrufsrecht: Erwerber von Gutscheinen können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
Am TÜV 1, 30519 Hannover
E-Mail: info@tuev-nord.de
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs erlischt die Pflicht zur Vertragserfüllung sowohl für den Käufer als auch für die ausführende Werkstatt. Die ausgehändigte Kaufbestätigung (Gutschein) verliert mit dem Widerruf ihre Gültigkeit. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
VIII. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz dem Grunde nach nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für jede schuldhafte Verletzung
wesentlicher Pflichten, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verzug sowie in den Fällen, in denen aus von uns zu vertretenden
Gründen gemäß § 275 Abs. 1 BGB der Anspruch auf die Leistung ausgeschlossen ist oder gemäß § 275 Abs. 2 BGB die Leistung von uns verweigert
werden kann. Der Höhe nach ist unsere Ersatzpflicht in Fällen der Fahrlässigkeit gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des
öffentlichen Rechts auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Im Übrigen ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit
die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen; auf Ziffer III. 2. dieser Bedingungen wird hingewiesen.
Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die durch
Fahrlässigkeit verursacht wurden, je Schadensereignis begrenzt auf € 2.600.000.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
Soweit gemäß vorstehender Regelungen unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die
persönliche Haftung unserer Organe, Sachverständigen, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch
für alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß der §§ 1, 4 ProdHaftG.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Daten und Programme in anwendungsadäquaten
Intervallen regelmäßig, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit
vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
Der Werkstatt-Partner ist für Kalkulation und Beschreibung und Einstellung des Serviceangebotes selbst verantwortlich.
TNM übernimmt keine Haftung für die Beschreibung des Serviceangebots sowie die Qualität der erbrachten Serviceleistung.
IX. Verjährung
Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts verjähren vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen
in einem Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Mängelansprüche, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist 5
Jahre oder länger beträgt.
Von den vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen in den folgenden Fällen unberührt: (i) für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (ii) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; (iii) für das Recht
des Kunden, sich bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung
vom Vertrag zu lösen; (iv) für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus einer Beschaffenheitsgarantie im
Sinne von § 444 oder § 639 BGB; (v) für Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB.
X. Urheberrechte
Die Weitergabe und Verwertung unserer Leistung über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus, insbesondere deren Veröffentlichung,
ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Für die Einhaltung der für die Verwertung unserer Leistung geltenden
gesetzlichen Bestimmungen (z. B. des Wettbewerbsrechts), insbesondere für den Inhalt von Werbeaussagen, ist ausschließlich der Kunde
verantwortlich; er hat uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter und allen damit verbundenen erforderlichen eigenen Aufwendungen
freizuhalten.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, räumen wir dem Kunden an unseren urheberrechtsfähigen Leistungen jeweils ein
einfaches Nutzungsrecht ein, soweit dieses zur vertragsgemäßen Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendig ist.
XI. Erfüllungsort und Abtretungsverbot
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz unseres Unternehmens.
Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.
XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des
öffentlichen Rechts ist der Sitz unseres Unternehmens. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche
Ansprüche und Streitverkündungen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist der Sitz unseres Unternehmens ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus dem Vertragsverhältnis (Artikel 17 EuGVÜ bzw. Artikel 23 EuGVVO). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ bzw. des EuGVVO zuständig ist.
Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist
ausgeschlossen.
XIII. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages
und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Kundendaten werden elektronisch verarbeitet.
Stand: 01. Januar 2007 / 07.September 2007
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG, Am TÜV 1, 30519 Hannover