Batterie- /Altgeräteverordnung:
Sofern Batterien in unseren angebotenen Artikeln enthalten sind gilt die Batterieverordnung. Batterieverordnung.
Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Lassen Sie diese nur über den Fachhandel oder durch Batterie-Sammelstellen entsorgen. Das ist ein konkreter Beitrag zum Umweltschutz. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Auf Wunsch können Sie und gebrauchte Batterien auch gern zurücksenden. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.
CD = Batterie enthält Cadmium; HG = Batterie enthält Quecksilber, Pb = Batterie enthält Blei.
Hinweis zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Die auf dem Produkt angebrachte durchkreuzte Mülltonne bedeutet, das das Produkt zur Gruppe der Elektro- und Elektronikgeräte gehört. In diesem Zusammenhang weist die europäische Regelung Sie an, Ihre gebrauchten Geräte
- den Verkaufsstellen im Falle des Kaufs eines gleichwertigen Gerätes
- den örtlich Ihnen zur Verfügung gestellten Sammelstellen (Wertstoffhof, sortierte Sammlung usw.) zuzuführen.
So beteiligen Sie sich and der Wiederverwendung und der Valorisierung von Elektrik- und Elektronik- Altgeräten, die andernfalls negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben.
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